2. Mose - Kapitel 21
Rechte hebräischer Sklaven
1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. 1, 2, 33 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. 4, 5, 6 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. 7
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.
Vergehen gegen Leib und Leben
12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. 8, 9, 1013 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. 11, 12 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. 13, 14 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. 15, 16
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. 17, 18, 19
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, 20, 21, 22
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.
Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren
28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. 23 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.
Schutz des Eigentums
33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. 24
Josua - Kapitel 4
Zwei Denkmäler zum ewigen Gedenken
1 Es begab sich aber, nachdem das ganze Volk vollends über den Jordan gekommen war, daß der HERR zu Josua also sprach: 2 Nehmet euch aus dem Volke zwölf Männer, aus jedem Stamme einen, 3 und gebietet ihnen und sprechet: Hebet mitten aus dem Jordan, von dem Orte, da die Füße der Priester gestanden haben, zwölf Steine auf und führet sie mit euch hinüber und lasset sie in dem Lager, wo ihr diese Nacht bleiben werdet! 4 Da rief Josua den zwölf Männern, die er aus den Kindern Israel bestellt hatte, aus jedem Stamme einen, und sprach zu ihnen: 5 Gehet hinüber, vorn an die Lade des HERRN, eures Gottes, mitten in den Jordan, und hebet ein jeder einen Stein auf seine Achsel, nach der Zahl der Stämme der Kinder Israel, 6 damit sie ein Zeichen unter euch seien. Und wenn eure Kinder künftig ihre Väter fragen und sagen werden: «Was haben diese Steine für euch zu bedeuten?» 25 7 so sollt ihr ihnen alsdann sagen, wie das Wasser des Jordan vor der Lade des Bundes des HERRN sich verteilt hat; als sie durch den Jordan gingen, haben sich die Wasser des Jordan zerteilt; darum sind diese Steine den Kindern Israel zum ewigen Gedächtnis gesetzt. 8 Da taten die Kinder Israel, wie ihnen Josua geboten hatte, und trugen zwölf Steine mitten aus dem Jordan, wie der HERR Josua geboten hatte, nach der Zahl der Stämme der Kinder Israel, und brachten sie mit sich in das Nachtlager und ließen sie daselbst. 9 Und Josua richtete auch zwölf Steine mitten im Jordan auf, wo die Füße der Priester gestanden hatten, welche die Lade des Bundes trugen; sie sind noch daselbst bis auf diesen Tag. 10 Die Priester aber, welche die Lade trugen, standen mitten im Jordan, bis alles ausgerichtet war, was der HERR Josua geboten hatte, dem Volke zu sagen, gemäß allem, was Mose dem Josua geboten hatte. Uns das Volk ging eilends hinüber. 11 Als nun das ganze Volk völlig hinübergegangen war, zog die Lade des HERRN auch hinüber, und die Priester vor dem Volke her. 12 Und die Rubeniter und Gaditer und der halbe Stamm Manasse gingen bewaffnet vor den Kindern Israel her, wie Mose zu ihnen geredet hatte. 26, 27 13 Etwa vierzigtausend zum Krieg Gerüstete zogen vor dem HERRN zum Streit in die Ebene von Jericho. 14 An demselben Tage machte der HERR den Josua groß vor den Augen von ganz Israel; und sie fürchteten ihn, wie sie Mose gefürchtet hatten, sein ganzes Leben lang. 28 15 Und der HERR sprach zu Josua: 16 Gebiete den Priestern, welche die Lade des Zeugnisses tragen, daß sie aus dem Jordan heraufsteigen! 17 Also gebot Josua den Priestern und sprach: Steiget herauf aus dem Jordan! 18 Und als die Priester, welche die Lade des Bundes des HERRN trugen, aus dem Jordan heraufstiegen und mit ihren Fußsohlen auf das Trockene traten, kehrte das Wasser des Jordan wieder an seinen Ort zurück und trat wie zuvor über alle seine Ufer. 19 Es war aber der zehnte Tag des ersten Monats, als das Volk aus dem Jordan heraufstieg; und sie lagerten sich in Gilgal, an der Ostgrenze der Stadt Jericho. 29 20 Und Josua richtete die zwölf Steine, die sie aus dem Jordan genommen hatten, zu Gilgal auf 21 und redete mit den Kindern Israel und sprach: Wenn in Zukunft eure Kinder ihre Väter fragen und sagen werden: 30 22 Was bedeuten diese Steine? so sollt ihr es ihnen erklären und sagen: Israel ging auf trockenem Boden durch diesen Jordan, 23 als der HERR, euer Gott, das Wasser des Jordan vor euch vertrocknen ließ, bis ihr hinübergegangen waret, wie der HERR, euer Gott, getan hat am Schilfmeer, das er vor uns vertrocknen ließ, bis wir hindurchgegangen waren; 31 24 auf daß alle Völker auf Erden erkennen, wie mächtig die Hand des HERRN ist, und daß sie den HERRN, euren Gott, allezeit fürchten.Querverweise
1 3. Mose 25.39-40: Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen;
2 5. Mose 15.12: Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben.
