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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Römer - Kapitel 15

Dem Nächsten gefallen zum Guten

1 Es ist aber unsere, der Starken Pflicht, die Schwachheiten der Kraftlosen zu tragen und nicht Gefallen an uns selber zu haben. (Römer 14.1) 2 Es soll aber ein jeder von uns seinem Nächsten gefallen zum Guten, zur Erbauung. (1. Korinther 9.19) (1. Korinther 10.24) (1. Korinther 10.33) 3 Denn auch Christus hatte nicht an sich selbst Gefallen, sondern wie geschrieben steht: «Die Schmähungen derer, die dich geschmäht haben, sind auf mich gefallen.» 4 Was aber zuvor geschrieben worden ist, das wurde zu unserer Belehrung geschrieben, damit wir durch die Geduld und durch den Trost der Schrift Hoffnung fassen. (1. Korinther 10.11) 5 Der Gott der Geduld und des Trostes aber gebe euch, untereinander eines Sinnes zu sein, Christus Jesus gemäß, (Philipper 2.2) 6 damit ihr einmütig, mit einem Munde Gott und den Vater unsres Herrn Jesus Christus lobet. 7 Darum nehmet euch einer des andern an, gleichwie auch Christus sich euer angenommen hat, zu Gottes Ehre!

Die Gläubigen sollen Gott loben wegen seiner Barmherzigkeit

8 Ich sage aber, daß Jesus Christus ein Diener der Beschneidung geworden ist um der Wahrhaftigkeit Gottes willen, um die Verheißungen an die Väter zu bestätigen, (Matthäus 15.24) (Apostelgeschichte 3.25) 9 daß aber die Heiden Gott loben um der Barmherzigkeit willen, wie geschrieben steht: «Darum will ich dich preisen unter den Heiden und deinem Namen lobsingen!» 10 Und wiederum spricht er: «Freuet euch, ihr Heiden, mit seinem Volk!» 11 Und wiederum: «Lobet den Herrn, alle Heiden, preiset ihn, alle Völker!» 12 Und wiederum spricht Jesaja: «Es wird aus der Wurzel Jesses sprossen der, welcher aufsteht, um über die Heiden zu herrschen; auf ihn werden die Heiden hoffen.» (Offenbarung 5.5) 13 Der Gott der Hoffnung aber erfülle euch mit aller Freude und mit Frieden im Glauben, daß ihr überströmet an Hoffnung, in der Kraft des heiligen Geistes!

Der Dienst des Apostels Paulus

14 Ich habe aber, meine Brüder, die feste Überzeugung von euch, daß auch ihr selbst voll Gütigkeit seid, erfüllt mit aller Erkenntnis und fähig, einander zu ermahnen. 15 Das machte mir aber zum Teil um so mehr Mut, euch zu schreiben, um euer Gedächtnis wieder aufzufrischen, wegen der Gnade, die mir von Gott gegeben ist, (Römer 1.5) (Römer 12.3) 16 daß ich ein Diener Jesu Christi für die Heiden sein soll, der das Evangelium Gottes priesterlich verwaltet, auf daß das Opfer der Heiden angenehm werde, geheiligt im heiligen Geist. (Römer 11.13) 17 Ich habe also Grund zum Rühmen in Christus Jesus, vor Gott. 18 Denn ich würde nicht wagen, etwas davon zu sagen, wenn nicht Christus es durch mich gewirkt hätte, um die Heiden zum Gehorsam zu bringen durch Wort und Werk, (Römer 1.5) (2. Korinther 3.5) 19 in Kraft von Zeichen und Wundern, in Kraft des heiligen Geistes, also daß ich von Jerusalem an und ringsumher bis nach Illyrien das Evangelium von Christus völlig ausgerichtet habe, (Markus 16.17) (2. Korinther 12.12) 20 wobei ich es mir zur Ehre mache, das Evangelium nicht dort zu verkündigen, wo Christi Name schon bekannt ist, damit ich nicht auf einen fremden Grund baue, (2. Korinther 10.15-16) 21 sondern, wie geschrieben steht: «Welchen nicht von ihm verkündigt worden ist, die sollen es sehen, und welche es nicht gehört haben, die sollen es vernehmen.»

Reisepläne des Apostels. Ermahnung zur Fürbitte

22 Darum bin ich auch oftmals verhindert worden, zu euch zu kommen. (Römer 1.13) 23 Da ich jetzt aber in diesen Gegenden keinen Raum mehr habe, wohl aber seit vielen Jahren ein Verlangen hege, zu euch zu kommen, (Römer 1.10-11) 24 so werde ich auf der Reise nach Spanien zu euch kommen; denn ich hoffe, euch auf der Durchreise zu sehen und von euch dorthin geleitet zu werden, wenn ich mich zuvor ein wenig an euch erquickt habe. 25 Nun aber reise ich nach Jerusalem, im Dienste der Heiligen. (Apostelgeschichte 18.21) (Apostelgeschichte 19.21) (Apostelgeschichte 20.22) (Apostelgeschichte 24.17) 26 Es hat nämlich Mazedonien und Achaja gefallen, eine Sammlung für die Armen unter den Heiligen in Jerusalem zu veranstalten; (1. Korinther 16.1) (2. Korinther 8.1-4) (2. Korinther 8.9) 27 es hat ihnen gefallen, und sie sind es ihnen auch schuldig; denn wenn die Heiden an ihren geistlichen Gütern Anteil erhalten haben, so sind sie auch verpflichtet, jenen in den leiblichen zu dienen. (1. Korinther 9.11) (Galater 6.6) 28 Wenn ich nun das ausgerichtet und ihnen diese Frucht gesichert habe, will ich bei euch durchreisen nach Spanien. 29 Ich weiß aber, daß, wenn ich zu euch komme, es in der Fülle des Segens Christi geschehen wird. 30 Ich ermahne euch aber, ihr Brüder, durch unsern Herrn Jesus Christus und durch die Liebe des Geistes, daß ihr mit mir kämpfet in den Gebeten für mich zu Gott, (2. Korinther 1.11) (2. Thessalonicher 3.1) 31 daß ich errettet werde von den Ungläubigen in Judäa und daß meine Dienstleistung für Jerusalem den Heiligen angenehm sei, (1. Thessalonicher 2.15) 32 auf daß ich durch Gottes Willen mit Freuden zu euch komme und mich mit euch erquicke. 33 Der Gott aber des Friedens sei mit euch allen! Amen.