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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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1. Mose - Kapitel 25

1 Auch Abraham heiratete wieder. Seine Frau hieß Ketura. 2 Sie gebar ihm Simran, Jokschan, Medan, Midian, Jischbak und Schuach. 3 Jokschan zeugte Saba und Dedan. Von Dedan stammen die Aschuriter, die Letuschiter und die Lëummiter ab. 4 Midians Söhne waren Efa, Efer, Henoch, Abida und Eldaga. Sie alle waren Nachkommen von Ketura. 5 Abraham hatte Isaak seinen ganzen Besitz vermacht. 6 Den Söhnen seiner Nebenfrauen gab er eine Abfindung und schickte sie noch zu seinen Lebzeiten von Isaak weg, ostwärts ins Ostland. 7 Abraham wurde 175 Jahre alt. 8 Er starb nach einem erfüllten Leben und wurde im Tod mit seinen Stammesgenossen vereint. (1. Mose 15.15) (Hiob 5.26) 9 Seine Söhne Isaak und Ismaël bestatteten ihn in der Höhle Machpela. Sie liegt auf dem Grundstück, das Efron Ben-Zohar gehört hatte, gegenüber von Mamre, 10 das Abraham damals von den Hetitern gekauft hatte. Dort also sind Abraham und seine Frau Sara bestattet. (1. Mose 23.16-17) 11 Nach Abrahams Tod segnete Gott dessen Sohn Isaak, der sich beim Brunnen Lahai-Roi niedergelassen hatte. (1. Mose 24.62) 12 Es folgt das Verzeichnis der Nachkommen von Ismaël Ben-Abraham, den die ägyptische Sklavin Hagar Abraham geboren hatte, (1. Mose 21.13) 13 die Namen der Nachkommen Ismaëls nach ihrer Geschlechterfolge: Nebajot, der Erstgeborene, Kedar, Adbeel, Mibsam, 14 Mischma, Duma, Massa, 15 Hadad, Tema, Jetur, Nafisch und Kedma. 16 Das sind die Söhne Ismaëls und ihre Namen in den Niederlassungen und Zeltlagern: Sie waren die Begründer von zwölf Stämmen. (1. Mose 17.20) 17 Ismaël starb im Alter von 137 Jahren und wurde im Tod mit seinen Stammesgenossen vereint. 18 Sie schlugen ihre Zelte zwischen Hawila und Schur auf, das östlich von Ägypten am Weg nach Assur liegt. So setzte er sich seinen Brüdern vor die Nase. (1. Mose 16.12) 19 Es folgt die Geschichte der Nachkommen von Isaak Ben-Abraham: Abraham war der Vater Isaaks. 20 Isaak war vierzig Jahre alt, als er heiratete. Seine Frau hieß Rebekka und war die Tochter des Aramäers Betuël aus dem oberen Mesopotamien, die Schwester Labans. 21 Isaak betete eindringlich für seine Frau zu Jahwe, denn sie bekam keine Kinder. Jahwe erhörte ihn und Rebekka wurde schwanger. 22 Als die Kinder in ihrem Bauch einander wegstießen, sagte sie: "Wenn es so steht, warum bin ich dann schwanger geworden?" Sie ging, um Jahwe zu befragen. 23 Jahwe sagte zu ihr: "Zwei Völker trägst du jetzt in deinem Leib, zwei Stämme scheiden sich in deinem Schoß, ein Volk wird stärker als das andere sein, und der Ältere wird dem Jüngeren dienen." (1. Mose 27.29) (Maleachi 1.2) (Römer 9.10-12) 24 Und tatsächlich! Als die Stunde der Geburt kam, brachte sie Zwillinge zur Welt. 25 Der erste, der herauskam, war am ganzen Körper mit rötlichen Haaren bedeckt. Sie nannten ihn Esau, den Behaarten. 26 Danach war sein Bruder herausgekommen, der Esau an der Ferse festhielt. Ihn nannten sie Jakob, den Fersenhalter. Bei ihrer Geburt war Isaak sechzig Jahre alt. 27 Die Kinder wuchsen heran. Esau wurde ein Jäger, ein Mann der freien Steppe. Jakob wurde ein gesitteter Mann, der bei den Zelten blieb. 28 Ihr Vater Isaak hatte eine Vorliebe für Esau, weil er gern Wild aß. Jakob war der Liebling der Mutter. 29 Eines Tages hatte Jakob ein Gericht gekocht, als Esau erschöpft nach Hause kam. 30 "Lass mich doch schnell etwas von dem Roten da hinunterschlingen", rief Esau, "dem roten Zeug da, ich bin ganz erschöpft!" Deshalb nannte man ihn auch Edom, den Roten. 31 Doch Jakob erwiderte: "Nur wenn du mir dein Erstgeburtsrecht verkaufst!" 32 "Ich sterbe vor Hunger", erwiderte Esau, "was nützt mir da mein Erstgeburtsrecht!" 33 "Schwöre es mir!", verlangte Jakob. Esau schwor es ihm und verkaufte so sein Erstgeburtsrecht an Jakob. (1. Mose 27.36) (Hebräer 12.16) 34 Da gab Jakob Esau Brot und eine Schüssel gekochter Linsen. Esau aß und trank, stand auf und ging davon. So missachtete er sein Erstgeburtsrecht.