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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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1. Mose - Kapitel 38

Juda und seine Nachkommen von der Tamar

1 Es begab sich um jene Zeit, daß Juda von seinen Brüdern hinabzog und sich zu einem Adullamiter wandte, der Hira hieß. 2 Und Juda sah daselbst die Tochter eines Kanaaniters, der Schua hieß, und er nahm sie und kam zu ihr. 3 Und sie empfing und gebar einen Sohn, den hieß sie Er. 4 Und sie empfing abermal und gebar einen Sohn, den hieß sie Onan. 5 Sie fuhr fort und gebar einen Sohn, den hieß sie Sela. Er war aber zu Kesib, als sie denselben gebar. 6 Und Juda gab seinem erstgebornen Sohn Er ein Weib, die hieß Tamar. 7 Aber Er, der Erstgeborne Judas, war böse vor dem HERRN, darum tötete ihn der HERR. 8 Da sprach Juda zu Onan: Komm zu deines Bruders Weib und vollziehe mit ihr die Pflichtehe, daß du deinem Bruder Samen erweckest! (5. Mose 25.5) 9 Da aber Onan wußte, daß der Same nicht sein eigen sein sollte, ließ er es, wenn er zu seines Bruders Weib ging, auf die Erde fallen und verderbte es, um seinem Bruder keinen Samen zu geben. 10 Es gefiel aber dem HERRN übel, was er tat; da tötete er ihn auch. 11 Da sprach Juda zu Tamar, seines Sohnes Weib: Bleib als Witwe in deines Vaters Hause, bis mein Sohn Sela erwachsen ist! Denn er dachte, vielleicht könnte er auch sterben, wie seine Brüder. Also ging Tamar hin und blieb in ihres Vaters Hause. 12 Als nun viele Tage verflossen waren, starb Schuas Tochter, Judas Weib. Und nachdem Juda ausgetrauert hatte, ging er hinauf zu seinen Schafherden gen Timna, er und Hira, sein Freund von Adullam. 13 Da ward der Tamar angesagt: Siehe, dein Schwiegervater geht hinauf nach Timna, seine Schafe zu scheren! 14 Da legte sie die Witwenkleider von sich, die sie trug, bedeckte sich mit einem Schleier und verhüllte sich und setzte sich ans Tor von Enaim, am Wege nach Timna. Denn sie sah, daß Sela erwachsen war und sie ihm nicht zum Weibe gegeben wurde. 15 Als nun Juda sie sah, glaubte er, sie sei eine Dirne; denn sie hatte ihr Angesicht bedeckt. 16 Und er machte sich zu ihr am Wege und sprach: Laß mich doch zu dir kommen! Denn er wußte nicht, daß sie seines Sohnes Weib war. Sie antwortete: Was willst du mir geben, daß du zu mir kommest? (3. Mose 18.15) 17 Er sprach: Ich will dir einen Ziegenbock von der Herde schicken! Sie antwortete: So gib mir ein Pfand, bis du mir ihn schickst! 18 Er sprach: Was willst du, daß ich dir zum Pfand gebe? Sie antwortete: Deinen Ring und deine Schnur und deinen Stab, den du in deinen Händen hast! Da gab er es ihr und ging zu ihr, und sie ward von ihm schwanger. 19 Und sie machte sich auf und ging hin und tat ihren Schleier ab und legte wieder ihre Witwenkleider an. 20 Juda aber sandte den Ziegenbock durch seinen Freund, den Adullamiter, um das Pfand von dem Weibe zurückzuerhalten; aber er fand sie nicht. 21 Da fragte er die Leute an jenem Ort und sprach: Wo ist die Dirne, die bei Enaim am Wege saß? Sie antworteten: Es ist keine Dirne hier gewesen! 22 Und er kam wieder zu Juda und sprach: Ich habe sie nicht gefunden; dazu sagen die Leute an jenem Ort, es sei keine Dirne dort gewesen. 23 Juda sprach: So soll sie das Pfand für sich behalten, damit wir nicht zuschanden werden! Siehe, ich habe den Bock geschickt, aber du hast sie nicht gefunden. 24 Aber nach drei Monaten ward Juda angezeigt: Deine Sohnsfrau Tamar hat gehurt, dazu siehe, ist sie von Hurerei schwanger geworden! Juda sprach: Führt sie hinaus, daß sie verbrannt werde! 25 Und als man sie hinausführte, schickte sie zu ihrem Schwiegervater und sprach: Von dem Manne bin ich schwanger geworden, dem das gehört. Und sie sprach: Untersuche doch, wem gehört dieser Ring und die Schnur und der Stab? 26 Juda sah genauer zu und sprach: Sie ist gerechter als ich; denn ich habe sie nicht meinem Sohn Sela gegeben! Doch erkannte er sie nicht mehr. 27 Und als sie gebären sollte, siehe, da waren Zwillinge in ihrem Leibe. 28 Und als sie gebar, kam eine Hand heraus; da nahm die Hebamme einen roten Faden und band ihn darum und sprach: Der ist zuerst herausgekommen! 29 Als dieser aber seine Hand wieder hineinzog, siehe, da kam sein Bruder heraus. Und sie sprach: Warum hast du dir einen solchen Riß gemacht? Und man hieß ihn Perez. (Matthäus 1.3) 30 Darnach kam sein Bruder heraus, der den roten Faden um die Hand hatte; man hieß ihn Serach.