2. Mose - Kapitel 22
Eigentumsvergehen
1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. 1 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.
Verschiedene Gesetzte
15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. 216 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.
Todeswürdige Vergehen
17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. 3, 4, 5, 618 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. 7, 8
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. 9, 10
Rechtsschutz für die Schwachen
20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. 11, 12, 13, 14, 1521 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. 16
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. 17, 18, 19
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; 20
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.
Einzelne Gebote der Gottesfurcht
27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. 21, 22, 2328 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. 24, 25, 26
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. 27 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. 28, 29, 30, 31, 32, 33
Jeremia - Kapitel 39
1 Die Eroberung Jerusalems ging so vor sich: Es war Januar im neunten Regierungsjahr des Königs Zidkija von Juda, als König Nebukadnezzar von Babylon mit seinem ganzen Heer begann, Jerusalem zu belagern. 2 Als am 9. Juli im elften Jahr Zidkijas die Stadt aufgebrochen war, 3 hielten die Heerführer des Königs von Babylon ihren Einzug und richteten ihr Hauptquartier beim Mitteltor ein. Unter ihnen waren Nergal-Sarezer von Samgar, Nebu-Sar-Sechim, der Palastvorsteher, und Nergal-Sarezer, der oberste königliche Berater. 4 Als König Zidkija und seine Soldaten das sahen, flohen sie. In der Nacht verließen sie die Stadt durch den Torweg zwischen den beiden Mauern am Königsgarten und versuchten, in Richtung der Araba zu entkommen. 5 Doch die chaldäischen Truppen nahmen die Verfolgung auf und holten Zidkija in der Araba bei Jericho ein. Sie nahmen den König gefangen und brachten ihn nach Ribla in die Provinz Hamat vor den König von Babylon, der dort das Urteil über ihn sprach. 6 Zidkija musste zusehen, wie seine Söhne abgeschlachtet wurden. Auch die Oberen von Juda wurden in Ribla hingerichtet. 7 Danach wurden Zidkija die Augen ausgestochen, und man brachte ihn in Ketten nach Babylon. 8 In Jerusalem brannten die Chaldäer den Königspalast und alle anderen Häuser nieder und rissen die Stadtmauern ein. 9 Dann ließ Nebusaradan, der Befehlshaber der Leibwache, den Rest der Einwohner und alle, die zum König von Babylon übergelaufen waren, gefangen nehmen und in die Verbannung nach Babylonien führen. 10 Nur einige Leute vom einfachen Volk, die nichts besaßen, ließ er in Juda zurück. Ihnen gab er Äcker und Weinberge. 11 Für Jeremia hatte König Nebukadnezzar Nebusaradan die Anweisung gegeben: 12 "Lass ihn holen und kümmere dich um ihn! Nimm ihn unter deinen Schutz und tu ihm ja nichts Böses an! Erfüll ihm alles, worum er dich bittet!" 13 Die Oberen des Königs von Babylon - es waren Nebusaradan, der Oberbefehlshaber, Nebuschasban, der Palastvorsteher und Nergal-Sarezer, der oberste königliche Berater - 14 gaben den Befehl, Jeremia aus dem Wachthof zu holen. Sie übergaben ihn Gedalja Ben-Ahikam, dem Enkel Schafans, damit er ihn sicher nach Hause geleite. So blieb Jeremia beim Volk. 34, 35 15 Als Jeremia noch im Wachthof eingeschlossen war, hatte er folgende Botschaft Jahwes erhalten: 16 "Geh zu Ebed-Melech, dem Nubier, und sag zu ihm: 'So spricht Jahwe, der allmächtige Gott Israels: Du wirst sehen, wie meine Worte über diese Stadt in Erfüllung gehen und das Unheil über sie hereinbricht. Du wirst es selbst miterleben. 36 17 Aber dich werde ich an jenem Tag retten, spricht Jahwe. Du wirst den Leuten, vor denen du Angst hast, nicht in die Hände fallen. 18 Ich lasse dich entkommen, damit du nicht getötet wirst. Du sollst dein Leben als Beute davontragen, weil du mir vertraut hast', spricht Jahwe." 37Querverweise
1 1. Mose 31.39: was die Tiere zerrissen, brachte ich dir nicht, ich mußte es bezahlen; du fordertest es von meiner Hand, es mochte mir des Tages oder des Nachts gestohlen sein.
