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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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Esra - Kapitel 2

1 Es folgt eine Liste der Einwohner der Provinz Judäa, die aus der Gefangenschaft nach Jerusalem und Juda heimkehrten. Sie waren die Nachkommen derer, die der babylonische König Nebukadnezzar nach Babel verschleppt hatte. Jeder kehrte an den Ort zurück, aus dem seine Familie stammte. 2 Angeführt wurden sie von Serubbabel, Jeschua, Nehemja, Seraja, Reelaja, Mordochai, Bilschan, Misperet, Rehum und Baana. (Esra 1.8) (Esra 2.63) 3 Die Zahlen der Männer, die zu den jeweiligen Sippen gehörten, waren: Parosch: 2172, 4 Schefatja: 372; 5 Arach: 775; 6 Pahat-Moab; die Nachkommen von Jeschua und Joab: 2812; 7 Elam: 1254; 8 Sattu: 945; 9 Sakkai: 760; 10 Bani: 642; 11 Bebai: 623; 12 Asgad: 1222; 13 Adonikam: 666; 14 Bigwai: 2056; 15 Adin: 454; 16 Ater, die Nachkommen Hiskijas: 98; 17 Bezai: 323; 18 Jora: 112; 19 Haschum: 223; 20 Gibbar: 95; 21 aus Bethlehem: 123; 22 aus Netofa 56; 23 aus Anatot: 128; 24 aus Asmawet: 42; 25 aus Kirjat-Jearim, Kefira und Beerot: 743; 26 aus Rama und Geba: 621; 27 aus Michmas: 122; 28 aus Bet-El und Ai: 223; 29 aus Nebo: 52. 30 Nachkommen des Magbisch: 156; 31 Nachkommen eines anderen Elam: 1254; 32 Nachkommen von Harim: 320; 33 aus Lod, Hadid und Ono: 725; 34 aus Jericho: 345; 35 die Nachkommen Senaas: 3630. 36 Von den Priestersippen kamen: Jedaja, die Nachkommen von Jeschua: 973; 37 Immer: 1052; 38 Paschhur: 1247; 39 Harim: 1017. 40 Von den Leviten kamen die Sippe Jeschua, die Nachkommen von Kadmiël, Binnui und Hodawja: 74. (Nehemia 12.8) 41 Tempelsänger: die Nachkommen von Asaf: 128; 42 Torwächter: die Nachkommen von Schallum, Ater, Talmon, Akkub, Hatita und Schobai: 139; 43 Tempelsklaven: die Nachkommen von Ziha, Hasufa, Tabbaot, (Esra 8.20) 44 Keros, Sia, Padon, 45 Lebana, Hagaba, Akkub, 46 Hagab, Salmai, Hanan, 47 Giddel, Gahar, Reaja, 48 Rezin, Nekoda, Gasam, 49 Usa, Paseach, Besai, 50 Asna, die Mëuniter und Nefusiter, 51 Bakbuk, Hakufa, Harhur, 52 Bazlut, Mehida, Harscha, 53 Barkos, Sisera, Temach, 54 Neziach, Hatifa. 55 Sklaven Salomos: Sotai, Soferet, Peruda, (1. Könige 9.21) 56 Jaala, Darkon, Giddel, 57 Schefatja, Hattil, Pocheret-Zebajim, Ami. 58 Die Gesamtzahl der Tempelsklaven und der Nachkommen von Salomos Sklaven betrug 392. (Josua 9.23) 59 Aus Tel-Melach, Tel-Harscha, Kerub-Addon und Immer kamen folgende Sippen, die ihre Herkunft aus Israel nicht nachweisen konnten: 60 Delaja, Tobija und Nekoda: 652. 61 Von den Nachkommen der Priester waren es die Sippen Habaja, Koz und Barsillai. Barsillai hatte damals eine Tochter von dem Barsillai aus Gilead geheiratet und dessen Namen angenommen. (2. Samuel 19.32) 62 Sie konnten ihre Abstammungsnachweise nicht finden. Deshalb wurden sie für unrein erklärt und vom Priesteramt ausgeschlossen. 63 Der Statthalter untersagte ihnen, von den höchst heiligen Opfergaben zu essen, bis wieder ein Priester für die Urim und Tummim auftreten würde. (2. Mose 28.30) (Esra 2.2) 64 Insgesamt kehrten 42.360 Israeliten in die Heimat zurück. 65 Dazu kamen noch 7337 Sklaven und Sklavinnen und 200 Sänger und Sängerinnen. 66 Außerdem brachten die Israeliten 736 Pferde, 245 Maultiere, 67 436 Kamele und 6720 Esel mit. 68 Als sie dann am Tempelberg in Jerusalem ankamen, gaben einige von den Sippenoberhäuptern Spenden, damit das Haus Jahwes an seiner alten Stelle wieder aufgebaut werden konnte. 69 Nach ihren Möglichkeiten gaben sie insgesamt etwa 500 Kilogramm Gold, fast drei Tonnen Silber und 100 Priesterkleider. 70 Die Priester, die Leviten, die Sänger, die Torwächter, die Tempelsklaven und das übrige Volk ließen sich in ihren Heimatorten nieder.