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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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1. Mose - Kapitel 32

Jakob bereitet sich auf die Begegnung mit Esau vor

1 Jakob aber ging seines Weges; da begegneten ihm Engel Gottes. 2 Und als er sie sah, sprach Jakob: Das ist das Heerlager Gottes! Und er nannte jenen Ort Mahanaim. (1. Mose 28.12) (Psalm 34.8) 3 Und Jakob sandte Boten vor sich her zu seinem Bruder Esau ins Land Seir, das Gefilde Edom. 4 Diesen gebot er und sprach: Also sollt ihr zu meinem Herrn Esau sagen: Solches läßt dir dein Knecht Jakob melden: Ich bin bei Laban in der Fremde gewesen und habe mich bisher bei ihm aufgehalten; (1. Mose 36.8) 5 und ich habe Rinder, Esel und Schafe, Knechte und Mägde bekommen und lasse dir solches anzeigen, damit ich Gnade vor deinen Augen finde. 6 Die Boten kehrten wieder zu Jakob zurück und berichteten ihm: Wir sind zu deinem Bruder Esau gekommen; der zieht dir auch entgegen und vierhundert Mann mit ihm! 7 Da fürchtete sich Jakob sehr und es ward ihm bange; und er teilte das Volk, das bei ihm war, und die Schafe, Rinder und Kamele in zwei Lager; 8 denn er sprach: Wenn Esau gegen das eine Lager kommt und es schlägt, so kann doch das andere entrinnen. 9 Und Jakob sprach: Gott meines Vaters Abraham und Gott meines Vaters Isaak, HERR, der du zu mir gesagt hast: Kehre wieder in dein Land und zu deiner Verwandtschaft zurück; ich will dir wohltun! 10 Ich bin zu gering aller Barmherzigkeit und Treue, die du an deinem Knechte bewiesen hast! Denn ich hatte nur einen Stab, als ich über diesen Jordan ging, und nun bin ich zu zwei Heeren geworden. (1. Mose 31.3) (1. Mose 31.13) 11 Errette mich doch aus der Hand meines Bruders, aus der Hand Esaus; denn ich fürchte ihn; er könnte kommen und mich schlagen, die Mutter samt den Kindern! (2. Samuel 7.18) 12 Du aber hast gesagt: Ich will dir wohltun und deinen Samen machen wie den Sand am Meere, der vor Menge nicht zu zählen ist! 13 Und er brachte die Nacht daselbst zu und nahm von dem, was ihm in die Hände kam, als Geschenk für seinen Bruder Esau: (1. Mose 28.13-14) 14 zweihundert Ziegen, zwanzig Böcke, zweihundert Schafe, zwanzig Widder, 15 dreißig säugende Kamele mit ihren Füllen, vierzig Kühe und zehn Stiere, zwanzig Eselinnen und zehn Eselsfüllen. 16 Und er gab sie in die Hand seiner Knechte, eine jegliche Herde besonders, und sprach zu seinen Knechten: Geht vor mir hinüber und lasset Raum zwischen den einzelnen Herden! 17 Und er befahl dem ersten und sprach: Wenn mein Bruder Esau dir begegnet und dich fragt: Wem gehörst du und wo willst du hin und wem gehört das, was du vor dir her treibst? 18 So sollst du antworten: Deinem Knecht Jakob! Es ist ein Geschenk, das er seinem Herrn Esau sendet, und siehe, er kommt selbst hinter uns her. 19 Desgleichen befahl er auch dem zweiten und dem dritten und allen, die hinter den Herden hergingen, und sprach: So sollt ihr mit Esau reden, wenn ihr ihn antrefft; 20 und ihr sollt sagen: Siehe, dein Knecht Jakob kommt auch hinter uns her! Denn er gedachte: Ich will sein Angesicht versöhnen mit dem Geschenk, das vor mir hergeht; darnach will ich sein Angesicht sehen; vielleicht wird er mich gnädig ansehen. 21 Und das Geschenk zog vor ihm hinüber; er aber blieb in jener Nacht im Lager. 22 Er stand aber noch in derselben Nacht auf und nahm seine beiden Weiber und seine beiden Mägde samt seinen elf Kindern und überschritt mit ihnen die Furt Jabbok; 23 er nahm sie und führte sie über den Fluß und ließ alles, was er hatte, hinübergehen. 24 Jakob aber blieb allein zurück. Da rang ein Mann mit ihm, bis die Morgenröte anbrach.

Jakobs Ringen mit Gott. Jakobs neuer Name

25 Und da dieser sah, daß er ihn nicht übermochte, schlug er ihn auf das Hüftgelenk, so daß Jakobs Hüftgelenk verrenkt ward über dem Ringen mit ihm. (Hosea 12.4-5) 26 Und der Mann sprach: Laß mich gehen; denn die Morgenröte bricht an! Jakob aber sprach: Ich lasse dich nicht, du segnest mich denn! 27 Da fragte er ihn: Wie heißest du? Er antwortete: Jakob! (Matthäus 15.22) 28 Da sprach er: Du sollst nicht mehr Jakob heißen, sondern Israel; denn du hast mit Gott und Menschen gekämpft und hast gewonnen! 29 Jakob aber bat und sprach: Tue mir doch deinen Namen kund! Er aber antwortete: Warum fragst du nach meinem Namen? Und er segnete ihn daselbst. (1. Mose 35.10) 30 Jakob aber nannte den Ort Pniel; denn er sprach: Ich habe Gott von Angesicht zu Angesicht gesehen, und meine Seele ist gerettet worden! (Richter 13.17-18) 31 Und die Sonne ging ihm auf, als er an Pniel vorüberzog; und er hinkte wegen seiner Hüfte. (2. Mose 33.20) 32 Darum essen die Kinder Israel bis auf den heutigen Tag die Sehne nicht, welche über das Hüftgelenk läuft, weil er Jakobs Hüftgelenk, die Hüftensehne, geschlagen hat.