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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Apostelgeschichte - Kapitel 24

Paulus wird vor dem Statthalter Felix angeklagt

1 Nach fünf Tagen aber kam der Hohepriester Ananias mit den Ältesten und einem Redner, einem gewissen Tertullus, hinab; diese erschienen vor dem Landpfleger wider Paulus. 2 Als dieser aber gerufen worden war, erhob Tertullus die Anklage und sprach: 3 Daß wir viel Frieden durch dich genießen und daß diesem Volke durch deine Fürsorge bessere Zustände geschaffen worden sind, das anerkennen wir allezeit und allenthalben, edelster Felix, mit aller Dankbarkeit! 4 Damit ich dich aber nicht allzusehr bemühe, bitte ich dich, uns in Kürze nach deiner Freundlichkeit anzuhören. 5 Wir haben nämlich diesen Mann als eine Pest befunden, als einen, der Zwietracht stiftet unter allen Juden in der ganzen Welt, als einen Anführer der Sekte der Nazarener; (Apostelgeschichte 17.6) 6 der auch versuchte, den Tempel zu entheiligen; den haben wir auch ergriffen und wollten ihn nach unsrem Gesetze richten. (Apostelgeschichte 21.28-29) 7 Aber Lysias, der Oberste, kam dazu und führte ihn mit großer Gewalt aus unsern Händen hinweg 8 und hieß seine Ankläger zu dir kommen. Von ihm kannst du selbst, so du ihn verhörest, alles das erfahren, dessen wir ihn anklagen. (Apostelgeschichte 21.17) 9 Dem stimmten aber auch die Juden bei und behaupteten, es verhielte sich so.

Die Verteidigungsrede des Paulus

10 Paulus aber gab auf den Wink des Landpflegers folgende Antwort: Da ich weiß, daß du seit vielen Jahren unter diesem Volke Richter bist, so verteidige ich meine Sache guten Mutes, 11 da du erfahren kannst, daß es nicht länger als zwölf Tage her ist, seit ich hinaufzog, um in Jerusalem anzubeten. 12 Und sie fanden mich weder im Tempel, daß ich mich mit jemand unterredet oder einen Volksauflauf erregt hätte, noch in den Synagogen, noch in der Stadt. 13 Sie können dir auch das nicht beweisen, wessen sie mich jetzt anklagen. 14 Das bekenne ich dir aber, daß ich nach dem Wege, welchen sie eine Sekte nennen, dem Gott der Väter also diene, daß ich an alles glaube, was im Gesetz und in den Propheten geschrieben steht; 15 und ich habe die Hoffnung zu Gott, auf welche auch sie selbst warten, daß es eine Auferstehung der Toten, sowohl der Gerechten als der Ungerechten, geben wird. (Daniel 12.2) (Johannes 5.28-29) 16 Darum übe ich mich auch, allezeit ein unverletztes Gewissen zu haben gegenüber Gott und den Menschen. (Apostelgeschichte 23.1) 17 Ich bin aber nach vielen Jahren gekommen, um Almosen für mein Volk zu bringen und Opfer. (Römer 15.25-26) (Galater 2.10) 18 Dabei fanden mich, als ich im Tempel ohne Lärm und Getümmel gereinigt wurde, etliche Juden aus Asien; (Apostelgeschichte 21.27) 19 die sollten vor dir erscheinen und Anklage erheben, wenn sie etwas wider mich hätten. 20 Oder diese selbst mögen sagen, was für ein Unrecht sie an mir gefunden haben, als ich vor dem Hohen Rate stand; 21 es wäre denn wegen jenes einzigen Wortes, das ich ausrief, als ich unter ihnen stand: Wegen der Auferstehung der Toten werde ich heute von euch gerichtet! (Apostelgeschichte 23.6) 22 Als Felix solches hörte, verwies er sie auf eine spätere Zeit, da er den Weg genauer kannte, und sprach: Wenn Lysias, der Oberste, herabkommt, will ich eure Sache untersuchen. (Apostelgeschichte 23.26) 23 Und er befahl dem Hauptmann, Paulus in Gewahrsam zu halten, jedoch in milder Haft, auch keinem der Seinigen zu wehren, ihm Dienste zu leisten. (Apostelgeschichte 27.3)

Das Gespräch des Apostels mit Felix und Drusilla. Haft in Cäsarea

24 Nach etlichen Tagen aber kam Felix mit seinem Weibe Drusilla, die eine Jüdin war, und ließ den Paulus holen und hörte ihn über den Glauben an Christus Jesus. 25 Als er aber von Gerechtigkeit und Enthaltsamkeit und dem zukünftigen Gericht redete, wurde dem Felix bange, und er antwortete: Für diesmal gehe hin; wenn ich aber gelegene Zeit bekomme, will ich dich wieder rufen lassen! 26 Zugleich hoffte er aber auch, daß ihm von Paulus Geld gegeben würde, damit er ihn freiließe. Darum ließ er ihn auch öfters kommen und besprach sich mit ihm. 27 Als aber zwei Jahre verflossen waren, bekam Felix zum Nachfolger den Porcius Festus, und da sich Felix die Juden zu Dank verpflichten wollte, ließ er den Paulus gebunden zurück.