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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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1. Mose - Kapitel 46

Jakob und seine Familie ziehen nach Ägypten

1 Und Israel brach auf mit allem, was er hatte; und als er nach Beerseba kam, opferte er daselbst dem Gott seines Vaters Isaak. (1. Mose 26.23-25) 2 Und Gott sprach zu Israel im Nachtgesicht: Jakob, Jakob! Er sprach: Hier bin ich! 3 Da sprach er: Ich bin der starke Gott, der Gott deines Vaters; fürchte dich nicht, nach Ägypten hinabzuziehen; denn daselbst will ich dich zu einem großen Volke machen! 4 Ich will mit dir hinab nach Ägypten ziehen, und ich führe dich gewiß auch wieder hinauf; und Joseph soll dir die Augen zudrücken! 5 Da machte sich Jakob von Beerseba auf, und die Kinder Israels führten ihren Vater Jakob samt ihren Kindern und Weibern auf den Wagen, welche der Pharao gesandt hatte, um ihn hinzuführen. 6 Sie nahmen auch ihr Vieh und ihre Habe, die sie im Lande Kanaan erworben hatten, und kamen nach Ägypten, Jakob und all sein Same mit ihm: 7 seine Söhne und Enkel, seine Töchter und Enkelinnen, kurz allen seinen Samen brachte er mit sich nach Ägypten.

Die Nachkommen Israels

8 Dieses aber sind die Namen der Kinder Israels, die nach Ägypten kamen: Jakob und seine Söhne. Der erstgeborne Sohn Jakobs: Ruben. (2. Mose 6.14-16) 9 Die Kinder Rubens: Hanoch, Pallu, Hezron und Karmi. 10 Die Kinder Simeons: Jemuel, Jamin, Ohad, Jachin, Zohar und Saul, der Sohn von dem kanaanäischen Weibe. 11 Die Kinder Levis: Gerson, Kahath und Merari. 12 Die Kinder Judas: Er, Onan, Perez und Serah. Aber Er und Onan starben im Lande Kanaan. Die Kinder des Perez aber waren Hezron und Hamul. (1. Mose 38.3-4) (1. Mose 38.29-30) 13 Die Kinder Issaschars: Thola, Puva, Job und Simron. 14 Die Kinder Sebulons: Sered, Elon und Jahleel. 15 Das sind die Kinder von Lea, die sie dem Jakob in Mesopotamien gebar, samt seiner Tochter Dina. Diese machen zusammen, mit Söhnen und Töchtern, dreiunddreißig Seelen aus. 16 Die Kinder Gads: Ziphion, Haggi, Suni, Ezbon, Eri, Arodi und Areli. 17 Die Kinder Assers: Jimna, Jiswa, Jiswi, Beria und Serah, ihre Schwester. Und die Kinder Berias: Heber und Malkiel. 18 Das sind die Kinder von Silpa, welche Laban seiner Tochter Lea gab; sie gebar dem Jakob diese sechzehn Seelen. 19 Die Kinder Rahels, des Weibes Jakobs: Joseph und Benjamin. 20 Und dem Joseph wurden in Ägypten Manasse und Ephraim geboren, die ihm Asnath, die Tochter Potipheras, des Priesters zu On, gebar. (1. Mose 41.50-52) 21 Die Kinder Benjamins: Bela, Becher, Asbel, Gera, Naaman, Ehi, Rosch, Mupim, Hupim und Ard. 22 Das sind die Kinder von Rahel, die dem Jakob geboren wurden, alle zusammen vierzehn Seelen. 23 Die Kinder Dans: Husim. 24 Die Kinder Naphtalis: Jahzeel, Guni, Jezer und Sillem. 25 Das sind die Kinder von Bilha, die Laban seiner Tochter Rahel gab; sie gebar dem Jakob in allem sieben Seelen. 26 Alle Seelen, die mit Jakob nach Ägypten kamen, welche von seinen Lenden ausgegangen waren, ausgenommen die Weiber der Söhne Jakobs, sind zusammen sechsundsechzig Seelen. 27 Und die Kinder Josephs, die ihm in Ägypten geboren sind, waren zwei Seelen, also daß alle Seelen des Hauses Jakobs, die nach Ägypten kamen, siebzig waren. (2. Mose 1.5)

Jakobs Wiedersehen mit Joseph

28 Er hatte aber den Juda vor sich her zu Joseph gesandt, daß er ihn zur Begegnung nach Gosen weise. (1. Mose 45.10) 29 Als sie nun ins Land Gosen kamen, spannte Joseph seinen Wagen an und fuhr seinem Vater nach Gosen entgegen. Und als er ihn sah, fiel er ihm um den Hals und weinte lange an seinem Halse. 30 Und Israel sprach zu Joseph: Nun will ich gerne sterben, nachdem ich dein Angesicht geschaut habe und sehe , daß du noch lebst! (1. Mose 45.28) 31 Joseph aber sprach zu seinen Brüdern und zu seines Vaters Hause: Ich will hinaufgehen und es dem Pharao anzeigen und ihm sagen: Meine Brüder und meines Vaters Haus, die in Kanaan waren, sind zu mir gekommen; 32 und die Männer sind Schafhirten, sie sind Viehzüchter und haben ihre Schafe und Rinder und alles, was ihnen gehört, mitgebracht. 33 Wenn euch dann der Pharao rufen läßt und euch fragt: Was treibt ihr? 34 So sollt ihr sagen: Deine Knechte sind Viehzüchter gewesen von ihrer Jugend auf bisher, wir und unsre Väter! Dann werdet ihr im Lande Gosen wohnen dürfen, weil alle Hirten den Ägyptern ein Greuel sind. (1. Mose 43.32)