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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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2. Samuel - Kapitel 9

1 Eines Tages fragte David: "Ist eigentlich von Sauls Familie noch jemand am Leben? Um Jonatans willen möchte ich ihm Gutes tun." 2 Saul hatte einen Gefolgsmann namens Ziba gehabt, der nun zu David gerufen wurde. Der König fragte ihn: "Bist du Ziba?" - "Ja, ich bin dein Sklave", antwortete er. (2. Samuel 16.1) 3 Der König fragte ihn: "Ist denn keiner von Sauls Familie mehr am Leben? Ich möchte ihm die Güte Gottes erweisen." Ziba erwiderte: "Es gibt noch einen Sohn Jonatans, der an beiden Füßen gelähmt ist." (2. Samuel 4.4) 4 "Wo ist er?", fragte der König. "Er lebt im Haus von Machir Ben-Ammiël in Lo-Dabar", erwiderte Ziba. (2. Samuel 17.27) 5 Da schickte der König Leute hin und ließ ihn holen. 6 So kam Mefi-Boschet Ben-Jonatan, der Enkel Sauls, zu David und fiel vor ihm auf die Knie mit dem Gesicht auf dem Boden. "Mefi-Boschet!", sagte David. "Ja, ich bin dein Sklave", erwiderte dieser. 7 "Hab keine Angst!", sagte David zu ihm. "Um deines Vaters Jonatan willen möchte ich dir Gutes tun. Ich werde dir alle Ländereien deines Großvaters Saul zurückgeben. Und du darfst immer an meinem Tisch essen." 8 Da warf er sich erneut nieder und sagte: "Was ist dein Sklave schon, dass du dich mir so zuwendest? Ich bin doch nur ein toter Hund!" (1. Samuel 24.15) 9 Dann ließ der König Ziba, den Gefolgsmann Sauls, zu sich kommen und sagte zu ihm: "Alles, was Saul und seiner Familie gehört hat, habe ich dem Enkel deines Herrn zurückgegeben. 10 Du wirst mit deinen Söhnen und Knechten das Land bearbeiten und die Ernte einbringen, damit der Enkel deines Herrn seinen Lebensunterhalt hat. Mefi-Boschet selbst wird immer an meinem Tisch essen." Ziba hatte fünfzehn Söhne und zwanzig Knechte. 11 Da sagte Ziba zum König: "Dein Sklave wird alles tun, was mein Herr, der König, ihm befiehlt." Mefi-Boschet wurde also an der Königstafel versorgt wie einer der Königssöhne. (2. Samuel 19.29) 12 Er hatte auch noch einen kleinen Sohn namens Micha. Und alle, die zum Haushalt Zibas gehörten, wurden zu Dienern Mefi-Boschets. 13 Er wohnte in Jerusalem, denn er aß ständig an der Tafel des Königs, und er war an beiden Füßen gelähmt. (2. Samuel 9.3)