2. Mose - Kapitel 21
Rechte hebräischer Sklaven
1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. 1, 2, 33 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. 4, 5, 6 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. 7
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.
Vergehen gegen Leib und Leben
12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. 8, 9, 1013 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. 11, 12 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. 13, 14 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. 15, 16
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. 17, 18, 19
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, 20, 21, 22
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.
Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren
28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. 23 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.
Schutz des Eigentums
33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. 24
3. Mose - Kapitel 16
Der große Versöhnungstag
1 Und der Herr redete mit Mose nach dem Tod der beiden Söhne Aarons, als sie vor den HERRN traten. 25 2 Und der HERR sprach zu Mose: Sage deinem Bruder Aaron, daß er nicht zu allen Zeiten in das Heiligtum hineingehe hinter den Vorhang vor den Sühndeckel, der auf der Lade ist, damit er nicht sterbe; denn ich will auf dem Sühndeckel in einer Wolke erscheinen. 26 3 Damit soll Aaron hineingehen in das Heiligtum: mit einem jungen Farren zum Sündopfer und mit einem Widder zum Brandopfer; 27, 28 4 und er soll den heiligen leinenen Leibrock anziehen und soll ein leinenes Unterkleid an seinem Leibe haben und sich mit einem leinenen Gürtel gürten und einen leinenen Kopfbund umbinden (denn das sind die heiligen Kleider) und soll seinen Leib mit Wasser baden und sie anziehen. 29, 30 5 Dann soll er von der Gemeinde der Kinder Israel zwei Ziegenböcke nehmen zum Sündopfer und einen Widder zum Brandopfer. 6 Und Aaron soll den Farren zum Sündopfer für sich selbst herzubringen und sich und seinem Haus Sühne erwirken. 31 7 Darnach soll er die beiden Böcke nehmen und sie vor den HERRN stellen, vor die Tür der Stiftshütte, 8 und soll das Los werfen über die beiden Böcke, ein Los für den HERRN und ein Los für den Asasel. 32, 33 9 Und Aaron soll den Bock, auf welchen des HERRN Los fällt, zum Sündopfer machen. 10 Aber den Bock, auf welchen das Los Asasels fällt, soll er lebendig vor den HERRN stellen, daß er über ihm die Sühne vollziehe und ihn zum Asasel in die Wüste jage. 11 Und Aaron soll den Farren des Sündopfers, das für ihn selbst bestimmt ist, herzubringen und sich und seinem Haus Sühne erwirken und soll den Farren schächten zum Sündopfer für sich selbst. 12 Darnach nehme er die Pfanne voll Glut vom Altar, der vor dem HERRN steht, und eine Handvoll wohlriechenden zerstoßenen Räucherwerks und bringe es hinein hinter den Vorhang; 13 und er tue das Räucherwerk auf das Feuer vor dem HERRN, damit die Wolke vom Räucherwerk den Sühndeckel, der auf dem Zeugnis ist, verhülle, damit er nicht sterbe. 14 Er soll auch von dem Blut des Farren nehmen und mit seinem Finger gegen den Sühndeckel sprengen, gegen Aufgang. Siebenmal soll er also vor dem Sühndeckel mit seinem Finger vom Blute sprengen. 15 Darnach soll er den Bock, das Sündopfer des Volkes schächten und von dessen Blut hinein hinter den Vorhang bringen, und soll mit dessen Blute tun, wie er mit des Farren Blut getan hat, und auch damit sprengen auf den Sühndeckel und vor denselben. 34 16 Also soll er Sühne erwirken für das Heiligtum wegen der Unreinigkeiten der Kinder Israel und wegen ihrer Übertretungen und aller ihrer Sünden, und soll also tun mit der Stiftshütte, welche sich mitten unter ihren Unreinigkeiten befindet. 35 17 Kein Mensch soll in der Stiftshütte sein, wenn er hineingeht, um im Heiligtum die Sühne zu vollziehen, bis er wieder hinausgeht und die Sühne erwirkt hat für sich und sein Haus und die ganze Gemeinde Israel. 18 Und wenn er zum Altar herauskommt, der vor dem HERRN steht, so soll er von dem Blut des Farren und von dem Blut des Bocks nehmen und auf die Hörner des Altars tun, ringsum, 36 19 und soll mit seinem Finger vom Blut siebenmal darauf sprengen und ihn reinigen und von der Unreinigkeit der Kinder Israel heiligen. 