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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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1. Mose - Kapitel 28

1 Da ließ Isaak Jakob zu sich rufen. Er segnete ihn und sagte: "Du darfst dir keine Frau aus dem Land Kanaan nehmen. (1. Mose 24.3) 2 Zieh ins obere Mesopotamien zur Sippe Betuëls, des Vaters deiner Mutter, und nimm dir eine Frau von den Töchtern Labans, des Bruders deiner Mutter. (1. Mose 22.23) (1. Mose 24.29) 3 El-Schaddai, der allmächtige Gott, wird dich segnen. Er mache dich fruchtbar und lasse dich zahlreich werden, sodass aus dir eine ganze Schar von Völkern wird. 4 Er gebe dir und deinen Nachkommen den Segen Abrahams, damit du das Land in Besitz nimmst, das Gott Abraham gegeben hat und in dem du jetzt noch als Fremder lebst!" (1. Mose 12.2) 5 So ließ Isaak Jakob ziehen, und dieser machte sich auf den Weg ins obere Mesopotamien zu Laban, dem Sohn des Aramäers Betuël, dem Bruder Rebekkas, seiner und Esaus Mutter. 6 Als nun Esau erfuhr, dass Isaak Jakob gesegnet und ins obere Mesopotamien geschickt hatte, damit er sich dort eine Frau suche, und dass er ihm beim Segnen befohlen hatte: "Du darfst dir keine Frau aus dem Land Kanaan nehmen!", 7 und dass Jakob seinem Vater und seiner Mutter gehorcht hatte und bereits aufgebrochen war, 8 da begriff Esau, dass die Frauen Kanaans seinem Vater zuwider waren. 9 Er ging zu Ismaël und nahm zu seinen Frauen noch eine weitere hinzu, nämlich Mahalat, die Tochter Ismaëls, die Schwester Nebajots und Enkelin Abrahams. (1. Mose 25.13) (1. Mose 26.34) 10 Jakob hatte sich von Beerscheba auf den Weg nach Haran gemacht. 11 Dabei kam er an einen bestimmten Ort und übernachtete dort, weil die Sonne schon untergegangen war. Er nahm einen der Steine des Platzes, machte ihn zu seinem Kopflager und legte sich schlafen. 12 Im Traum sah er einen Treppenaufgang, dessen Spitze bis an den Himmel reichte. Engel stiegen auf ihm hinauf und herab. (Johannes 1.51) 13 Und auf einmal stand Jahwe über ihm und sagte: "Ich bin Jahwe, der Gott deines Vaters Abraham und der Gott Isaaks. Das Land, auf dem du liegst, will ich dir und deinen Nachkommen geben. (1. Mose 12.7) 14 Deine Nachkommen werden zahlreich sein wie der Staub auf der Erde. Du wirst dich ausbreiten nach Westen und Osten, Norden und Süden. Durch dich und deine Nachkommenschaft sollen alle Sippen der Erde gesegnet werden. (1. Mose 12.3) (1. Mose 13.16) 15 Und ich werde dir beistehen. Ich beschütze dich überall, wo du hingehst, und bringe dich wieder in dieses Land zurück. Ich werde dich nicht verlassen und tue alles, was ich dir versprochen habe." 16 Da erwachte Jakob und sagte: "Tatsächlich, Jahwe ist an diesem Ort, und ich habe es nicht gewusst." 17 Er fürchtete sich und rief: "Ehrfurcht gebietet dieser Ort! Hier ist wirklich das Haus Gottes, das Tor des Himmels." (2. Mose 3.5) 18 Früh am Morgen stand Jakob auf. Er stellte den Stein, der an seinem Kopfende gelegen hatte, als Gedenkstein auf, goss Öl auf seine Spitze 19 und gab dem Ort den Namen Bet-El, Haus Gottes. Vorher hieß der Ort Lus. (1. Mose 35.14-15) 20 Dann legte Jakob ein Gelübde ab: "Wenn Gott mir beisteht und mich auf meiner Reise behütet, wenn er mir Nahrung und Kleidung gibt 21 und ich wohlbehalten zu meiner Familie zurückkomme, dann soll Jahwe mein Gott sein. 22 Und hier an dieser Stelle, wo ich den Stein aufgestellt habe, soll ein Haus Gottes stehen. Und von allem, was du mir gibst, werde ich dir treu den zehnten Teil zurückgeben." (1. Mose 35.1) (1. Mose 35.7)