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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Apostelgeschichte - Kapitel 28

Drei Monate Aufenthalt auf Melite

1 Und als wir gerettet waren, da erfuhren wir, daß die Insel Melite hieß. 2 Die Barbaren aber erzeigten uns ungewöhnliche Menschenfreundlichkeit; denn sie zündeten ein Feuer an und holten uns alle herbei wegen des anhaltenden Regens und um der Kälte willen. (2. Korinther 11.27) 3 Als aber Paulus einen Haufen Reiser zusammenraffte und auf das Feuer legte, kam infolge der Hitze eine Otter hervor und fuhr ihm an die Hand. 4 Wie aber die Einwohner das Tier an seiner Hand hängen sahen, sprachen sie zueinander: Gewiß ist dieser Mensch ein Mörder, den, ob er sich gleich aus dem Meere gerettet hat, die Rache dennoch nicht leben läßt. 5 Er jedoch schleuderte das Tier ins Feuer und ihm widerfuhr kein Übel. (Markus 16.18) 6 Sie aber erwarteten, er werde aufschwellen oder plötzlich tot niederfallen. Als sie aber lange warteten und sahen, daß ihm kein Leid widerfuhr, änderten sie ihre Meinung und sagten, er sei ein Gott. (Apostelgeschichte 14.11) 7 Aber in der Umgebung jenes Ortes hatte der Vornehmste der Insel, namens Publius, ein Landgut; dieser nahm uns auf und beherbergte uns drei Tage lang freundlich. 8 Es begab sich aber, daß der Vater des Publius am Fieber und an der Ruhr krank darniederlag. Paulus ging zu ihm hinein, betete und legte ihm die Hände auf und machte ihn gesund. 9 Daraufhin kamen auch die übrigen Kranken auf der Insel herbei und ließen sich heilen. 10 Diese erwiesen uns auch viel Ehre und gaben uns bei der Abfahrt noch alles Nötige mit.

Paulus kommt nach Rom

11 Nach drei Monaten aber fuhren wir ab auf einem Schiffe von Alexandria, das auf der Insel überwintert hatte und das Zeichen der Zwillinge führte. 12 Und wir liefen in Syrakus ein und blieben drei Tage daselbst. 13 Und von da segelten wir um die Küste herum und kamen nach Regium; und da sich nach einem Tage der Südwind erhob, gelangten wir am zweiten Tage nach Puteoli. 14 Daselbst fanden wir Brüder und wurden von ihnen gebeten, sieben Tage zu bleiben, und so gelangten wir nach Rom. 15 Und von dort kamen die Brüder, als sie von uns gehört hatten, uns entgegen bis gen Appii Forum und Tres Tabernä. Als Paulus sie sah, dankte er Gott und faßte Mut. 16 Da wir aber nach Rom kamen, übergab der Hauptmann die Gefangenen dem Obersten der Leibwache; dem Paulus aber wurde gestattet, für sich zu bleiben mit dem Soldaten, der ihn bewachte. (Apostelgeschichte 27.3)

Das Zeugnis an die Juden in Rom

17 Es begab sich aber nach drei Tagen, daß er die Vornehmsten der Juden zusammenrief. Und als sie versammelt waren, sprach er zu ihnen: Ihr Männer und Brüder, wiewohl ich nichts wider das Volk oder die Gebräuche der Väter getan habe, bin ich gefangen von Jerusalem aus in die Hände der Römer überliefert worden. (Apostelgeschichte 23.1) 18 Diese wollten mich freilassen, nachdem sie mich verhört hatten, weil keine todeswürdige Schuld bei mir vorlag. 19 Da aber die Juden widersprachen, war ich genötigt, mich auf den Kaiser zu berufen, nicht als ob ich gegen mein Volk etwas zu klagen hätte. (Apostelgeschichte 25.11) 20 Aus diesem Grunde also habe ich euch rufen lassen, um euch zu sehen und mit euch zu sprechen; denn um der Hoffnung Israels willen umschließt mich diese Kette. (Apostelgeschichte 26.6-7) 21 Sie aber sprachen zu ihm: Wir haben weder Briefe deinethalben aus Judäa empfangen, noch ist jemand von den Brüdern gekommen, der über dich etwas Böses berichtet oder gesagt hätte. 22 Wir wollen aber gerne von dir hören, was du für Ansichten hast; denn von dieser Sekte ist uns bekannt, daß ihr allenthalben widersprochen wird. (Lukas 2.34) (Apostelgeschichte 24.14) 23 Nachdem sie ihm nun einen Tag bestimmt hatten, kamen mehrere zu ihm in die Herberge. Diesen legte er vom Morgen bis zum Abend in einem ausführlichen Zeugnis das Reich Gottes dar und suchte sie von Jesus zu überzeugen, ausgehend von dem Gesetze Moses und von den Propheten. 24 Und die einen ließen sich von dem überzeugen, was er sagte, die andern aber blieben ungläubig. 25 Und da sie sich nicht einigen konnten, trennten sie sich, nachdem Paulus den Ausspruch getan hatte: Wie trefflich hat der heilige Geist durch den Propheten Jesaja zu unsern Vätern geredet, 26 als er sprach: «Gehe hin zu diesem Volke und sprich: Mit den Ohren werdet ihr hören und nicht verstehen, und mit den Augen werdet ihr sehen und nicht erkennen; 27 denn das Herz dieses Volkes ist verstockt, und mit den Ohren hören sie schwer, und ihre Augen haben sie zugeschlossen, damit sie nicht etwa mit den Augen sehen und mit den Ohren hören und mit dem Herzen verstehen und sich bekehren und ich sie heile!» 28 So sei euch nun kund, daß den Heiden dieses Heil Gottes gesandt ist; sie werden auch hören! (Apostelgeschichte 13.46) 29 Und als er das gesagt hatte, liefen die Juden davon und hatten viel Wortwechsel miteinander.

Paulus als Zeuge Jesu Christi in Rom

30 Paulus aber blieb zwei Jahre in einer eigenen Mietwohnung und nahm alle auf, die ihm zuliefen, 31 predigte das Reich Gottes und lehrte von dem Herrn Jesus Christus mit aller Freimütigkeit und ungehindert. (Epheser 6.20)