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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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1. Mose - Kapitel 36

Die Nachkommen Esaus

1 Dies ist das Geschlecht Esaus, welcher Edom heißt. (1. Mose 25.30) 2 Esau nahm seine Weiber von den Töchtern Kanaans: Ada, die Tochter Elons, des Hetiters, und Oholibama, die Tochter der Ana, der Tochter Zibeons, des Heviters; (1. Mose 26.34) 3 dazu Basmath, die Tochter Ismaels, Nebajots Schwester. (1. Mose 28.9) 4 Und Ada gebar dem Esau den Eliphas. Aber Basmath gebar den Reguel. 5 Oholibama gebar Jehusch und Jaelam und Korah. Das sind die Söhne Esaus, welche ihm im Lande Kanaan geboren wurden. 6 Und Esau nahm seine Weiber und seine Söhne und seine Töchter und alle Seelen seines Hauses, auch seine Habe und all sein Vieh und alle Güter, die er im Lande Kanaan erworben hatte, und zog von seinem Bruder Jakob weg in ein anderes Land. 7 Denn ihre Habe war zu groß, daß sie nicht beieinander wohnen konnten; und das Land, darin sie Fremdlinge waren, mochte sie nicht ertragen wegen ihrer Herden. (1. Mose 13.6) 8 Also wohnte Esau auf dem Gebirge Seir; Esau ist der Edom. 9 Dies ist das Geschlecht Esaus, der ein Vater ist der Edomiter auf dem Gebirge Seir. 10 Und also hießen die Söhne Esaus: Eliphas, der Sohn Anas, des Weibes Esaus; Reguel, der Sohn Basmaths, des Weibes Esaus; 11 Eliphas Söhne aber waren diese: Teman, Omar, Zepho, Gaetam und Kenas. 12 Und Timna war ein Kebsweib Eliphas, des Sohnes Esaus, die gebar dem Eliphas den Amalek. Das sind die Kinder von Ada, dem Weibe Esaus. 13 Aber die Kinder Reguels sind diese: Nahath, Serah, Schamma und Missa. Das sind die Kinder von Basmath, dem Weibe Esaus. 14 Die Kinder aber von Oholibama, dem Weibe Esaus, der Tochter der Ana, der Tochter Zibeons, die sie Esau gebar, sind diese: Jehusch, Jaelam und Korah. 15 Das sind die Fürsten unter den Söhnen Esaus. Die Söhne Eliphas, des ersten Sohnes Esaus, waren diese: Der Fürst Teman, der Fürst Omar, der Fürst Zepho, der Fürst Kenas, 16 der Fürst Korah, der Fürst Gaetam, der Fürst Amalek. Das sind die Fürsten von Eliphas im Lande Edom und sind Söhne der Ada. 17 Und das sind die Kinder Reguels, des Sohnes Esaus: Der Fürst Nahat, der Fürst Serah, der Fürst Schamma, der Fürst Missa. Das sind die Fürsten von Reguel im Lande Edom und die Söhne der Basmath, des Weibes Esaus. 18 Dies sind die Söhne Oholibamas, des Weibes Esaus: Der Fürst Jehusch, der Fürst Jaelam, der Fürst Korah. Das sind die Fürsten von Oholibama, der Tochter der Ana, des Weibes Esaus. 19 Das sind die Kinder Esaus und ihre Fürsten. Er ist der Edom. 20 Die Söhne Seirs aber, des Horiters, die im Lande wohnten, sind diese: Lotan, Sobal, Zibeon, Ana, (1. Mose 14.6) (5. Mose 2.12) 21 Dison, Ezer und Disan. Das sind die Fürsten der Horiter, Kinder des Seir im Lande Edom. 22 Aber Lotans Kinder waren diese: Hori und Hemam; und Lotans Schwester hieß Timna. 23 Die Söhne Sobals waren diese: Alwan, Manabath, Ebal, Sepho und Onam. 24 Die Söhne Zibeons waren: Aja und Ana. Das ist Ana, der in der Wüste die heißen Quellen fand, als er die Esel seines Vaters Zibeon hütete. 25 Die Kinder Anas waren: Dison und Oholibama, diese ist die Tochter Anas. 26 Die Söhne Disons waren: Hemdan, Esban, Jithran und Cheran. 27 Die Söhne Ezers waren: Bilhan, Saewan und Akan. 28 Die Söhne Disans waren: Uz und Aran. 29 Das sind die Fürsten der Horiter: Der Fürst Lotan, der Fürst Sobal, der Fürst Zibeon, der Fürst Ana, 30 der Fürst Dison, der Fürst Ezer, der Fürst Disan. Das sind die Fürsten der Horiter nach ihren Fürstentümern im Lande Seir. 31 Die Könige aber, welche im Lande Edom regiert haben, ehe ein König über die Kinder Israel regierte, sind diese: 32 Bela, ein Sohn Beors, war König in Edom, und seine Stadt hieß Dinhaba. 33 Und als Bela starb, ward an seiner Statt König: Jobab, ein Sohn Serahs aus Bozra. 34 Als Jobab starb, ward Husam aus der Temaniter Land König an seiner Statt. 35 Als Husam starb, ward an seiner Statt König: Hadad, ein Sohn Bedads, welcher die Midianiter auf der Moabiter Gefilde schlug; und seine Stadt hieß Awith. 36 Als Hadad starb, ward Samla von Masreka König an seiner Statt. 37 Als Samla starb, ward Saul von Rechobot am Flusse König an seiner Statt. 38 Als Saul starb, ward Baal-Hanan, ein Sohn Achbors, König an seiner Statt. 39 Als Baal-Hanan, Achbors Sohn, starb, ward Hadar König an seiner Statt; und seine Stadt hieß Pahu, sein Weib hieß Mehethabeel; eine Tochter der Mathred, der Tochter Mezahabs. 40 Also hießen die Fürsten von Esau nach ihren Geschlechtern, Orten und Namen: Der Fürst Timna, der Fürst Alwa, der Fürst Jetet, 41 der Fürst Oholibama, der Fürst Ela, der Fürst Pinon, 42 der Fürst Kenas, der Fürst Teman, der Fürst Mibzar, 43 der Fürst Magdiel, der Fürst Iram. Das sind die Fürsten in Edom, wie sie im Lande ihrer Besitzung gewohnt haben. Und Esau ist der Vater der Edomiter.