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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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1. Mose - Kapitel 44

Joseph stellt seine Brüder auf die Probe

1 Und Joseph befahl seinem Hofmeister und sprach: Fülle den Männern die Säcke mit Speise, soviel sie tragen mögen, und lege eines jeden Geld oben in seinen Sack; 2 meinen Becher aber, den silbernen Becher, lege oben in den Sack des Jüngsten samt dem Geld für das Korn! Er tat, wie Joseph ihm gesagt hatte. 3 Und als der Morgen anbrach, ließ man die Männer samt ihren Eseln ziehen. 4 Als sie aber zur Stadt hinaus und noch nicht weit gekommen waren, sprach Joseph zu seinem Hofmeister: Mache dich auf, jage den Männern nach, und wenn du sie eingeholt hast, sprich zu ihnen: Warum habt ihr Gutes mit Bösem vergolten? 5 Ist's nicht das, woraus mein Herr trinkt und wodurch er zu weissagen pflegt? Da habt ihr übel getan! 6 Als er sie nun eingeholt hatte, redete er mit ihnen also. 7 Sie aber sprachen: Warum redet mein Herr also mit uns? Das sei ferne von deinen Knechten, so etwas zu tun! 8 Siehe, wir haben dir das Geld, das wir oben in unsren Säcken fanden, aus dem Lande Kanaan wieder zurückgebracht; wie sollten wir denn aus dem Hause deines Herrn Silber oder Gold gestohlen haben? (1. Mose 43.22) 9 Bei welchem von deinen Knechten aber etwas gefunden wird, der soll sterben, und wir andern wollen deines Herrn Knechte sein! 10 Er aber sprach: Sollte es jetzt gar noch nach euren Worten gehen? Nein, sondern bei wem er gefunden wird, der sei mein Knecht; ihr andern aber sollt ungestraft bleiben! 11 Da ließen sie eilends ein jeder seinen Sack zur Erde gleiten und öffneten ein jeder seinen Sack. 12 Er aber fing an zu suchen beim Ältesten und kam bis zum Jüngsten. Da fand sich der Becher in Benjamins Sack! 13 Da zerrissen sie ihre Kleider und legten ein jeder seine Last auf seinen Esel und kehrten wieder in die Stadt zurück. (1. Mose 37.29) 14 Und Juda ging mit seinen Brüdern in Josephs Haus (denn er war noch daselbst) und sie fielen vor ihm auf die Erde nieder. 15 Joseph aber sprach zu ihnen: Was ist das für eine Tat, die ihr begangen habt? Wußtet ihr nicht, daß ein solcher Mann, wie ich bin, erraten kann? 16 Juda antwortete: Was sollen wir meinem Herrn sagen? Was sollen wir reden, und wie sollen wir uns rechtfertigen? Gott hat die Missetat deiner Knechte gefunden! Siehe, wir sind unsres Herrn Knechte, wir und der, in dessen Hand der Becher gefunden worden ist! (1. Mose 42.21-22) (Klagelieder 1.14) 17 Er aber sprach: Das sei ferne von mir, solches zu tun! Der Mann, in dessen Hand der Becher gefunden worden ist, soll mein Knecht sein; ihr aber zieht in Frieden zu eurem Vater hinauf! 18 Da trat Juda näher zu ihm hinzu und sprach: Bitte, mein Herr, laß deinen Knecht ein Wort reden vor den Ohren meines Herrn, und dein Zorn entbrenne nicht über deine Knechte; denn du bist wie der Pharao! 19 Mein Herr fragte seine Knechte und sprach: Habt ihr noch einen Vater oder Bruder? (1. Mose 42.7) (1. Mose 42.13) (1. Mose 43.7) 20 Da antworteten wir meinem Herrn: Wir haben einen alten Vater und einen jungen Knaben, der ihm in seinem Alter geboren ist, und dessen Bruder ist tot, und er ist allein übriggeblieben von seiner Mutter, und sein Vater hat ihn lieb. 21 Da sprachst du zu deinen Knechten: Bringt ihn zu mir herab, damit ich ihn sehen kann! 22 Da sprachen wir zu meinem Herrn: Der Knabe kann seinen Vater nicht verlassen; wenn er seinen Vater verließe, so würde dieser sterben. 23 Du aber sprachst zu deinen Knechten: Wenn euer jüngster Bruder nicht mit euch herabkommt, so sollt ihr mein Angesicht nicht mehr sehen! (1. Mose 42.15) (1. Mose 43.3-5) 24 Als wir nun zu deinem Knechte, unsrem Vater, kamen, verkündigten wir ihm die Worte unsres Herrn; 25 und als unser Vater sprach: Geht hin und kaufet uns wieder etwas zu essen, 26 da antworteten wir: Wir können nicht hinabziehen! Wenn unser jüngster Bruder bei uns ist, dann können wir gehen; denn wir dürfen das Angesicht des Mannes nicht sehen, wenn unser jüngster Bruder nicht bei uns ist! 27 Da sprach dein Knecht, unser Vater zu uns: Ihr wisset, daß mir mein Weib zwei Söhne geboren hat; 28 einer ist von mir weggegangen, und ich habe ihn bis heute nicht mehr gesehen, so daß ich denken muß, ein wildes Tier habe ihn zerrissen. (1. Mose 37.32-33) 29 Nehmt ihr nun diesen auch von mir und es begegnet ihm ein Unfall, so werdet ihr meine grauen Haare durch ein solches Unglück ins Totenreich hinunterbringen! (1. Mose 42.38) 30 Käme ich nun zu deinem Knechte, meinem Vater, und der Knabe wäre nicht bei mir, an dessen Seele doch seine Seele gebunden ist, 31 so würde es geschehen, wenn er sähe, daß der Knabe nicht da ist, daß er stürbe; und so würden wir, deine Knechte, die grauen Haare deines Knechtes, unsres Vaters, durch den Kummer ins Totenreich hinunterbringen. 32 Denn dein Knecht hat sich bei meinem Vater für den Knaben verbürgt und versprochen: Wenn ich ihn dir nicht wiederbringe, so habe ich meinem Vater gegenüber mein ganzes Leben verwirkt. (1. Mose 43.9) 33 Darum will nun dein Knecht als Sklave meines Herrn hier bleiben anstatt des Knaben; der Knabe aber soll mit seinen Brüdern hinaufziehen. 34 Denn wie könnte ich zu meinem Vater hinaufziehen, ohne daß der Knabe bei mir wäre? Ich möchte das Leid nicht sehen, das meinen Vater träfe!