20 Und wenn er die Sühne für das Heiligtum und die Stiftshütte und den Altar erwirkt hat, so soll er den lebendigen Bock herzu bringen, 21 und Aaron soll seine beiden Hände auf dieses lebendigen Bockes Kopf stützen und auf ihn alle Missetaten der Kinder Israel und alle ihre Übertretungen samt ihren Sünden bekennen, und soll sie dem Bock auf den Kopf legen und ihn durch einen Mann, der bereitsteht, in die Wüste jagen lassen; 22 daß also der Bock alle ihre Missetaten auf sich in eine Wildnis trage; und er soll ihn in der Wüste loslassen. 23 Und Aaron soll in die Stiftshütte gehen und die leinenen Kleider ausziehen, die er anzog, als er in das Heiligtum ging, und soll sie daselbst lassen, 24 und soll seinen Leib mit Wasser baden an heiliger Stätte und seine eigenen Kleider anziehen und hinausgehen und sein und des Volkes Brandopfer verrichten, und Sühnung tun für sich und das Volk. 25 Und das Fett des Sündopfers soll er auf dem Altar verbrennen. 26 Der aber, welcher den Bock zum Asasel gejagt hat, soll seine Kleider waschen und seinen Leib mit Wasser baden und darnach in das Lager kommen. 27 Den Farren des Sündopfers aber und den Bock des Sündopfers, deren Blut zur Sühnung in das Heiligtum gebracht worden ist, soll man hinaus vor das Lager führen und mit Feuer verbrennen, ihre Haut und ihr Fleisch und ihren Mist. 37, 38, 39, 40 28 Und der sie verbrannt hat, soll seine Kleider waschen und seinen Leib mit Wasser baden und darnach in das Lager kommen. 29 Und das soll euch eine ewig gültige Ordnung sein: Am zehnten Tage des siebenten Monats sollt ihr eure Seelen demütigen und kein Werk tun, weder der Einheimische noch der Fremdling, der unter euch weilt. 30 Denn an diesem Tage wird für euch Sühne erwirkt, euch zu reinigen; von allen euren Sünden sollt ihr vor dem HERRN gereinigt werden. 41 31 Darum soll es euch ein Ruhe-Sabbat sein, und ihr sollt eure Seelen demütigen. Das sei eine ewige Ordnung. 32 Diese Sühne soll ein Priester vollziehen, den man gesalbt und dessen Hand man gefüllt hat, daß er an seines Vaters Statt Priester sei; und er soll die leinenen Kleider anziehen, die heiligen Kleider, 33 und soll für das Heiligtum und die Stiftshütte und den Altar Sühne erwirken; auch den Priestern und der ganzen Volksgemeinde soll er Sühne schaffen. 34 Das soll euch zur ewigen Gewohnheit weden, daß ihr für die Kinder Israel Sühne erwirkt wegen allen ihren Sünden, einmal im Jahr. Und man tat, wie der HERR Mose geboten hatte.Querverweise
1 3. Mose 25.39-40: Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen;
2 5. Mose 15.12: Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben.
3 Jeremia 34.14: Im siebenten Jahr soll ein jeglicher seinen Bruder, der ein Hebräer ist und sich ihm verkauft und sechs Jahre gedient hat, frei von sich lassen. Aber eure Väter gehorchten mir nicht und neigten ihre Ohren nicht.
4 2. Mose 22.7-8: findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt.
5 2. Mose 22.27: Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern.
6 5. Mose 1.17: Keine Person sollt ihr im Gericht ansehen, sondern sollt den Kleinen hören wie den Großen, und vor niemandes Person euch scheuen; denn das Gerichtamt ist Gottes. Wird aber euch eine Sache zu hart sein, die lasset an mich gelangen, daß ich sie höre.
7 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst.
8 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.
9 2. Mose 20.13: Du sollst nicht töten.
10 Matthäus 5.21-22: Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: "Du sollst nicht töten; wer aber tötet, der soll des Gerichts schuldig sein."
11 4. Mose 35.6: Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben,
12 5. Mose 19.4: Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
13 1. Könige 2.29: Und es ward dem König Salomo angesagt, daß Joab zur Hütte des HERRN geflohen wäre, und siehe, er steht am Altar. Da sandte Salomo hin Benaja, den Sohn Jojadas, und sprach: Gehe, schlage ihn!
14 1. Könige 2.31: Der König sprach zu ihm: Tue, wie er geredet hat, und schlage ihn und begrabe ihn, daß du das Blut, das Joab ohne Ursache vergossen hat, von mir tust und von meines Vaters Hause;
15 5. Mose 24.7: Wenn jemand gefunden wird, der aus seinen Brüdern, aus den Kindern Israel, eine Seele stiehlt, und versetzt oder verkauft sie: solcher Dieb soll sterben, daß du das Böse von dir tust.
16 1. Timotheus 1.10: den Hurern, den Knabenschändern, den Menschendieben, den Lügnern, den Meineidigen und so etwas mehr der heilsamen Lehre zuwider ist,
17 5. Mose 27.16: Verflucht sei, wer seinen Vater oder seine Mutter unehrt! Und alles Volk soll sagen: Amen.