2 5. Mose 22.28-29: Wenn jemand an eine Jungfrau kommt, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und schläft bei ihr, und es findet sich also,
3 3. Mose 20.6: Wenn eine Seele sich zu den Wahrsagern und Zeichendeutern wenden wird, daß sie ihnen nachfolgt, so will ich mein Antlitz wider dieselbe Seele setzen und will sie aus ihrem Volk ausrotten.
4 3. Mose 20.27: Wenn ein Mann oder Weib ein Wahrsager oder Zeichendeuter sein wird, die sollen des Todes sterben. Man soll sie steinigen; ihr Blut sei auf ihnen.
5 5. Mose 18.10: daß nicht jemand unter dir gefunden werde, der seinen Sohn oder seine Tochter durchs Feuer gehen lasse, oder ein Weissager oder Tagewähler oder der auf Vogelgeschrei achte oder ein Zauberer
6 1. Samuel 28.9: Das Weib sprach zu ihm: Siehe, du weißt wohl, was Saul getan hat, wie er die Wahrsager und Zeichendeuter ausgerottet hat vom Lande; warum willst du denn meine Seele ins Netz führen, daß ich getötet werde?
7 3. Mose 18.23: Du sollst auch bei keinem Tier liegen, daß du mit ihm verunreinigt werdest. Und kein Weib soll mit einem Tier zu schaffen haben; denn es ist ein Greuel.
8 5. Mose 27.21: Verflucht sei wer irgend bei einem Vieh liegt! Und alles Volk soll sagen: Amen.
9 5. Mose 13.7: Wenn dich dein Bruder, deiner Mutter Sohn, oder dein Sohn oder deine Tochter oder das Weib in deinen Armen oder dein Freund, der dir ist wie dein Herz, heimlich überreden würde und sagen: Laß uns gehen und andern Göttern dienen! - die du nicht kennst noch deine Väter,
10 5. Mose 17.2: Wenn unter dir in der Tore einem, die dir der HERR, geben wird, jemand gefunden wird, Mann oder Weib, der da übel tut vor den Augen des HERRN, deines Gottes, daß er seinen Bund übertritt
11 2. Mose 23.9: Die Fremdlinge sollt ihr nicht unterdrücken; denn ihr wisset um der Fremdlinge Herz, dieweil ihr auch seid Fremdlinge in Ägyptenland gewesen.
12 3. Mose 19.33-34: Wenn ein Fremdling bei dir in eurem Lande wohnen wird, den sollt ihr nicht schinden.
13 5. Mose 10.18-19: und schafft Recht den Waisen und Witwen und hat die Fremdlinge lieb, daß er ihnen Speise und Kleider gebe.
14 5. Mose 24.17-18: Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisen nicht beugen und sollst der Witwe nicht das Kleid zum Pfand nehmen.
15 5. Mose 27.19: Verflucht sei, wer das Recht des Fremdlings, des Waisen und der Witwe beugt! Und alles Volk soll sagen: Amen.
16 Jesaja 1.17: lernet Gutes tun, trachtet nach Recht, helfet dem Unterdrückten, schaffet dem Waisen Recht, führet der Witwe Sache.
17 3. Mose 25.36: und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne.
18 5. Mose 23.20: Du sollst von deinem Bruder nicht Zinsen nehmen, weder Geld noch mit Speise noch mit allem, womit man wuchern kann.
