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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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3. Mose - Kapitel 19

1 Jahwe sagte weiter zu Mose: 2 "Gib der ganzen Versammlung der Israeliten Folgendes weiter: Ihr sollt heilig sein, denn ich, Jahwe, euer Gott, bin heilig. (3. Mose 11.44-45) (Matthäus 5.48) (1. Petrus 1.15-16) 3 Jeder von euch soll seine Mutter und seinen Vater ehren. Haltet meine Sabbate ein. Ich bin Jahwe, euer Gott. (2. Mose 20.8) (2. Mose 20.12) 4 Ihr sollt euch nicht den Götzen zuwenden und euch auch keine Götter aus Metall gießen. Ich bin Jahwe, euer Gott! (2. Mose 20.3) (2. Mose 34.17) 5 Wenn ihr Jahwe ein Freudenopfer schlachtet, sollt ihr es so tun, dass ihr Wohlwollen findet. (3. Mose 22.18-20) 6 Es muss am Tag der Schlachtung gegessen werden und auch noch am Tag danach. Wenn am dritten Tag noch etwas übrig ist, muss es verbrannt werden. (3. Mose 7.15-18) 7 Wird noch am dritten Tag von dem Fleisch gegessen, ist es unrein geworden und das Opfer wird nicht mein Gefallen finden. 8 Wer davon isst, lädt Schuld auf sich, denn er hat entweiht, was Jahwe heilig ist. Diese Person muss von ihrem Volk beseitigt werden. 9 Wenn ihr eure Ernte einbringt, sollst du das Feld nicht bis an den Rand abernten. Du sollst auch keine Nachlese halten. (3. Mose 23.22) (5. Mose 24.19) (Rut 2.2) (Rut 2.15-16) 10 Auch in deinem Weinberg sollst du nicht nachlesen und das Heruntergefallene nicht aufheben. Lass es für die Armen und Fremden übrig. Ich bin Jahwe, euer Gott! 11 Ihr sollt nicht stehlen, nicht lügen und einander nicht betrügen. (2. Mose 20.15-16) (1. Thessalonicher 4.6) 12 Missbraucht meinen Namen nicht, um falsch zu schwören, denn damit entweiht ihr ihn. Ich bin Jahwe! (2. Mose 20.7) (Matthäus 5.33) 13 Du sollst deinen Nächsten weder unterdrücken noch berauben. Den Lohn eines Tagelöhners darfst du nicht über Nacht bis zum nächsten Morgen behalten. (5. Mose 24.14-15) (Jeremia 22.13) (Jakobus 5.4) 14 Einen Tauben sollst du nicht schmähen und vor einen Blinden kein Hindernis legen. Du sollst dich vor deinem Gott fürchten, denn ich bin Jahwe! (5. Mose 27.18) 15 Tut kein Unrecht im Gericht. Einen Geringen darfst du nicht bevorzugen und einen Großen nicht ehren. Du sollst ein gerechtes Urteil über deinen Nächsten sprechen. (2. Mose 23.6) (5. Mose 16.19-20) 16 Du sollst nicht als Verleumder in deiner Sippe umhergehen. Trete nicht gegen das Leben deines Nächsten auf. Ich bin Jahwe! 17 Du sollst im Herzen keinen Hass gegen deinen Bruder tragen. Weise deinen Nächsten ernstlich zurecht, damit du nicht seinetwegen Schuld auf dich lädst. (Psalm 141.5) (Matthäus 18.15) 18 Räche dich nicht selbst und trage deinen Volksgenossen nichts nach. Deinen Nächsten sollst du lieben wie dich selbst. Ich bin Jahwe! (Matthäus 5.43) (Matthäus 22.39) (Lukas 10.25) (Johannes 13.34) (Römer 13.9) (Galater 5.14) (Jakobus 2.8) 19 Ihr sollt euch an meine Ordnungen halten. Kreuzt nicht Tiere verschiedener Art miteinander. Besät eure Felder nicht mit zweierlei Samen. Tragt keine Kleider aus zweierlei Stoff. (5. Mose 22.9-11) 20 Wenn ein Mann mit einer Sklavin schläft, die für einen anderen Mann bestimmt ist, aber noch nicht losgekauft oder freigelassen wurde, muss er Schadenersatz leisten. Die beiden müssen nicht getötet werden, denn die Frau ist nicht frei gewesen. 21 Der Mann muss Jahwe einen Schafbock als Schuldopfer an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung bringen. 22 Der Priester soll ihm damit vor Jahwe Sühne für die begangene Sünde erwirken. Dann wird ihm vergeben werden. (3. Mose 5.17-18) 23 Wenn ihr in das Land kommt und Fruchtbäume pflanzt, dann sollt ihr die Früchte wie eine Vorhaut unbeschnitten lassen. Drei Jahre lang sollen sie euch als unbeschnitten gelten. Sie dürfen nicht gegessen werden. 24 Im vierten Jahr sollt ihr sie Jahwe als Festgabe weihen. 25 Vom fünften Jahr an dürft ihr die Früchte der Fruchtbäume genießen. So wird ihr Ertrag umso größer sein. Ich bin Jahwe, euer Gott! 26 Ihr dürft nichts Blutiges essen. Treibt keine Wahrsagerei und deutet keine Zeichen. (3. Mose 3.17) 27 Rasiert euch das Haar nicht rings um den Kopf ab, stutzt auch nicht eure Bärte (3. Mose 21.5) (5. Mose 14.1) 28 und macht euch keine Einschnitte am Körper wegen eines Toten. Ihr sollt euch auch keine Zeichen eintätowieren. Ich bin Jahwe! 29 Entehre deine Tochter nicht und treibe sie nicht zur Prostitution, damit das Land nicht sexueller Unmoral verfällt und voller Schandtaten ist. 30 Meine Sabbate sollt ihr halten und mein Heiligtum fürchten. Ich bin Jahwe! 31 Wendet euch nicht an Totengeister und sucht keine Wahrsager auf. Denn durch sie verunreinigt ihr euch. Ich bin Jahwe, euer Gott! (3. Mose 20.6) (5. Mose 18.10-11) (1. Samuel 28.7) 32 Vor grauem Haar stehe auf und begegne alten Menschen mit Respekt. Fürchte dich vor deinem Gott. Ich bin Jahwe! 33 Wenn ein Fremder mit euch zusammen in eurem Land lebt, dürft ihr ihn nicht unterdrücken. (2. Mose 22.20) 34 Wie ein Einheimischer soll er euch gelten. Du sollst ihn lieben wie dich selbst, denn ihr seid selber Fremde in Ägypten gewesen. Ich bin Jahwe, euer Gott! 35 Ihr sollt niemand Unrecht zufügen im Gericht, beim Messen, beim Wiegen und Abmessen. (5. Mose 25.13-16) (Sprüche 11.1) 36 Eure Waage muss stimmen, die Gewichte und die Hohlmaße müssen dem Grundmaß entsprechen. Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten herausgeführt hat! 37 Ihr sollt auf alle meine Ordnungen und Vorschriften achten und euch danach richten. Ich bin Jahwe, euer Gott!" (3. Mose 18.30)