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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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Esra - Kapitel 5

1 Dann traten die Propheten Haggai und Sacharja Ben-Iddo auf und ermutigten die Juden in Judäa und Jerusalem im Namen des Gottes Israels, der über ihnen wachte. (Haggai 1.1) (Sacharja 1.1) 2 Da machten sich Serubbabel Ben-Schealtiël und Jeschua Ben-Jozadak an die Arbeit und nahmen den Tempelbau wieder auf. Die Propheten Gottes standen ihnen zur Seite und unterstützten sie. 3 Kaum hatten sie begonnen, kamen auch schon Tattenai, der Statthalter der Westeuphrat-Provinz, und Schetar-Bosnai mit ihren Amtskollegen zu ihnen und fragten: "Wer hat euch die Genehmigung erteilt, diesen Tempel in seiner früheren Form wieder aufzubauen?" 4 "Wie heißen die Männer, die für diesen Bau verantwortlich sind?", fragten sie weiter. 5 Aber Gott sorgte dafür, dass sie nichts gegen die Ältesten der Juden unternahmen und sie ungehindert weiterbauen konnten, bis eine Entscheidung von König Darius eingetroffen war. (5. Mose 11.12) (1. Könige 8.29) 6 Hier folgt eine Abschrift des Briefes, den Tattenai, der Statthalter der Westeuphrat-Provinz, und Schetar-Bosnai zusammen mit den königlich-persischen Beamten an König Darius schickten: 7 "An König Darius: Möge es dir wohl ergehen. 8 Wir haben dir zu melden, dass wir im Bezirk Judäa waren. Wir sahen dort, dass der Tempel des großen Gottes wieder aufgebaut wird. Die Leute arbeiten mit großen Quadersteinen und fügen Lagen von Balken in die Mauern ein. Sie arbeiten zielstrebig und kommen schnell voran. 9 Wir fragten die Ältesten, wer ihnen die Genehmigung erteilt habe, diesen Tempel in seiner alten Form wieder aufzubauen. 10 Wir fragten sie auch nach ihren Namen, um dir eine Liste ihrer führenden Männer senden zu können. 11 Sie antworteten: 'Wir sind Sklaven des Gottes, der Himmel und Erde regiert, und bauen den Tempel wieder auf, der früher viele Jahre hier gestanden hat. Ein großer König von Israel hatte ihn gebaut. 12 Weil unsere Vorfahren aber den Gott des Himmels erzürnten, gab er sie in die Gewalt des babylonischen Königs, des Chaldäers Nebukadnezzar. Der zerstörte dieses Haus und verschleppte das Volk nach Babylonien. (2. Könige 25.9) 13 Als jedoch Kyrus König von Babylonien wurde, gab er den Befehl, dieses Haus wieder aufzubauen. (Esra 1.1) 14 Er ließ auch die goldenen und silbernen Gegenstände, die Nebukadnezzar aus dem Jerusalemer Tempel mitgenommen und in den Tempel seines Gottes nach Babylon gebracht hatte, wieder herausgeben. Zum Verwalter darüber hatte er einen Mann namens Scheschbazzar bestimmt. (Esra 1.8) 15 Er befahl ihm: Nimm diese Gegenstände, bringe sie in den Tempel nach Jerusalem und sorge dafür, dass dieses Gotteshaus an seinem alten Platz wieder aufgebaut wird. 16 Daraufhin kam jener Scheschbazzar und legte das Fundament für das Haus Gottes in Jerusalem. Seither wird daran gebaut, aber das Haus ist noch nicht fertig.' 17 Wenn der König es nun für richtig hält, lasse er im königlichen Archiv von Babylonien nachforschen, ob König Kyrus wirklich den Befehl gegeben hat, dieses Haus Gottes in Jerusalem wieder aufzubauen. Außerdem bitten wir, uns die Entscheidung des Königs zukommen zu lassen."