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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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1. Mose - Kapitel 35

Gott segnet Jakob in Bethel

1 Und Gott sprach zu Jakob: Mache dich auf, ziehe hinauf nach Bethel und wohne daselbst und baue dort einen Altar dem Gott, der dir erschienen ist, da du vor deinem Bruder Esau flohest! (1. Mose 28.12) (1. Mose 31.13) 2 Da sprach Jakob zu seinem Haus und zu allen, die bei ihm waren: Tut von euch weg die fremden Götter, die unter euch sind, und reinigt euch und wechselt eure Kleider! (1. Mose 31.19) (Josua 24.23) (1. Samuel 7.3) 3 So wollen wir uns aufmachen und nach Bethel hinaufziehen, daß ich daselbst einen Altar errichte dem Gott, der mir geantwortet hat zur Zeit meiner Not, und der mit mir gewesen ist auf dem Wege, den ich gezogen bin! (1. Mose 28.15) (1. Mose 28.20-22) 4 Da lieferten sie Jakob alle fremden Götter aus, die in ihren Händen waren, samt den Ringen, die sie an ihren Ohren trugen, und Jakob verbarg sie unter der Eiche, die bei Sichem steht. (Josua 24.26) (Richter 9.6) 5 Darnach brachen sie auf; und der Schrecken Gottes fiel auf die umliegenden Städte, daß sie die Söhne Jakobs nicht verfolgten. 6 Als nun Jakob nach Lus kam, das im Lande Kanaan liegt (das ist Bethel), er und alles Volk, das bei ihm war, 7 baute er daselbst einen Altar und nannte den Ort «El-Bethel», weil sich Gott ihm daselbst geoffenbart hatte, als er vor seinem Bruder floh. (1. Mose 12.8) 8 Da starb Debora, die Amme der Rebekka, und ward begraben unterhalb von Bethel, unter der Eiche, die man Klageeiche nennt. 9 Und Gott erschien Jakob zum zweitenmal, seitdem er aus Mesopotamien gekommen war, und segnete ihn. 10 Und Gott sprach zu ihm: Dein Name ist Jakob, aber du sollst nicht mehr Jakob heißen, sondern Israel soll dein Name sein! Und so nannte er sich Israel. (1. Mose 32.29) 11 Und Gott sprach zu ihm: Ich bin der allmächtige Gott, sei fruchtbar und mehre dich! Ein Volk und eine Völkergemeinde soll von dir kommen, und Könige sollen aus deinen Lenden hervorgehen; (1. Mose 17.1) (1. Mose 17.6) (1. Mose 28.3-4) 12 das Land aber, das ich Abraham und Isaak gegeben habe, das will ich dir und deinem Samen nach dir geben! 13 Und Gott fuhr auf von ihm an dem Ort, da er mit ihm geredet hatte. (1. Mose 17.22) 14 Da richtete Jakob eine Säule auf an dem Ort, wo er mit ihm geredet hatte, einen Denkstein, und goß ein Trankopfer darauf aus und schüttete Öl darüber; (1. Mose 28.18-19) 15 und Jakob nannte den Ort, wo Gott mit ihm geredet hatte, Bethel.

Die Geburt Benjamins. Der Tod Rahels

16 Darnach brachen sie von Bethel auf; und als sie nur noch ein Stück Weges bis Ephrata zu gehen hatten, gebar Rahel; und sie hatte eine schwere Geburt. 17 Als ihr aber die Geburt so schwer fiel, sprach die Geburtshelferin: Fürchte dich nicht; du hast auch diesmal einen Sohn! 18 Als ihr aber die Seele entschwand, weil sie am Sterben war, nannte sie seinen Namen Benoni; sein Vater aber nannte ihn Benjamin. 19 Und Rahel starb und ward begraben am Wege nach Ephrata, das ist Bethlehem. (Micha 5.1) 20 Und Jakob stellte eine Denksäule auf über ihrem Grab; das ist Rahels Grabmal geblieben bis auf diesen Tag.

Jakobs Heimkehr zu seinem Vater. Tod Isaaks

21 Und Israel zog weiter und schlug sein Zelt jenseits des Herdenturmes auf. (Micha 4.8) 22 Es begab sich aber, während Israel in dem Lande wohnte, daß Ruben sich mit seines Vaters Kebsweib Bilha verging; und Israel vernahm es. (1. Mose 49.4) 23 Jakob aber hatte zwölf Söhne. Die Söhne Leas waren diese: Ruben, der erstgeborne Sohn Jakobs, Simeon, Levi, Juda, Issaschar und Sebulon; 24 die Söhne Rahels waren Joseph und Benjamin; 25 die Söhne Bilhas, Rahels Magd: Dan und Naphtali; 26 die Söhne Silpas, Leas Magd: Gad und Asser. Das sind die Söhne Jakobs, die ihm in Mesopotamien geboren wurden. 27 Und Jakob kam zu seinem Vater Isaak gen Mamre, bei Kirjath-Arba, das ist Hebron, woselbst Abraham und Isaak Fremdlinge gewesen sind. 28 Und Isaak ward hundertundachtzig Jahre alt. 29 Und Isaak nahm ab, starb und ward zu seinem Volk versammelt, alt und lebenssatt; und seine Söhne Esau und Jakob begruben ihn. (1. Mose 25.8)