19 5. Mose 24.10: Wenn du deinem Nächsten irgend eine Schuld borgst, so sollst du nicht in sein Haus gehen und ihm ein Pfand nehmen,
20 5. Mose 24.12-13: Ist er aber ein Dürftiger, so sollst du dich nicht schlafen legen über seinem Pfand,
21 2. Mose 21.6: so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig.
22 Prediger 10.20: Fluche dem König nicht in deinem Herzen und fluche dem Reichen nicht in deiner Schlafkammer; denn die Vögel des Himmels führen die Stimme fort, und die Fittiche haben, sagen's weiter.
23 Apostelgeschichte 23.5: Und Paulus sprach: Liebe Brüder, ich wußte nicht, daß er der Hohepriester ist. Denn es steht geschrieben: "Dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen."
24 2. Mose 13.2: Heilige mir alle Erstgeburt, die allerlei Mutter bricht bei den Kindern Israel, unter den Menschen und unter dem Vieh; denn sie sind mein.
25 2. Mose 13.13: Die Erstgeburt vom Esel sollst du lösen mit einem Schaf; wo du es aber nicht lösest, so brich ihm das Genick. Aber alle erste Menschengeburt unter deinen Söhnen sollst du lösen.
26 5. Mose 18.4: und die Erstlinge deines Korns, deines Mostes und deines Öls und die Erstlinge von der Schur deiner Schafe.
27 3. Mose 22.27: Wenn ein Ochs oder Lamm oder Ziege geboren ist, so soll es sieben Tage bei seiner Mutter sein, und am achten Tage und darnach mag man's dem HERRN opfern, so ist's angenehm.
28 3. Mose 7.24: Aber das Fett vom Aas, und was vom Wild zerrissen ist, macht euch zu allerlei Nutz; aber essen sollt ihr's nicht.
29 3. Mose 11.40: Wer von solchem Aas ißt, der soll sein Kleid waschen und wird unrein sein bis an den Abend. Also wer auch trägt ein solch Aas, soll sein Kleid waschen, und ist unrein bis an den Abend
30 3. Mose 17.15: Und welche Seele ein Aas oder was vom Wild zerrissen ist, ißt, er sei ein Einheimischer oder Fremdling, der soll sein Kleid waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend, so wird er rein.
31 3. Mose 22.8: Ein Aas und was von wilden Tieren zerreißen ist, soll er nicht essen, auf daß er nicht unrein daran werde; denn ich bin der HERR.
32 5. Mose 14.21: Ihr sollt kein Aas essen - dem Fremdling in deinem Tor magst du es geben, daß er's esse oder daß er's verkaufe einem Ausländer; denn du bist ein heiliges Volk dem HERRN, deinem Gott. Du sollst das Böcklein nicht kochen in der Milch seiner Mutter.
33 Hesekiel 44.31: Was aber ein Aas oder zerrissen ist, es sei von Vögeln oder Tieren, das sollen die Priester nicht essen.
34 Jeremia 38.28: Und Jeremia blieb im Vorhof des Gefängnisses bis auf den Tag, da Jerusalem gewonnen ward.
35 Jeremia 40.5-6: Denn weiter hinaus wird kein Wiederkehren sein. Darum magst du umkehren zu Gedalja, dem Sohn Ahikams, des Sohnes Saphans, welchen der König zu Babel gesetzt hat über die Städte in Juda, und bei ihm unter dem Volk bleiben; oder gehe, wohin dir's wohl gefällt. Und der Hauptmann gab ihm Zehrung und Geschenke und ließ ihn gehen.
36 Jeremia 38.7: Als aber Ebed-Melech, der Mohr, ein Kämmerer in des Königs Hause, hörte, daß man Jeremia hatte in die Grube geworfen, und der König eben saß im Tor Benjamin,
37 Hiob 5.20: in der Teuerung wird er dich vom Tod erlösen und im Kriege von des Schwertes Hand;