zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

zurückEinzelansichtvor

Jeremia - Kapitel 27

1 Es war noch am Anfang der Regierungszeit des Königs Zidkija Ben-Joschija von Juda, als ein Wort Jahwes zu Jeremia kam. 2 Jahwe sagte zu mir: "Mach dir Joche aus Hölzern und Stricken und lege sie dir um den Hals. (Jeremia 13.1) 3 Dann gib sie den Gesandten von Edom, Moab, Ammon, Tyrus und Sidon, die zu König Zidkija nach Jerusalem gekommen sind, an ihre Könige mit. (Jeremia 25.21-22) 4 Lass sie ihren Herren ausrichten: 'So spricht Jahwe, der allmächtige Gott Israels: 5 Ich habe die Erde, die Menschen und die Tiere, die es auf ihr gibt, geschaffen durch meine gewaltige Kraft und Macht. Ich kann sie geben, wem ich will! 6 Und jetzt habe ich all diese Länder in die Hand meines Dieners Nebukadnezzar gegeben, des Königs von Babylon. Selbst die wilden Tiere habe ich in seinen Dienst gestellt. (Jeremia 25.9) 7 Alle Völker sollen ihm, seinem Sohn und seinem Enkel dienen, bis auch die Zeit seines Landes gekommen ist. Dann wird es großen Völkern und mächtigen Königen unterworfen werden. (Jeremia 25.12) 8 Doch jetzt ist es so: Das Volk oder Reich, das König Nebukadnezzar von Babylon nicht dienen will, das den Hals nicht in sein Joch steckt, spricht Jahwe, über das lasse ich Krieg, Hunger und Pest kommen, bis es ganz in seiner Gewalt ist. 9 Hört nicht auf eure Propheten und Wahrsager, eure Träumer, Zauberer und Beschwörer, die euch einreden, dass ihr dem König von Babylon nicht dienen müsst. (Jeremia 14.13-14) 10 Denn sie lügen, wenn sie euch weissagen, und bringen euch so um eure Heimat, indem ich euch vertreibe und ihr umkommt. 11 Aber die Nation, die ihren Hals in das Joch des Königs von Babylon steckt und ihm dient, werde ich auf ihrem heimatlichen Boden lassen, spricht Jahwe. Sie kann ihn bebauen und dort wohnen bleiben. 12 Auch zu König Zidkija von Juda sagte ich dasselbe. Steckt eure Hälse in das Joch des Königs von Babylon und dient ihm und seinem Volk. Dann werdet ihr am Leben bleiben. 13 Warum willst du mit deinem Volk durch Krieg, Hunger und Pest sterben, wie es Jahwe jedem Volk angedroht hat, das sich dem König von Babylon nicht unterwirft? 14 Hört nicht auf die Propheten, die euch sagen: Ihr werdet dem König von Babylon nicht dienen! Was sie euch weissagen ist Lüge. (Jeremia 27.9) 15 Denn ich habe sie nicht gesandt, spricht Jahwe. Darum ist es Lüge, was sie in meinem Namen weissagen. Die Folge wird sein, dass ich euch vertreibe und ihr samt den Propheten, die euch weissagen, umkommt.'" 16 Zu den Priestern und dem ganzen Volk sagte ich: "So spricht Jahwe: Hört nicht auf die Worte eurer Propheten, wenn sie weissagen: 'Passt auf! Die Gegenstände aus dem Haus Jahwes werden nun bald aus Babylonien zurückgebracht.' Sie lügen euch an. (2. Chronik 36.10) (Jeremia 28.3) 17 Hört nicht auf sie! Unterwerft euch dem König von Babylon, dann bleibt ihr am Leben! Warum soll diese Stadt ein Trümmerfeld werden? 18 Wenn sie wirklich Propheten sind, von denen man das Wort Jahwes erfährt, dann sollten sie Jahwe, den Allmächtigen, bestürmen, damit die Gegenstände nicht nach Babylonien kommen, die im Haus Jahwes, im Königspalast und in Jerusalem noch übrig geblieben sind. 19 Denn so spricht Jahwe, der Allmächtige, über die Säulen, das sogenannte Meer, die Kesselwagen und die übrigen Gegenstände, (Jeremia 52.17) 20 die König Nebukadnezzar von Babylon nicht mitgenommen hat, als er König Jechonja Ben-Jojakim von Juda samt den Edelleuten von Juda und Jerusalem als Gefangene nach Babylonien wegführte. (2. Könige 24.14-15) 21 Ja, so spricht Jahwe, der allmächtige Gott Israels, über die Gegenstände, die im Haus Jahwes, im Königspalast und in Jerusalem noch übrig geblieben sind: 22 Sie sollen nach Babylonien gebracht werden und dort so lange bleiben, bis ich mich wieder um sie kümmere, und sie an diesen Ort zurückbringe", spricht Jahwe. (2. Chronik 36.22) (Esra 1.7-11)