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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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1. Mose - Kapitel 47

Jakob vor dem Pharao

1 Und Joseph kam und zeigte es dem Pharao an und sprach: Mein Vater und meine Brüder sind aus dem Lande Kanaan gekommen samt ihren Schafen und Rindern, und siehe, sie sind im Lande Gosen! 2 Er hatte aber aus der Zahl seiner Brüder fünf mitgenommen und stellte sie dem Pharao vor. 3 Und der Pharao fragte seine Brüder: Was treibt ihr? Sie antworteten ihm: Deine Knechte sind Schafhirten, wir und unsre Väter. (1. Mose 46.33-34) 4 Und sie sprachen zum Pharao: Wir sind gekommen, um uns im Lande aufzuhalten; denn deine Knechte haben keine Weide für ihr Vieh, so hart beschwert die Hungersnot das Land Kanaan; und nun möchten deine Knechte gerne im Lande Gosen wohnen. 5 Da sprach der Pharao zu Joseph: Dein Vater und deine Brüder sind zu dir gekommen; 6 das Land Ägypten steht dir offen; laß deinen Vater und deine Brüder am besten Ort des Landes wohnen, im Lande Gosen sollen sie wohnen; und wenn du weißt, daß unter ihnen tüchtige Leute sind, so setze sie zu Aufsehern über mein Vieh! 7 Joseph brachte auch seinen Vater Jakob hinein und stellte ihn dem Pharao vor; und Jakob segnete den Pharao. 8 Und der Pharao fragte Jakob: Wie alt bist du? 9 Jakob sprach zum Pharao: Die ganze Zeit meiner Pilgrimschaft beträgt hundertunddreißig Jahre; wenig und böse sind meine Lebensjahre gewesen und erreichen nicht die Zahl der Lebensjahre meiner Väter in den Tagen ihrer Pilgrimschaft. (Psalm 39.13) (Psalm 90.10) 10 Und Jakob segnete den Pharao und ging hinaus von Pharaos Angesicht. 11 Und Joseph wies seinem Vater und seinen Brüdern Wohnsitz an und gab ihnen ein Besitztum im Lande Ägypten, am besten Orte des Landes, in der Landschaft Ramses, wie der Pharao befohlen hatte. 12 Und Joseph versorgte seinen Vater und seine Brüder und das ganze Haus seines Vaters mit Brot nach der Zahl der Kinder. (1. Mose 45.11)

Joseph erwirbt ganz Ägypten für den Pharao

13 Es war aber im ganzen Lande kein Brot; denn die Hungersnot war sehr schwer und Ägyptenland war erschöpft, ebenso das Land Kanaan, wegen der Hungersnot. 14 Und Joseph brachte alles Geld zusammen, das in Ägypten und im Lande Kanaan gefunden ward, um Korn zu kaufen; und Joseph brachte das Geld in das Haus des Pharao. 15 Da nun das Geld ausgegangen war in Ägyptenland und in Kanaan, kamen alle Ägypter zu Joseph und sprachen: Gib uns Brot! Warum sollen wir vor dir sterben, weil wir kein Brot haben? 16 Joseph sprach: Bringet euer Vieh her, so will ich euch geben als Entgelt für euer Vieh, wenn ihr ohne Geld seid! 17 Da brachten sie ihr Vieh zu Joseph; und er gab ihnen Brot um Pferde, Schafe, Rinder und Esel, und versorgte sie also in jenem Jahre mit Brot um den Preis ihres Viehs. 18 Als nun jenes Jahr verflossen war, kamen sie zu ihm im andern Jahr und sprachen: Wir wollen unserm Herrn nicht verhehlen, daß, weil das Geld ausgegangen ist und das Vieh unserm Herrn gehört, nunmehr nichts mehr übrigbleibt vor unserm Herrn als unser Leib und unser Feld! 19 Warum sollen wir umkommen vor deinen Augen, wir und unser Feld? Kaufe uns samt unserm Feld um Brot, daß wir und unser Feld dem Pharao dienstbar seien! Gib uns Samen, daß wir leben und nicht sterben, und daß das Land nicht zur Wüste werde! 20 Also kaufte Joseph alles Ackerland der Ägypter für den Pharao auf, denn die Ägypter verkauften ein jeder sein Feld; denn die Hungersnot zwang sie dazu; und so ward das Land des Pharao Eigentum. 21 Das Volk aber machte er zu leibeigenen Knechten, von einem Ende Ägyptens bis zum andern. 22 Nur die Äcker der Priester kaufte er nicht; denn die Priester bekamen ihr Bestimmtes vom Pharao und nährten sich von ihrem festen Einkommen, das ihnen der Pharao gab; darum brauchten sie ihre Äcker nicht zu verkaufen. 23 Und Joseph sprach zum Volk: Ich habe euch heute samt eurem Land für den Pharao gekauft; hier ist Samen für euch, besäet das Land. 24 Aber vom Ertrag habt ihr dem Pharao den Fünften zu geben, und vier Teile sollen euer sein zum Besäen der Felder und zum Unterhalt für euch selbst und euer Gesinde und zur Nahrung für eure Kinder. 25 Da sprachen sie: Du hast uns das Leben erhalten! Finden wir Gnade in deinen Augen, so wollen wir des Pharao Knechte sein! 26 Da machte Joseph solches zum Gesetz bis auf den heutigen Tag, daß vom Ertrag des Ackerlandes der Ägypter dem Pharao der Fünfte zu geben sei; nur die Äcker der Priester wurden nicht des Pharao Eigentum. 27 Und Israel wohnte in Ägypten, im Lande Gosen, und sie nahmen es in Besitz, waren fruchtbar und mehrten sich sehr. (1. Mose 46.3) (2. Mose 1.7) (2. Mose 1.12) 28 Und Jakob lebte noch siebzehn Jahre in Ägyptenland, also daß seine ganze Lebenszeit hundertundsiebenundvierzig Jahre betrug. 29 Als nun die Zeit kam, daß Israel sterben sollte, rief er seinen Sohn Joseph und sprach zu ihm: Habe ich Gnade vor deinen Augen gefunden, so lege doch deine Hand unter meine Hüfte und erweise mir Liebe und Treue: Begrabe mich doch ja nicht in Ägypten! (1. Mose 24.2) 30 Sondern ich will bei meinen Vätern liegen; darum sollst du mich aus Ägypten führen und mich in ihrem Grabe begraben. Er sprach: Ich will tun, wie du gesagt hast! (1. Mose 25.9-10) (1. Mose 49.29-32) 31 Er aber sprach: So schwöre mir! Da schwur er ihm. Und Israel verbeugte sich vor dem Haupt des Stammes.