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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. 1, 2, 3 
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. 4, 5, 6 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. 7 
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. 8, 9, 10 
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. 11, 12 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. 13, 14 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. 15, 16 
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. 17, 18, 19 
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, 20, 21, 22 
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. 23 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. 24 

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5. Mose - Kapitel 12

Ausrottung des Götzendienstes im Land. Der künftige Ort des Heiligtums und Gottesdienstes

1 Dies sind die Satzungen und Rechte, die ihr beobachten sollt, um sie zu tun im Lande, das der HERR, deiner Väter Gott, dir zum Besitz gegeben hat, solange ihr auf Erden lebet. 2 Zerstöret alle Orte, wo die Heiden, die ihr beerben werdet, ihren Göttern gedient haben, es sei auf hohen Bergen oder auf Hügeln oder unter allerlei grünen Bäumen. 25, 26 3 Und reißet ihre Altäre um und zerbrechet ihre Bildsäulen und verbrennet ihre Astartenbilder mit Feuer und zerschlaget die geschnitzten Bilder ihrer Götter und tilget aus ihren Namen von demselben Ort. 4 Ihr sollt nicht also tun dem HERRN, eurem Gott; 5 sondern an dem Ort, den der HERR, euer Gott, aus allen euren Stämmen erwählen wird, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen, sollt ihr ihn suchen, und dahin sollst du kommen. 6 Dahin bringt eure Brandopfer und eure Schlachtopfer, eure Zehnten und eurer Hände Hebopfer, eure Gelübde und eure freiwilligen Opfer und die Erstgeburt von euren Rindern und Schafen. 7 Und daselbst sollt ihr vor dem HERRN, eurem Gott, essen und fröhlich sein, ihr und eure Familien, über allem, was ihr mit euren Händen erarbeitet habt, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat. 8 Ihr sollt nicht also tun, wie wir heute hier tun, ein jeder, was ihn recht dünkt. 9 Denn ihr seid bisher noch nicht zur Ruhe gekommen, noch zu dem Erbteil, das der HERR, dein Gott, dir geben wird. 10 Ihr werdet aber über den Jordan gehen und im Lande wohnen, das euch der HERR, euer Gott, zum Erbe geben wird, und er wird euch Ruhe schaffen vor allen euren Feinden ringsum, und ihr sollt sicher wohnen. 27 11 Wenn nun der HERR, euer Gott, einen Ort erwählt, daß sein Name daselbst wohne, so sollt ihr dorthin bringen alles, was ich euch gebiete: eure Brandopfer und eure Schlachtopfer, eure Zehnten, eurer Hände Hebopfer und alle eure auserlesenen Gelübde, die ihr dem HERRN geloben werdet, 12 und ihr sollt fröhlich sein vor dem HERRN, eurem Gott, ihr und eure Söhne und eure Töchter, eure Knechte und Mägde, auch die Leviten, die in euren Toren sind; denn sie haben keinen Teil noch Erbe mit euch. 28, 29 13 Hüte dich, daß du deine Brandopfer nicht an einem beliebigen Orte opferst, den du sehen wirst; 14 sondern an dem Ort, den der HERR in einem deiner Stämme erwählt, da sollst du deine Brandopfer opfern, und daselbst sollst du alles tun, was ich dir gebiete. 15 Doch magst du schlachten und Fleisch essen in allen deinen Toren, nach aller Lust deiner Seele, nach dem Segen des HERRN, deines Gottes, den er dir gegeben hat; Unreine und Reine mögen davon essen, wie von der Gazelle oder dem Hirsch. 30, 31 16 Nur das Blut sollst du nicht essen, sondern es auf die Erde gießen wie Wasser. 32 17 Du darfst aber nicht in deinen Toren essen von den Zehnten deines Korns, deines Mosts und deines Öls, noch von der Erstgeburt deiner Rinder und deiner Schafe, noch von irgend einem deiner Gelübde, die du gelobt hast, noch von deinem freiwilligen Opfer, noch von dem Hebopfer deiner Hand; 18 sondern vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du solches essen, an dem Ort, den der HERR, dein Gott, erwählt hat, du und dein Sohn und deine Tochter und dein Knecht und deine Magd und der Levit, der in deinen Toren ist, und sollst fröhlich sein vor dem HERRN, deinem Gott, über alles, was du dir mit deiner Hand erarbeitet hast. 33 19 Und hüte dich, den Leviten zu verlassen, solange du in deinem Lande lebst. 34, 35 20 Wenn aber der HERR, dein Gott, deine Landmarken erweitern wird, wie er dir versprochen hat, und du sprichst: Ich will Fleisch essen! weil deine Seele gelüstet, Fleisch zu essen, so iß Fleisch nach aller Lust deiner Seele. 21 Ist aber der Ort, den der HERR, dein Gott, erwählt hat, daß er seinen Namen dorthin setze, zu ferne von dir, so schlachte von deinen Rindern oder von deinen Schafen, die der HERR dir gegeben hat (wie ich dir geboten habe) und iß es in deinen Toren nach aller Lust deiner Seele. 22 Wie man die Gazelle oder den Hirsch ißt, magst du es essen; Reine und Unreine dürfen es essen. 36 23 Nur daran halte fest, daß du nicht das Blut essest; denn das Blut ist die Seele; und du sollst die Seele nicht mit dem Fleisch essen. 37 24 So sollst du es nun nicht essen; sondern auf die Erde sollst du es gießen wie Wasser. 25 Du sollst es nicht essen, auf daß es dir und deinen Kindern nach dir wohl gehe, wenn du tun wirst, was in den Augen des HERRN recht ist. 26 Wenn du aber etwas heiligst oder gelobst, was dein ist, so sollst du es nehmen und an den Ort bringen, den der HERR erwählt hat. 27 Und du sollst deine Brandopfer mit Fleisch und Blut auf dem Altar des HERRN, deines Gottes, darbringen. Das Blut deiner Schlachtopfer sollst du auf den Altar des HERRN, deines Gottes, gießen, das Fleisch aber sollst du essen. 38 28 Behalte und befolge alle diese Worte, die ich dir gebiete, damit es dir und deinen Kindern nach dir wohl gehe ewiglich, wenn du tun wirst, was vor den Augen des HERRN, deines Gottes, recht und gefällig ist. 29 Wenn der HERR, dein Gott, die Heiden vor dir her ausrottet, da, wo du hinkommst sie zu beerben, und wenn du sie beerbt hast und in ihrem Lande wohnst, 30 so hüte dich davor, verstrickt zu werden dadurch, daß du sie nachahmst, da sie doch vor dir her vertilgt worden sind, und ihren Göttern nachzufragen und zu sprechen: Wie dienten diese Heiden ihren Göttern? Ich will auch also tun! 39 31 Du sollst nicht also tun dem HERRN, deinem Gott, denn alles, was ein Greuel ist für den HERRN und was er haßt, haben sie ihren Göttern getan; ja, sogar ihre Söhne und ihre Töchter haben sie ihren Göttern mit Feuer verbrannt! 32 Alles, was ich euch gebiete, das sollt ihr beobachten, es zu tun; ihr sollt nichts dazutun und nichts davontun.

