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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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1. Mose - Kapitel 40

Die Träume der beiden Hofbeamten des Pharao

1 Nach diesen Geschichten begab es sich, daß der Mundschenk des Königs von Ägypten und der oberste Bäcker sich gegen ihren Herrn, den König von Ägypten, versündigten. 2 Da ward der Pharao zornig über seine beiden Höflinge, den obersten Mundschenk und den obersten Bäcker, 3 und ließ sie in Gewahrsam legen im Hause des Obersten der Leibwache, in den Kerker, in welchem Joseph gefangen lag. (1. Mose 39.20) 4 Und der Oberste der Leibwache übertrug Joseph die Sorge für sie, und er diente ihnen, und sie waren längere Zeit im Gefängnis. 5 Und es träumte ihnen beiden in einer Nacht, einem jeden ein Traum von besonderer Bedeutung, dem Mundschenken und dem Bäcker des Königs von Ägypten, die in dem Kerker gefangen lagen. 6 Als nun Joseph am Morgen zu ihnen kam, sah er sie an und siehe, sie waren verdrießlich. 7 Da fragte er diese Höflinge des Pharao, die mit ihm im Gefängnis seines Herrn waren, und sprach: Warum macht ihr heute ein so finsteres Gesicht? 8 Sie antworteten ihm: Uns hat geträumt; und nun ist kein Ausleger da! Joseph sprach zu ihnen: Kommen nicht die Auslegungen von Gott? Erzählt mir's doch! (1. Mose 41.16) (Daniel 2.27-28) 9 Da erzählte der oberste Mundschenk dem Joseph seinen Traum und sprach: In meinem Traum, siehe, da war ein Weinstock vor mir, 10 und an dem Weinstock waren drei Schosse; und er grünte und blühte und seine Trauben wurden reif. 11 Ich aber hatte den Becher des Pharao in der Hand. 12 Joseph sprach zu ihm: Dies ist die Bedeutung: Die drei Schosse sind drei Tage; 13 in drei Tagen wird der Pharao dein Haupt erheben und dich wieder in dein Amt einsetzen, daß du dem Pharao den Becher reichest, wie du früher zu tun pflegtest, da du noch sein Mundschenk warst. 14 Solltest du dann etwa an mich denken, wenn es dir gut geht, so tue Barmherzigkeit an mir und empfiehl mich dem Pharao, daß er mich aus diesem Hause entlasse; 15 denn ich bin aus dem Lande der Hebräer gestohlen worden und habe auch hier gar nichts getan, wofür man mich einzusperren brauchte. (1. Mose 37.28) 16 Da nun der oberste Bäcker sah, daß Joseph eine gute Auslegung gegeben hatte, sprach er zu ihm: Siehe, in meinem Traum trug ich drei Körbe auf meinem Kopf, 17 und im obersten Korb war allerlei Backwerk für den Pharao; und die Vögel fraßen es mir aus dem Korb, der auf meinem Haupte war. 18 Da antwortete Joseph und sprach: Dies ist die Bedeutung: Die drei Körbe sind drei Tage; 19 in drei Tagen wird der Pharao dich hinrichten und ans Holz hängen lassen, daß die Vögel dein Fleisch fressen werden. 20 Und es begab sich am dritten Tag, dem Geburtstag des Pharao, als er für alle seine Knechte ein Mahl veranstaltete, daß er das Haupt des obersten Mundschenken und des obersten Bäckers unter allen seinen Knechten erhob; 21 und den obersten Mundschenken setzte er wieder ein in sein Schenkamt, daß er dem Pharao den Becher in die Hand geben durfte; 22 aber den obersten Bäcker ließ er hängen; wie Joseph ihnen gedeutet hatte. 23 Aber der oberste Mundschenk dachte nicht an Joseph, sondern vergaß ihn. (1. Mose 40.14)