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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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1. Könige - Kapitel 6

1 Im 480. Jahr nach dem Auszug der Israeliten aus Ägypten, es war das vierte Jahr, in dem Salomo über Israel regierte, im Mai, dem Blumenmonat, begann der König das Haus für Jahwe zu bauen. 2 Dieses Haus, das Salomo für Jahwe baute, war 30 Meter lang, 10 Meter breit und 15 Meter hoch. 3 Die Halle vor dem Haus war zehn Meter breit und fünf Meter tief. (1. Könige 7.15) (Johannes 10.23) 4 Im Haus waren auch Fensteröffnungen mit Rahmen und Gitterwerk. 5 Außen an den Seitenwänden und der Hinterwand ließ er einen mehrstöckigen Anbau errichten. 6 Der untere Anbau war zweieinhalb Meter breit, der mittlere drei Meter und der obere dreieinhalb Meter, weil sich die Mauer des Tempelhauses in diesen Stufen nach oben verjüngte. So mussten die Balken nicht in die Tempelmauer eingelassen werden, sondern konnten aufliegen. 7 Beim Bau des Hauses wurden Steine verwendet, die man schon im Steinbruch fertig behauen hatte. So waren weder Hämmer noch Meißel oder sonstige eiserne Werkzeuge auf der Baustelle zu hören. 8 Der Eingang zum Anbau war auf der rechten Seite des Hauses. Über Wendeltreppen gelangte man zum mittleren und oberen Stockwerk. 9 Als die Mauern fertig waren, ließ Salomo das Haus mit Balken und Bohlen aus Zedernholz decken. 10 Der Anbau fasste das Haus ganz mit Zedernbalken ein. Jedes Stockwerk war zweieinhalb Meter hoch. 11 Damals kam folgendes Wort Jahwes zu Salomo: 12 "Du baust mir dieses Haus. Wenn du nach meinen Ordnungen lebst, meine Vorschriften befolgst und meine Gebote hältst und darin lebst, dann werde ich auch zu meinem Wort stehen, das ich deinem Vater David gegeben habe. (2. Samuel 7.13) 13 Ich werde mitten unter den Israeliten wohnen und mein Volk Israel nicht verlassen." (2. Mose 29.45) 14 Nachdem Salomo den Rohbau vollendet hatte, 15 ließ er die Wände des Hauses mit Zedernholz täfeln, und zwar vom Fußboden bis zu den Deckbalken. Den Fußboden selbst ließ er mit Zypressenholz auslegen. 16 Zehn Meter vor der Rückwand des Hauses ließ er eine Zwischenwand aus Zedernholz errichten, um hinten einen Raum für das Höchstheilige zu schaffen. 17 Der Tempelraum davor war noch 20 Meter lang. 18 Er war ganz mit Zedernholz getäfelt, sodass keine Mauer mehr zu sehen war. Die Täfelung war mit Schnitzereien von wilden Kürbissen und Blütenkelchen versehen. 19 Den hinteren Raum im Haus ließ Salomo herrichten, weil er dort die Bundeslade Jahwes aufstellen wollte. 20 Dieser Raum war zehn Meter lang, zehn Meter breit und zehn Meter hoch. Er ließ ihn mit reinem Gold überziehen. Auch den Zedernholzaltar überzog er damit, 21 ebenso die Wände des Tempelhauses. Vor dem hinteren Raum ließ Salomo goldene Ketten anbringen. 22 So überzog er das ganze Haus vollständig mit Gold, auch den Altar, der zum hinteren Raum gehörte. 23 Im hinteren Raum ließ er zwei fünf Meter hohe Cherubim aus Olivenholz anfertigen. (2. Mose 37.7-9) 24 Ihre Flügel maßen je zweieinhalb Meter, sodass sie ausgespannt fünf Meter breit waren. 25 So war es auch bei dem anderen Cherub. Beide Cherubim hatten genau die gleiche Größe und Gestalt. 26 Beide waren fünf Meter hoch. 27 Er ließ die Cherubim mitten in diesem innersten Teil des Hauses aufstellen, sodass ihre ausgespannten Flügel sich in der Mitte berührten und außen bis an die Seitenwände reichten. 28 Auch die Cherubim wurden mit Gold überzogen. 29 Alle Wände des Hauses im inneren und im äußeren Raum wurden mit eingeschnitzten Reliefs von Cherubim, Palmen und Blumengebinden geschmückt. 30 Die Fußböden wurden mit Gold überzogen. 31 Der Eingang zum hinteren Raum bekam Türflügel aus Olivenholz, die von einem fünffach gestaffelten Türrahmen eingefasst waren. 32 Auf die beiden Türflügel waren Cherubim, Palmen und Blumengebinde eingeschnitzt. Sie wurden dann ganz mit Gold überzogen. In die Cherubim- und Palmenornamente wurde das Gold aufgehämmert. 33 Ebenso war es mit dem Eingang zum Tempelraum. Die vierfach gestaffelten Türrahmen waren aus Olivenholz. 34 Die beiden Türflügel, von denen jeder zwei drehbare Blätter besaß, bestanden aber aus Zypressenholz. 35 Sie waren mit eingeschnitzten Cherubim, Palmen und Blumengebinden verziert, deren Vertiefungen mit Gold ausgeschlagen wurden. 36 Den inneren Vorhof ließ Salomo mit einer Mauer von drei Lagen Quadern und einer Lage Zedernholzbalken umgeben. 37 Im Blumenmonat seines vierten Regierungsjahrs war die Grundmauer für das Haus Jahwes gelegt worden, (1. Könige 6.1) 38 und im November seines elften Jahrs, dem Regenmonat war es mit seiner gesamten Einrichtung vollendet. Sieben Jahre hatte Salomo daran gebaut.