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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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2. Korinther - Kapitel 7

1 Weil wir nun diese Verheißungen haben, Geliebte, so wollen wir uns reinigen von aller Befleckung des Fleisches und des Geistes, zur Vollendung der Heiligung in Gottesfurcht.

Freude des Apostels über die Reue in der Gemeinde

2 Das müßt ihr uns zugeben: Wir haben niemandem Unrecht getan, niemand geschädigt, niemand übervorteilt. (Apostelgeschichte 20.33) (2. Korinther 12.17) 3 Ich erwähne das nicht, um zu verdammen; denn ich habe vorhin gesagt, daß ihr in unsren Herzen seid, mitzusterben und mitzuleben. (Römer 6.8) (2. Korinther 6.11-13) 4 Ich bin sehr freimütig euch gegenüber und rühme viel von euch. Ich bin mit Trost erfüllt, ich fließe über von Freude bei all unsrer Trübsal. 5 Denn als wir nach Mazedonien kamen, hatte unser Fleisch keine Ruhe, sondern wir wurden auf alle Art bedrängt, draußen Kämpfe, drinnen Furcht. (Apostelgeschichte 20.1-2) 6 Aber Gott, der die Geringen tröstet, der tröstete uns durch die Ankunft des Titus; (2. Korinther 2.13) (2. Korinther 4.8) 7 und nicht bloß durch seine Ankunft, sondern auch durch den Trost, welchen er bei euch empfangen hatte. Als er uns von eurer Sehnsucht, eurer Klage, eurem Eifer für mich berichtete, da freute ich mich noch mehr. 8 Denn wenn ich euch auch durch den Brief traurig gemacht habe, so bereue ich es nicht; und wenn ich es bereut habe (denn ich sehe, daß euch jener Brief, wenn auch nur für eine Stunde, traurig gemacht hat), (2. Korinther 2.4) 9 so freue ich mich jetzt nicht darüber, daß ihr betrübt, wohl aber, daß ihr zur Buße betrübt worden seid; denn Gott gemäß seid ihr betrübt worden, so daß ihr in keiner Weise von uns Schaden genommen habt. 10 Denn das Gott gemäße Trauern bewirkt eine Buße zum Heil, die man nie zu bereuen hat, das Trauern der Welt aber bewirkt den Tod. (Matthäus 26.75) (Matthäus 27.3-5) (Lukas 15.17) 11 Denn siehe, eben jenes Gott gemäße Trauern, welchen Fleiß hat es bei euch bewirkt, dazu Verantwortung, Entrüstung, Furcht, Verlangen, Eifer, Bestrafung! Ihr habt in jeder Hinsicht bewiesen, daß ihr rein seid in der Sache. 12 Wenn ich euch also geschrieben habe, so geschah es nicht wegen des Beleidigers, auch nicht wegen des Beleidigten, sondern damit euer Eifer offenbar würde, den ihr für uns vor Gott bewiesen habt. 13 Deswegen sind wir getröstet worden. Zu unsrem Trost hinzu freuten wir uns aber noch viel mehr über die Freude des Titus; denn sein Geist war von euch allen erquickt worden. 14 Denn wenn ich euch ihm gegenüber gerühmt hatte, bin ich damit nicht zuschanden geworden, sondern wie wir euch gegenüber stets die Wahrheit gesprochen haben, so ist auch unser Rühmen dem Titus gegenüber wahr geworden; 15 und er ist jetzt noch viel mehr für euch eingenommen, da er an euer aller Gehorsam gedenkt, wie ihr ihn mit Furcht und Zittern aufgenommen habt. 16 Ich bin froh, daß ich mich in allem auf euch verlassen kann.