3 Jeremia 34.14: Im siebenten Jahr soll ein jeglicher seinen Bruder, der ein Hebräer ist und sich ihm verkauft und sechs Jahre gedient hat, frei von sich lassen. Aber eure Väter gehorchten mir nicht und neigten ihre Ohren nicht.
4 2. Mose 22.7-8: findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt.
5 2. Mose 22.27: Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern.
6 5. Mose 1.17: Keine Person sollt ihr im Gericht ansehen, sondern sollt den Kleinen hören wie den Großen, und vor niemandes Person euch scheuen; denn das Gerichtamt ist Gottes. Wird aber euch eine Sache zu hart sein, die lasset an mich gelangen, daß ich sie höre.
7 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst.
8 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.
9 2. Mose 20.13: Du sollst nicht töten.
10 Matthäus 5.21-22: Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: "Du sollst nicht töten; wer aber tötet, der soll des Gerichts schuldig sein."
11 4. Mose 35.6: Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben,
12 5. Mose 19.4: Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
13 1. Könige 2.29: Und es ward dem König Salomo angesagt, daß Joab zur Hütte des HERRN geflohen wäre, und siehe, er steht am Altar. Da sandte Salomo hin Benaja, den Sohn Jojadas, und sprach: Gehe, schlage ihn!
14 1. Könige 2.31: Der König sprach zu ihm: Tue, wie er geredet hat, und schlage ihn und begrabe ihn, daß du das Blut, das Joab ohne Ursache vergossen hat, von mir tust und von meines Vaters Hause;
15 5. Mose 24.7: Wenn jemand gefunden wird, der aus seinen Brüdern, aus den Kindern Israel, eine Seele stiehlt, und versetzt oder verkauft sie: solcher Dieb soll sterben, daß du das Böse von dir tust.
16 1. Timotheus 1.10: den Hurern, den Knabenschändern, den Menschendieben, den Lügnern, den Meineidigen und so etwas mehr der heilsamen Lehre zuwider ist,
17 5. Mose 27.16: Verflucht sei, wer seinen Vater oder seine Mutter unehrt! Und alles Volk soll sagen: Amen.
18 Sprüche 20.20: Wer seinem Vater und seiner Mutter flucht, des Leuchte wird verlöschen mitten in der Finsternis.
19 Matthäus 15.4: Gott hat geboten: "Du sollst Vater und Mutter ehren; wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben."
20 3. Mose 24.19-20: Und wer seinen Nächsten verletzt, dem soll man tun, wie er getan hat,
21 5. Mose 19.21: Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.
22 Matthäus 5.38: Ihr habt gehört, daß da gesagt ist: "Auge um Auge, Zahn um Zahn."
23 1. Mose 9.5: Auch will ich eures Leibes Blut rächen und will's an allen Tieren rächen und will des Menschen Leben rächen an einem jeglichen Menschen als dem, der sein Bruder ist.
24 Lukas 19.8: Zachäus aber trat dar und sprach zu dem HERRN: Siehe, HERR, die Hälfte meiner Güter gebe ich den Armen, und so ich jemand betrogen habe, das gebe ich vierfältig wieder.
25 2. Mose 12.26: Und wenn eure Kinder werden zu euch sagen: Was habt ihr da für einen Dienst?
26 4. Mose 32.21: so zieht über den Jordan vor dem HERRN, wer unter euch gerüstet ist, bis daß er seine Feinde austreibe von seinem Angesicht
27 4. Mose 32.29: und sprach zu ihnen: Wenn die Kinder Gad und die Kinder Ruben mit euch über den Jordan ziehen, alle gerüstet zum Streit vor dem HERRN, und das Land euch untertan ist, so gebet ihnen das Land Gilead zu eigen;
28 Josua 3.7: Und der HERR sprach zu Josua: Heute will ich anfangen, dich groß zu machen vor dem ganzen Israel, daß sie wissen, wie ich mit Mose gewesen bin, also sei ich auch mit dir.
29 Josua 5.9: Und der HERR sprach zu Josua: Heute habe ich die Schande Ägyptens von euch gewendet. Und diese Stätte ward Gilgal genannt bis auf diesen Tag.
30 Josua 4.6: daß sie ein Zeichen seien unter euch. Wenn eure Kinder hernach ihre Väter fragen werden und sprechen: Was tun diese Steine da?
31 2. Mose 14.21-22: Da nun Mose seine Hand reckte über das Meer, ließ es der HERR hinwegfahren durch einen starken Ostwind die ganze Nacht und machte das Meer trocken; und die Wasser teilten sich voneinander.