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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)

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Jesaja - Kapitel 38

Hiskias Krankheit und Genesung - Segen der Krankheit

1 In jenen Tagen wurde Hiskia krank zum Sterben. Und Jesaja, der Sohn Amoz', der Prophet, kam zu ihm und sprach zu ihm: So spricht Jehova: Bestelle dein Haus, denn du wirst sterben und nicht genesen. (2. Könige 20.1) (2. Chronik 32.24) 2 Da wandte Hiskia sein Angesicht gegen die Wand und betete zu Jehova und sprach: 3 Ach, Jehova! gedenke doch, daß ich vor deinem Angesicht gewandelt habe in Wahrheit und mit ungeteiltem Herzen, und daß ich getan, was gut ist in deinen Augen! Und Hiskia weinte sehr. (2. Könige 18.3-6) 4 Da geschah das Wort Jehovas zu Jesaja also: 5 Geh hin und sage zu Hiskia: So spricht Jehova, der Gott deines Vaters David: Ich habe dein Gebet gehört, ich habe deine Tränen gesehen; siehe, ich will zu deinen Tagen fünfzehn Jahre hinzufügen. 6 Und von der Hand des Königs von Assyrien will ich dich und diese Stadt erretten; und ich will diese Stadt beschirmen. 7 Und dies wird dir das Zeichen sein von seiten Jehovas, daß Jehova dieses Wort tun wird, welches er geredet hat: 8 Siehe, ich lasse den Schatten der Grade, welche er an dem Sonnenzeiger Ahas' durch die Sonne niederwärts gegangen ist, um zehn Grade rückwärts gehen. Und die Sonne kehrte an dem Sonnenzeiger zehn Grade zurück, welche sie niederwärts gegangen war. 9 Aufzeichnung Hiskias, des Königs von Juda, als er krank gewesen und von seiner Krankheit genesen war. 10 Ich sprach: In der Ruhe meiner Tage soll ich hingehen zu den Pforten des Scheol, bin beraubt des Restes meiner Jahre. 11 Ich sprach: Ich werde Jehova nicht sehen, Jehova im Lande der Lebendigen; ich werde Menschen nicht mehr erblicken bei den Bewohnern des Totenreiches. (Psalm 27.13) 12 Meine Wohnung ist abgebrochen und ward von mir weggeführt wie ein Hirtenzelt. Ich habe, dem Weber gleich, mein Leben aufgerollt: vom Trumme schnitt er mich los. Vom Tage bis zur Nacht wirst du ein Ende mit mir machen! (Hiob 7.6) 13 Ich beschwichtigte meine Seele bis zum Morgen... dem Löwen gleich, also zerbrach er alle meine Gebeine. Vom Tage bis zur Nacht wirst du ein Ende mit mir machen! (Hiob 10.16) 14 Wie eine Schwalbe, wie ein Kranich, so klagte ich; ich girrte wie die Taube. Schmachtend blickten meine Augen zur Höhe: O Herr, mir ist bange! tritt als Bürge für mich ein! 15 Was soll ich sagen? Daß er es mir zugesagt und es auch ausgeführt hat. Ich will sachte wallen alle meine Jahre wegen der Betrübnis meiner Seele. 16 O Herr! durch dieses lebt man, und in jeder Hinsicht ist darin das Leben meines Geistes. Und du machst mich gesund und erhältst mich am Leben. 17 Siehe, zum Heile ward mir bitteres Leid: Du, du zogest liebevoll meine Seele aus der Vernichtung Grube; denn alle meine Sünden hast du hinter deinen Rücken geworfen. (Psalm 32.1-2) (Micha 7.18-19) 18 Denn nicht der Scheol preist dich, der Tod lobsingt dir nicht; die in die Grube hinabgefahren sind, harren nicht auf deine Treue. (Psalm 6.6) 19 Der Lebende, der Lebende, der preist dich, wie ich heute: der Vater gibt den Kindern Kunde von deiner Treue. 20 Jehova war bereit, mich zu retten; und wir wollen mein Saitenspiel rühren alle Tage unseres Lebens im Hause Jehovas. 21 Und Jesaja sagte, daß man einen Feigenkuchen als Pflaster nehmen und ihn auf das Geschwür legen solle, damit er genese. (2. Könige 20.1) (2. Chronik 32.24) 22 Und Hiskia sprach: Welches ist das Zeichen, daß ich in das Haus Jehovas hinaufgehen werde?