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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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1. Könige - Kapitel 17

1 Elija aus Tischbe in Gilead sagte zu Ahab: "So wahr Jahwe, der Gott Israels, lebt, in dessen Dienst ich stehe: In den nächsten Jahren wird es weder Tau noch Regen geben, bis ich es sage!" (Jakobus 5.17) (Offenbarung 11.6) 2 Darauf kam das Wort Jahwes zu Elija: 3 "Geh hinüber ins Ostjordanland und versteck dich am Bach Krit! 4 Ich habe den Raben befohlen, dich dort mit Nahrung zu versorgen, und aus dem Bach kannst du trinken." 5 Elija gehorchte dem Wort Jahwes, ging auf die andere Jordanseite und hielt sich im Tal des Krit auf. 6 Morgens und abends brachten ihm die Raben Brot und Fleisch. Wasser bekam er aus dem Bach. 7 Einige Zeit später vertrocknete der Bach, weil es im ganzen Land keinen Regen gab. 8 Da kam das Wort Jahwes zu Elija: 9 "Geh nach Zarpat, das zu Sidon gehört, und bleib dort. Ich habe einer Witwe in dem Ort befohlen, dich zu versorgen." (Lukas 4.25-26) 10 Elija machte sich auf den Weg und ging nach Zarpat. Als er ans Stadttor kam, begegnete ihm eine Witwe, die gerade Holz sammelte. Er sprach sie an und bat: "Hol mir doch ein wenig Wasser zum Trinken!" 11 Als sie ging, um es zu holen, rief er ihr nach: "Bring doch bitte einen Bissen Brot mit!" 12 Da sagte sie: "So wahr Jahwe, dein Gott, lebt: Ich habe keinen Vorrat mehr, nur noch eine Handvoll Mehl im Topf und ein bisschen Öl im Krug. Ich sammle gerade ein paar Holzstücke auf, um mir und meinem Sohn etwas zuzubereiten. Wenn wir das gegessen haben, bleibt uns nur noch der Tod." (1. Könige 18.10) 13 Da sagte Elija zu ihr: "Hab keine Angst, mach nur, was du gesagt hast! Aber back zuerst einen kleinen Brotfladen für mich und bring ihn mir heraus! Den Rest kannst du für dich und deinen Sohn zubereiten. 14 Denn so spricht Jahwe, der Gott Israels: 'Das Mehl im Topf wird nicht ausgehen, und das Öl im Krug wird nicht abnehmen, bis Jahwe wieder Regen gibt.'" (2. Könige 4.2-4) 15 Da ging sie und machte, was Elija ihr aufgetragen hatte. So hatten sie und Elija und ihr Sohn für viele Tage zu essen. 16 Das Mehl im Topf ging nicht aus und das Öl im Krug nahm nicht ab, wie es Jahwe durch Elija versprochen hatte. 17 Einige Zeit später wurde der Sohn dieser Frau, der Hausherrin, krank. Seine Krankheit verschlimmerte sich immer mehr, sodass er zuletzt nicht mehr atmete. 18 Da sagte sie zu Elija: "Was habe ich eigentlich mit dir zu schaffen, Mann Gottes? Du bist nur zu mir gekommen, um Gott an meine Schuld zu erinnern und meinen Sohn zu töten." (Lukas 5.8) 19 "Gib mir deinen Sohn!", sagte er zu ihr. Er nahm ihr das Kind vom Schoß und brachte es in den Raum auf der Dachterrasse. Dort legte er es auf sein Bett. 20 Dann rief er zu Jahwe und sagte: "Jahwe, mein Gott, willst du nun auch diese Frau, bei der ich wohne, ins Unglück bringen und ihren Sohn sterben lassen?" 21 Dann streckte er sich dreimal über das Kind hin und rief dabei: "Jahwe, mein Gott, lass doch das Leben dieses Kindes wiederkommen!" (2. Könige 4.34) (Apostelgeschichte 20.10) 22 Jahwe hörte auf Elija und gab dem Kind das Leben zurück. Es wurde wieder lebendig. 23 Da nahm Elija das Kind und brachte es ins Haus hinunter. Er gab es seiner Mutter und sagte: "Sieh her, dein Sohn lebt!" (Lukas 7.15) (Hebräer 11.35) 24 Da sagte die Frau zu Elija: "Jetzt weiß ich, dass du ein Mann Gottes bist und dass das Wort Jahwes wirklich aus deinem Mund kommt."