Querverweise

1 3. Mose 25.39-40: Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen;

2 5. Mose 15.12: Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben.

3 Jeremia 34.14: Im siebenten Jahr soll ein jeglicher seinen Bruder, der ein Hebräer ist und sich ihm verkauft und sechs Jahre gedient hat, frei von sich lassen. Aber eure Väter gehorchten mir nicht und neigten ihre Ohren nicht.

4 2. Mose 22.7-8: findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt.

5 2. Mose 22.27: Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern.

6 5. Mose 1.17: Keine Person sollt ihr im Gericht ansehen, sondern sollt den Kleinen hören wie den Großen, und vor niemandes Person euch scheuen; denn das Gerichtamt ist Gottes. Wird aber euch eine Sache zu hart sein, die lasset an mich gelangen, daß ich sie höre.

7 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst.

8 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.

9 2. Mose 20.13: Du sollst nicht töten.

10 Matthäus 5.21-22: Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: "Du sollst nicht töten; wer aber tötet, der soll des Gerichts schuldig sein."

11 4. Mose 35.6: Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben,

12 5. Mose 19.4: Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,

13 1. Könige 2.29: Und es ward dem König Salomo angesagt, daß Joab zur Hütte des HERRN geflohen wäre, und siehe, er steht am Altar. Da sandte Salomo hin Benaja, den Sohn Jojadas, und sprach: Gehe, schlage ihn!

14 1. Könige 2.31: Der König sprach zu ihm: Tue, wie er geredet hat, und schlage ihn und begrabe ihn, daß du das Blut, das Joab ohne Ursache vergossen hat, von mir tust und von meines Vaters Hause;

15 5. Mose 24.7: Wenn jemand gefunden wird, der aus seinen Brüdern, aus den Kindern Israel, eine Seele stiehlt, und versetzt oder verkauft sie: solcher Dieb soll sterben, daß du das Böse von dir tust.

