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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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3. Mose - Kapitel 9

1 Am achten Tag rief Mose Aaron, dessen Söhne und die Ältesten Israels zusammen. (3. Mose 8.33) 2 Dann sagte er zu Aaron: "Nimm dir ein Stierkalb zum Sündopfer und einen Schafbock zum Brandopfer und bringe sie vor Jahwe. Die Tiere müssen ohne Fehler sein. 3 Sag auch den Israeliten: 'Bringt einen Ziegenbock für das Sündopfer, ein Stierkalb und ein Schaf zum Brandopfer. Es müssen fehlerfreie einjährige Tiere sein. 4 Dazu noch einen Stier und einen Schafbock für das Freudenopfer, um sie vor Jahwe zu schlachten, und ein Speisopfer, das mit Öl vermengt wurde. Denn heute wird Jahwe euch erscheinen.'" 5 Sie brachten alles vor das Zelt der Gottesbegegnung, wie Mose es angeordnet hatte. Und die ganze Gemeinschaft versammelte sich dort vor Jahwe. 6 Mose sagte: "Das ist es, was Jahwe euch zu tun befohlen hat. Nun wird euch die Herrlichkeit Jahwes erscheinen." 7 Zu Aaron sagte Mose: "Tritt an den Altar und bring das Sünd- und das Brandopfer für dich dar. Erwirke Sühne für dich und das Volk! Bring die Opfer für die Schuld des Volkes und erwirke Sühnung für sie, wie Jahwe es befohlen hat!" (3. Mose 16.6) (3. Mose 16.11) (3. Mose 16.15) (Hebräer 5.3) (Hebräer 7.27) 8 Aaron trat an den Altar und schlachtete das Stierkalb für seine eigene Sünde. 9 Seine Söhne brachten ihm das Blut. Er tauchte seinen Finger hinein und strich etwas davon an die Hörner des Altars. Den Rest goss er am Fuß des Altars aus. 10 Die Fettstücke, die Nieren und den Lappen an der Leber ließ er auf dem Altar in Rauch aufgehen, so wie Jahwe es Mose befohlen hatte. (3. Mose 4.8-12) 11 Das Fleisch und die Haut verbrannte er draußen vor dem Lager. 12 Dann schlachtete er das Brandopfer. Seine Söhne brachten ihm das Blut, und er sprengte es ringsherum an den Altar. (3. Mose 1.10-13) 13 Dann reichten sie ihm die Stücke des Opfertiers und den Kopf, und er ließ alles auf dem Altar in Rauch aufgehen. 14 Die Eingeweide und die Unterschenkel wusch er im Wasser und verbrannte sie ebenfalls auf dem Altar. 15 Dann ließ er die Opfergabe des Volkes herbringen. Er schlachtete den Ziegenbock als Opfer für die Sünden des Volkes so, wie er das Sündopfer für sich geschlachtet hatte. 16 Auch das Brandopfer brachte er nach der Vorschrift dar. 17 Vom Speisopfer nahm er eine Handvoll und ließ es auf dem Altar in Rauch aufgehen, zusätzlich zu dem Morgen-Brandopfer. 18 Anschließend schlachtete er den Stier und den Schafbock als Freudenopfer für das Volk. Seine Söhne brachten ihm das Blut, und er sprengte es ringsherum an den Altar. 19 Sie brachten ihm auch die Fettstücke von beiden Tieren, den Fettschwanz, das Fett, das die Eingeweide bedeckt, die Nieren mit ihrem Fett und den Lappen an der Leber 20 und legten es auf die Bruststücke, damit Aaron sie auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen würde. 21 Die Bruststücke und die rechte Hinterkeule schwang Aaron als Weihgabe vor Jahwe hin und her, wie Mose es angeordnet hatte. (3. Mose 7.30-34) 22 Nachdem Aaron das Sünd-, das Brand- und das Freudenopfer dargebracht hatte, erhob er seine Hände und segnete alles Volk. Dann stieg er herab. (4. Mose 22.1) 23 Mose und Aaron gingen anschließend in das Zelt der Gottesbegegnung hinein. Als sie wieder herauskamen, segneten sie das Volk. Da zeigte sich die Herrlichkeit Jahwes dem ganzen Volk. (2. Mose 40.34) 24 Flammen gingen von ihm aus und verzehrten das Brandopfer auf dem Altar und die Fettstücke. Bei diesem Anblick brach das Volk in Jubel aus, und alle warfen sich zu Boden. (2. Chronik 7.1)