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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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2. Korinther - Kapitel 8

Die Geldsammlung für die Gemeinde in Jerusalem

1 Wir tun euch aber, ihr Brüder, die Gnade Gottes kund, welche den Gemeinden Mazedoniens gegeben worden ist. (Römer 15.26) 2 Denn trotz vieler Trübsalsproben hat ihre überfließende Freude und ihre so tiefe Armut den Reichtum ihrer Gebefreudigkeit zutage gefördert. 3 Denn nach Vermögen, ja ich bezeuge es, über ihr Vermögen waren sie bereitwillig 4 und baten uns mit vielem Zureden um die Gnade, an dem Dienste für die Heiligen teilnehmen zu dürfen, (Apostelgeschichte 11.29) 5 und nicht nur, wie wir es erhofften, sondern sich selbst gaben sie hin, zuerst dem Herrn und dann uns, durch den Willen Gottes, 6 so daß wir Titus zusprachen, dieses Liebeswerk, wie er es angefangen hatte, nun auch bei euch zu Ende zu führen. 7 Aber wie ihr in allen Stücken reich seid, an Glauben, am Wort, an Erkenntnis und an allem Eifer und der Liebe, die ihr zu uns habt, so möge auch dieses Liebeswerk reichlich bei euch ausfallen! (1. Korinther 1.5) (1. Korinther 16.1-2) 8 Nicht als Gebot sage ich das, sondern um durch den Eifer anderer auch die Echtheit eurer Liebe zu erproben. 9 Denn ihr kennet die Gnade unsres Herrn Jesus Christus, daß er, obwohl er reich war, um euretwillen arm wurde, damit ihr durch seine Armut reich würdet! (Matthäus 8.20) (2. Korinther 2.7) 10 Und ich gebe meine Meinung hierüber ab: Es ist geziemend für euch, weil ihr nicht nur das Tun, sondern auch das Wollen seit vorigem Jahre angefangen habt, 11 daß ihr nun auch das Tun vollendet, damit der Geneigtheit des Willens auch das Vollenden entspreche, nach Maßgabe dessen, was ihr habt. 12 Denn wo der gute Wille vorhanden ist, da ist einer angenehm nach dem, was er hat, nicht nach dem, was er nicht hat. (Sprüche 3.27-28) (Markus 12.43) 13 Dieses sage ich aber nicht, damit andere Erleichterung haben, ihr aber Bedrängnis; sondern nach dem Grundsatz der Gleichheit soll in der jetzigen Zeit euer Überfluß dem Mangel jener abhelfen, 14 auf daß auch ihr Überfluß eurem Mangel abhelfe, damit ein Ausgleich stattfinde, 15 wie geschrieben steht: «Wer viel sammelte, hatte nicht Überfluß, und wer wenig sammelte, hatte nicht Mangel.»

Sendung des Titus und anderer Brüder

16 Gott aber sei Dank, der denselben Eifer für euch dem Titus ins Herz gegeben hat. 17 Denn er nahm nicht nur den Zuspruch an, sondern reiste, weil er so großen Eifer hatte, freiwillig zu euch ab. (2. Korinther 7.7) (2. Korinther 7.15) (2. Korinther 8.6) 18 Wir sandten aber den Bruder mit ihm, dessen Lob wegen des Evangeliums bei allen Gemeinden bekannt geworden ist. (2. Korinther 12.18) 19 Und nicht nur das, sondern er ist auch von den Gemeinden zu unserm Reisegefährten erwählt worden für dieses Liebeswerk, das von uns zur Ehre des Herrn selbst und zum Beweise unsres guten Willens besorgt wird, (Galater 2.10) 20 indem wir das verhüten wollen, daß uns jemand dieser reichen Steuer halben, die durch uns besorgt wird, übel nachrede. 21 Denn wir sind auf das bedacht, was recht ist, nicht nur vor dem Herrn, sondern auch vor den Menschen. 22 Wir sandten aber mit ihnen unsern Bruder, den wir oft und in vielen Stücken als eifrig erfunden haben, der jetzt aber im großen Vertrauen zu euch noch viel eifriger ist. 23 Was Titus betrifft, so ist er mein Genosse und Mitarbeiter für euch; unsre Brüder aber sind Apostel der Gemeinden, eine Ehre Christi. (2. Korinther 7.13) (2. Korinther 12.18) 24 So liefert nun den Beweis eurer Liebe und unsres Rühmens von euch ihnen gegenüber öffentlich vor den Gemeinden! (2. Korinther 7.14)