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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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1. Mose - Kapitel 39

Joseph in Ägypten als Sklave des Potiphar

1 Joseph aber war nach Ägypten hinabgeführt worden, und Potiphar, ein ägyptischer Kämmerer des Pharao, der Oberste der Leibwache, hatte ihn von der Hand der Ismaeliter erworben, die ihn dorthin gebracht hatten. (1. Mose 37.28) 2 Und der HERR war mit Joseph, und er hatte Glück und durfte bleiben im Hause seines ägyptischen Herrn. 3 Und als sein Gebieter sah, daß der HERR mit ihm war, und daß der HERR in seiner Hand alles gelingen ließ, was er unternahm, 4 da fand Joseph Gnade in seinen Augen und durfte ihn bedienen; und er setzte ihn zum Aufseher über sein Haus und vertraute ihm alles an, was er hatte. 5 Und von der Zeit an, da er ihn über sein Haus und über alle seine Güter gesetzt hatte, segnete der HERR des Ägypters Haus um Josephs willen, also daß der Segen des HERRN in allem war, was er hatte, im Hause und auf dem Felde. (1. Mose 30.27) 6 Da überließ er alles, was er hatte, Josephs Hand und kümmerte sich um gar nichts mehr als um das Brot, das er aß. Joseph aber war von schöner Gestalt und hübschem Aussehen.

Joseph und die Frau des Potiphar

7 Es begab sich aber nach diesen Geschichten, daß seines Herrn Weib ihre Augen auf Joseph warf und zu ihm sprach: Schlaf bei mir! (Sprüche 5.3) 8 Er aber weigerte sich und sprach zu dem Weibe seines Herrn: Siehe, mein Herr verläßt sich auf mich und kümmert sich um nichts, was im Hause vorgeht, und hat mir alles anvertraut, was ihm gehört; 9 es ist niemand größer in diesem Hause, als ich, und es gibt nichts, das er mir vorenthalten hätte, ausgenommen dich, weil du sein Weib bist! Wie sollte ich nun ein solch großes Übel tun und wider Gott sündigen? (2. Mose 20.14) 10 Und wiewohl sie ihm Tag für Tag zuredete, hörte er doch nicht auf sie, daß er sich zu ihr gelegt oder sich mit ihr vergangen hätte. 11 Es begab sich aber an einem solchen Tage, als er ins Haus kam, um sein Geschäft zu besorgen, und niemand von den Hausgenossen zugegen war, 12 daß sie ihn bei seinem Kleide ergriff und zu ihm sprach: Schlaf bei mir! Er aber ließ das Kleid in ihrer Hand und floh und lief zum Hause hinaus. 13 Als sie nun sah, daß er das Kleid in ihrer Hand gelassen hatte und entflohen war, 14 rief sie die Hausgenossen herbei und sprach zu ihnen: Seht, er hat uns den Hebräer ins Haus gebracht, daß er Mutwillen mit uns triebe! Er kam zu mir herein, um bei mir zu schlafen; ich aber habe aus Leibeskräften geschrieen! 15 Als er nun hörte, daß ich meine Stimme erhob und schrie, ließ er sein Kleid neben mir liegen und floh zur Tür hinaus. 16 Und sie ließ sein Kleid neben sich liegen, bis sein Herr nach Hause kam. 17 Dem erzählte sie die gleiche Geschichte und sprach: Der hebräische Knecht, den du uns gebracht hast, ist zu mir hereingekommen, um Mutwillen mit mir zu treiben; 18 als ich aber meine Stimme erhob und schrie, ließ er sein Kleid neben mir liegen und entfloh! 19 Als nun sein Herr die Rede seines Weibes hörte, daß sie sprach: So und so hat mir dein Knecht getan! da entbrannte sein Zorn. 20 Und Josephs Herr nahm ihn und warf ihn ins Gefängnis, dorthin, wo die Gefangenen des Königs lagen; so war er daselbst im Gefängnis.

Joseph im Gefängnis

21 Aber der HERR war mit Joseph und verschaffte ihm Gunst und schenkte ihm Gnade vor den Augen des Kerkermeisters. 22 Und der Kerkermeister gab alle Gefangenen, die im Kerker waren, in Josephs Hand, und alles, was es dort zu tun gab, das besorgte dieser. 23 Der Kerkermeister kümmerte sich nicht im geringsten um irgend etwas, das er in die Hand nahm; denn der HERR war mit ihm, und der HERR ließ alles gelingen, was er unternahm.