18 Sprüche 20.20: Wer seinem Vater und seiner Mutter flucht, des Leuchte wird verlöschen mitten in der Finsternis.
19 Matthäus 15.4: Gott hat geboten: "Du sollst Vater und Mutter ehren; wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben."
20 3. Mose 24.19-20: Und wer seinen Nächsten verletzt, dem soll man tun, wie er getan hat,
21 5. Mose 19.21: Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.
22 Matthäus 5.38: Ihr habt gehört, daß da gesagt ist: "Auge um Auge, Zahn um Zahn."
23 1. Mose 9.5: Auch will ich eures Leibes Blut rächen und will's an allen Tieren rächen und will des Menschen Leben rächen an einem jeglichen Menschen als dem, der sein Bruder ist.
24 Lukas 19.8: Zachäus aber trat dar und sprach zu dem HERRN: Siehe, HERR, die Hälfte meiner Güter gebe ich den Armen, und so ich jemand betrogen habe, das gebe ich vierfältig wieder.
25 3. Mose 10.1-2: Und die Söhne Aarons Nadab und Abihu nahmen ein jeglicher seinen Napf und taten Feuer darein und legten Räuchwerk darauf und brachten das fremde Feuer vor den HERRN, das er ihnen nicht geboten hatte.
26 2. Mose 26.33-34: Und sollst den Vorhang hängen unter die Haken, und die Lade des Zeugnisses innen hinter den Vorhang setzen, daß er euch eine Scheidewand sei zwischen dem Heiligen und dem Allerheiligsten.
27 3. Mose 1.10: Will er aber von Schafen oder Ziegen ein Brandopfer tun, so opfere er ein Männlein, das ohne Fehl sei.
28 3. Mose 4.3: nämlich so der Priester, der gesalbt ist, sündigen würde, daß er eine Schuld auf das Volk brächte, der soll für seine Sünde, die er getan hat, einen jungen Farren bringen, der ohne Fehl sei, dem HERRN zum Sündopfer.
29 2. Mose 28.39: Du sollst auch einen engen Rock machen von weißer Leinwand und einen Hut von weißer Leinwand machen und einen gestickten Gürtel.
30 2. Mose 28.42-43: Und sollst ihnen leinene Beinkleider machen, zu bedecken die Blöße des Fleisches von den Lenden bis an die Hüften.
31 Hebräer 7.27: dem nicht täglich not wäre, wie jenen Hohenpriestern, zuerst für eigene Sünden Opfer zu tun, darnach für des Volkes Sünden; denn das hat er getan einmal, da er sich selbst opferte.
32 3. Mose 16.20-22: Und wenn er vollbracht hat das Versöhnen des Heiligtums und der Hütte des Stifts und des Altars, so soll er den lebendigen Bock herzubringen.
33 Matthäus 12.43: Wenn der unsaubere Geist von dem Menschen ausgefahren ist, so durchwandelt er dürre Stätten, sucht Ruhe, und findet sie nicht.
34 Römer 3.25: welchen Gott hat vorgestellt zu einem Gnadenstuhl durch den Glauben in seinem Blut, damit er die Gerechtigkeit, die vor ihm gilt, darbiete in dem, daß er Sünde vergibt, welche bisher geblieben war unter göttlicher Geduld;
35 3. Mose 17.11: Denn des Leibes Leben ist im Blut, und ich habe es euch auf den Altar gegeben, daß eure Seelen damit versöhnt werden. Denn das Blut ist die Versöhnung, weil das Leben in ihm ist.
36 2. Mose 30.10: Und Aaron soll auf seinen Hörnern versöhnen einmal im Jahr mit dem Blut des Sündopfers zur Versöhnung. Solche Versöhnung soll jährlich einmal geschehen bei euren Nachkommen; denn das ist dem HERRN ein Hochheiliges.
37 3. Mose 4.12: das soll er alles hinausführen aus dem Lager an eine reine Stätte, da man die Asche hin schüttet, und soll's verbrennen auf dem Holz mit Feuer.
38 3. Mose 6.23: Aber all das Sündopfer, des Blut in die Hütte des Stifts gebracht wird, zu versöhnen im Heiligen, soll man nicht essen, sondern mit Feuer verbrennen.
39 Hesekiel 43.21: Und sollst den Farren des Sündopfers nehmen und ihn verbrennen an einem Ort am Hause, der dazu verordnet ist außerhalb des Heiligtums.
40 Hebräer 13.11: Denn welcher Tiere Blut getragen wird durch den Hohenpriester in das Heilige für die Sünde, deren Leichname werden verbrannt außerhalb des Lagers.
41 Hebräer 10.3: sondern es geschieht dadurch nur ein Gedächtnis der Sünden alle Jahre.