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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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1. Mose - Kapitel 50

Jakobs Beerdigung im Land Kanaan

1 Da fiel Joseph auf seines Vaters Angesicht und weinte über ihm und küßte ihn. (1. Mose 46.4) 2 Darnach befahl Joseph den Ärzten, die ihm dienten, daß sie seinen Vater einbalsamierten; und die Ärzte balsamierten Israel ein. 3 Und sie verwendeten darauf volle vierzig Tage; denn so lange dauert die Einbalsamierung; aber beweint haben ihn die Ägypter siebzig Tage lang. 4 Als aber die Tage der Trauer um ihn vorüber waren, redete Joseph mit dem Hause des Pharao und sprach: Habe ich Gnade gefunden in euren Augen, so redet doch vor Pharaos Ohren und sprechet: 5 Mein Vater hat einen Eid von mir genommen und zu mir gesagt: Siehe, ich sterbe; begrabe mich in meinem Grab, das ich mir im Lande Kanaan angelegt habe! So laß mich nun hinaufziehen, daß ich meinen Vater begrabe und darnach wiederkomme. (1. Mose 47.29-30) 6 Der Pharao sprach: Zieh hinauf und begrabe deinen Vater, wie er dich hat schwören lassen! 7 Da zog Joseph hinauf, seinen Vater zu begraben; und es zogen mit ihm hinauf alle Knechte des Pharao, alle Ältesten seines Hauses und alle Ältesten des Landes Ägypten; 8 dazu das ganze Haus Josephs und seine Brüder und seines Vaters Haus; nur ihre Kinder, Schafe und Rinder ließen sie im Lande Gosen zurück. 9 Es begleiteten ihn auch Wagen und Reiter, so daß es ein großes Heer gab. 10 Als sie nun zur Tenne Atad kamen, welche jenseits des Jordan liegt, hielten sie daselbst eine große und feierliche Totenklage; denn er veranstaltete für seinen Vater eine siebentägige Trauer. 11 Als aber die Bewohner des Landes, die Kanaaniter, die Trauer bei der Tenne Atad sahen, sprachen sie: Die Ägypter halten da eine große Klage! Daher wurde der Ort, welcher jenseits des Jordan liegt, «der Ägypter Klage» genannt. 12 Seine Söhne aber machten es so, wie er ihnen befohlen hatte: (1. Mose 49.29) 13 sie führten ihn ins Land Kanaan und begruben ihn in der Höhle des Ackers Machpelah, weil Abraham den Acker zum Erbbegräbnis gekauft hatte von Ephron, dem Hetiter, gegenüber von Mamre. (1. Mose 23.16) 14 Joseph aber kehrte nach dem Begräbnis seines Vaters wieder nach Ägypten zurück, er und seine Brüder und alle, die mit ihm hinaufgezogen waren, seinen Vater zu begraben.

Josephs Bruderliebe. Gottes Plan

15 Als nun Josephs Brüder sahen, daß ihr Vater gestorben war, sprachen sie: Joseph könnte uns angreifen und uns all die Bosheit vergelten, die wir an ihm verübt haben! 16 Darum ließen sie Joseph sagen: Dein Vater befahl vor seinem Tode und sprach: 17 Also sollt ihr zu Joseph sagen: Bitte, vergib doch deinen Brüdern die Missetat und ihre Sünde, daß sie so übel an dir getan! So vergib nun den Dienern des Gottes deines Vaters ihre Missetat! Aber Joseph weinte, als sie ihm das sagen ließen. 18 Da gingen seine Brüder selbst hin und fielen vor ihm nieder und sprachen: Siehe, wir sind deine Knechte! 19 Aber Joseph sprach zu ihnen: Fürchtet euch nicht! Bin ich denn an Gottes Statt? 20 Ihr gedachtet zwar Böses wider mich; aber Gott gedachte es gut zu machen, daß er täte, wie es jetzt am Tage ist, um viel Volk am Leben zu erhalten. (1. Mose 45.5) (Jesaja 28.29) 21 So fürchtet euch nun nicht; ich will euch und eure Kinder versorgen! Und er tröstete sie und redete freundlich mit ihnen.

Josephs letzte Tage. Sein Tod

22 Und Joseph blieb in Ägypten, er und seines Vaters Haus; und Joseph lebte hundertundzehn Jahre. 23 Und Joseph sah Ephraims Kinder bis in das dritte Glied; auch die Kinder Machirs, des Sohnes Manasses, saßen noch auf seinen Knien. (1. Mose 30.3) 24 Und Joseph sprach zu seinen Brüdern: Ich sterbe; aber Gott wird euch gewiß heimsuchen und aus diesem Lande hinaufführen in das Land, das er Abraham, Isaak und Jakob geschworen hat. (Hebräer 11.22) 25 Und er nahm einen Eid von den Kindern Israels und sprach: Wenn Gott euch heimsuchen wird, so sollt ihr meine Gebeine von hier hinaufbringen! (2. Mose 13.19) (Josua 24.32) 26 Und Joseph starb, hundertundzehn Jahre alt; und man balsamierte ihn ein und legte ihn in einen Sarg in Ägyptenland.