16 1. Timotheus 1.10: den Hurern, den Knabenschändern, den Menschendieben, den Lügnern, den Meineidigen und so etwas mehr der heilsamen Lehre zuwider ist,

17 5. Mose 27.16: Verflucht sei, wer seinen Vater oder seine Mutter unehrt! Und alles Volk soll sagen: Amen.

18 Sprüche 20.20: Wer seinem Vater und seiner Mutter flucht, des Leuchte wird verlöschen mitten in der Finsternis.

19 Matthäus 15.4: Gott hat geboten: "Du sollst Vater und Mutter ehren; wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben."

20 3. Mose 24.19-20: Und wer seinen Nächsten verletzt, dem soll man tun, wie er getan hat,

21 5. Mose 19.21: Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.

22 Matthäus 5.38: Ihr habt gehört, daß da gesagt ist: "Auge um Auge, Zahn um Zahn."

23 1. Mose 9.5: Auch will ich eures Leibes Blut rächen und will's an allen Tieren rächen und will des Menschen Leben rächen an einem jeglichen Menschen als dem, der sein Bruder ist.

24 Lukas 19.8: Zachäus aber trat dar und sprach zu dem HERRN: Siehe, HERR, die Hälfte meiner Güter gebe ich den Armen, und so ich jemand betrogen habe, das gebe ich vierfältig wieder.

25 5. Mose 7.5: Sondern also sollt ihr mit ihnen tun: ihre Altäre sollt ihr zerreißen, ihre Säulen zerbrechen, ihre Haine abhauen und ihre Götzen mit Feuer verbrennen.

26 5. Mose 7.25: Die Bilder ihrer Götter sollst du mit Feuer verbrennen, und sollst nicht begehren des Silbers oder Goldes, das daran ist, oder es zu dir nehmen, daß du dich nicht darin verstrickst; denn solches ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel.

27 1. Könige 5.5: daß Juda und Israel sicher wohnten, ein jeglicher unter seinem Weinstock und unter seinem Feigenbaum, von Dan bis gen Beer-Seba, solange Salomo lebte.

28 4. Mose 18.20: Und der HERR sprach zu Aaron: Du sollst in ihrem Lande nichts besitzen, auch kein Teil unter ihnen haben; denn ich bin dein Teil und dein Erbgut unter den Kindern Israel.

29 4. Mose 18.24: Denn den Zehnten der Kinder Israel, den sie dem HERRN heben, habe ich den Leviten zum Erbgut gegeben. Darum habe ich zu ihnen gesagt, daß sie unter den Kindern Israel kein Erbgut besitzen sollen.

30 5. Mose 12.22: Wie man Reh oder Hirsch ißt, magst du es essen; beide, der Reine und der Unreine, mögen es zugleich essen.

31 5. Mose 14.5: Hirsch, Reh, Büffel, Steinbock, Gemse, Auerochs und Elen vielleicht soviel als Springbock;

32 3. Mose 3.17: Das sei eine ewige Sitte bei euren Nachkommen in allen Wohnungen, daß ihr kein Fett noch Blut esset.

33 5. Mose 14.23: und sollst davon essen vor dem HERRN, deinem Gott, an dem Ort, den er erwählt, daß sein Name daselbst wohne, nämlich vom Zehnten deines Getreides, deines Mostes, deines Öls und von der Erstgeburt deiner Rinder und deiner Schafe, auf daß du lernst fürchten den HERRN, deinen Gott, dein Leben lang.

34 5. Mose 12.12: und sollt fröhlich sein vor dem HERRN, eurem Gott, ihr und eure Söhne und eure Töchter und eure Knechte und eure Mägde und die Leviten, die in euren Toren sind; denn sie haben kein Teil noch Erbe mit euch.

35 5. Mose 14.27: und der Levit, der in deinem Tor ist (den sollst du nicht verlassen, denn er hat kein Teil noch Erbe mit dir).

36 5. Mose 12.15: Doch magst du schlachten und Fleisch essen in allen deinen Toren, nach aller Lust deiner Seele, nach dem Segen des HERRN, deines Gottes, den er dir gegeben hat; beide, der Reine und der Unreine, mögen's essen, wie man Reh oder Hirsch ißt.

37 5. Mose 12.16: Nur das Blut sollst du nicht essen, sondern auf die Erde gießen wie Wasser.

38 5. Mose 12.6: und eure Brandopfer und eure andern Opfer und eure Zehnten und eurer Hände Hebe und euer Gelübde und eure freiwilligen Opfer und die Erstgeburt eurer Rinder und Schafe dahin bringen.

39 5. Mose 7.16: Du wirst alle Völker verzehren, die der HERR, dein Gott, dir geben wird. Du sollst ihrer nicht schonen und ihren Göttern nicht dienen; denn das würde dir ein Strick sein.