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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Apostelgeschichte - Kapitel 25

Paulus vor Festus

1 Als nun Festus in der Provinz angekommen war, zog er nach drei Tagen von Cäsarea nach Jerusalem hinauf. 2 Da wurden die Hohenpriester und die Vornehmsten der Juden bei ihm vorstellig gegen Paulus, (Apostelgeschichte 24.1) 3 redeten ihm zu und baten es sich als eine Gunst wider ihn aus, daß er ihn nach Jerusalem holen ließe; dabei planten sie einen Anschlag, um ihn unterwegs umzubringen. (Apostelgeschichte 23.15) 4 Da antwortete Festus, Paulus werde in Cäsarea in Verwahrung gehalten, er selbst aber werde in Bälde wieder abreisen. 5 So lasset nun, sprach er, eure Bevollmächtigten mit hinabziehen; und wenn eine Schuld an diesem Manne ist, sollen sie ihn anklagen! 6 Nachdem er aber nicht mehr als acht oder zehn Tage bei ihnen gewesen war, zog er nach Cäsarea hinab, und am folgenden Tage setzte er sich auf den Richterstuhl und ließ den Paulus vorführen. 7 Und als dieser erschien, umringten ihn die Juden, die von Jerusalem herabgekommen waren, und brachten viele und schwere Klagen gegen ihn vor, die sie nicht beweisen konnten, 8 während Paulus sich also verteidigte: Weder gegen das Gesetz der Juden, noch gegen den Tempel, noch gegen den Kaiser habe ich etwas verbrochen!

Paulus beruft sich auf den Kaiser

9 Festus aber, der sich die Juden zu Dank verpflichten wollte, antwortete dem Paulus und sprach: Willst du nach Jerusalem hinaufziehen und dich dort hierüber von mir richten lassen? 10 Aber Paulus sprach: Ich stehe vor dem Richterstuhl des Kaisers, da muß ich gerichtet werden! Den Juden habe ich kein Unrecht getan, wie du selbst am besten weißt. 11 Bin ich aber im Unrecht und habe etwas begangen, was des Todes wert ist, so weigere ich mich nicht zu sterben. Ist aber nichts an dem, dessen diese mich anklagen, so kann mich niemand ihnen zu Gefallen preisgeben. Ich berufe mich auf den Kaiser! (Apostelgeschichte 23.11) (Apostelgeschichte 28.19) 12 Da besprach sich Festus mit seinem Rat und antwortete: Du hast dich auf den Kaiser berufen; zum Kaiser sollst du ziehen!

Statthalter Festus und König Agrippa besprechen sich

13 Als aber etliche Tage vergangen waren, kam der König Agrippa mit Bernice nach Cäsarea, um Festus zu begrüßen. 14 Und da sie sich mehrere Tage dort aufhielten, legte Festus dem König die Sache des Paulus vor und sprach: Es ist von Felix ein Mann gefangen zurückgelassen worden, (Apostelgeschichte 24.27) 15 wegen dessen, als ich in Jerusalem war, die Hohenpriester und Ältesten der Juden vorstellig wurden, indem sie seine Verurteilung verlangten. 16 Denen antwortete ich, es sei nicht der Römer Brauch, einen Menschen preiszugeben, ehe der Angeklagte die Kläger vor Augen habe und Gelegenheit erhalte, sich der Klage wegen zu verteidigen. (Apostelgeschichte 22.25) 17 Als sie nun hier zusammengekommen waren, machte ich keinen Aufschub, sondern setzte mich am folgenden Tage auf den Richterstuhl und ließ den Mann vorführen. 18 Als nun die Kläger auftraten, brachten sie gar keine Klage wegen eines Verbrechens über ihn vor, wie ich vermutet hatte; 19 dagegen hatten sie einige Streitfragen betreffend ihre Religion und einen verstorbenen Jesus, von welchem Paulus behauptete, er lebe. (Apostelgeschichte 18.15) 20 Da ich aber nicht wußte, wie ich über solche Fragen ein Verhör anstellen sollte, fragte ich, ob er nach Jerusalem ziehen und sich dort hierüber richten lassen wolle. 21 Da sich aber Paulus darauf berief, daß er in Erwartung der Entscheidung des Kaisers in Gewahrsam gehalten werde, befahl ich, ihn in Haft zu behalten, bis ich ihn zum Kaiser sende. 22 Agrippa aber sprach zu Festus: Ich möchte den Menschen auch gerne hören! Er sprach: Morgen sollst du ihn hören! (Lukas 23.8) 23 Am folgenden Tage nun kamen Agrippa und Bernice mit großem Gepränge und gingen mit den Obersten und den angesehensten Männern der Stadt in den Hörsaal, und auf Befehl des Festus wurde Paulus gebracht. 24 Und Festus sprach: König Agrippa und alle anwesenden Männer! Da seht ihr den, um dessentwillen die ganze Menge der Juden in Jerusalem und hier mich anging, indem sie schrieen, er dürfe nicht länger leben. (Apostelgeschichte 22.22) 25 Weil ich aber erkannte, daß er nichts getan hat, was des Todes würdig wäre, und auch er selbst sich auf den Kaiser berufen hat, so habe ich beschlossen, ihn abzusenden. 26 Ich weiß jedoch dem Herrn nichts Gewisses über ihn zu schreiben. Darum habe ich ihn euch vorgeführt, allermeist dir, König Agrippa, damit ich nach geschehener Untersuchung etwas zu schreiben wisse. 27 Denn es dünkt mich unvernünftig, einen Gefangenen abzusenden, ohne die gegen ihn erhobenen Klagen anzugeben.