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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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1. Mose - Kapitel 25

Abrahams zweite Ehe. Sein Tod und Begräbnis

1 Und Abraham nahm wieder ein Weib, die hieß Ketura. 2 Die gebar ihm den Simran und den Jokschan, den Medan und den Midian, den Jischbak und den Schuach. 3 Jokschan aber zeugte den Scheba und den Dedan. Die Kinder aber von Dedan waren die Assuriter, Letusiter und Leumiter 4 und die Kinder Midians waren Epha, Epher, Hanoch, Abida und Eldaa. Diese alle sind Kinder der Ketura. 5 Und Abraham gab sein ganzes Gut dem Isaak. 6 Aber den Kindern, die er von den Kebsweibern hatte, gab er Geschenke und schickte sie von seinem Sohne Isaak hinweg gegen Aufgang in das Morgenland, während er noch lebte. 7 Dies ist aber die Zahl der Lebensjahre Abrahams: hundertfünfundsiebzig Jahre. 8 Und Abraham nahm ab und starb in gutem Alter, da er alt und lebenssatt war, und ward zu seinem Volk gesammelt. (1. Mose 15.15) (Hiob 5.26) 9 Und seine Söhne Isaak und Ismael begruben ihn in der Höhle Machpelah auf dem Acker des Ephron, des Sohnes Zoars, des Hetiters, Mamre gegenüber, 10 im Acker, welchen Abraham von den Hetitern gekauft hat. Daselbst sind Abraham und sein Weib Sarah begraben. (1. Mose 23.16-17) 11 Und nach dem Tode Abrahams segnete Gott seinen Sohn Isaak. Und Isaak wohnte bei dem «Brunnen des Lebendigen, der mich sieht». (1. Mose 24.62)

Die Nachkommen Ismaels

12 Dies ist das Geschlecht Ismaels, des Sohnes Abrahams, den ihm Hagar, der Sarah ägyptische Magd, gebar. (1. Mose 21.13) 13 Und dieses sind die Namen der Kinder Ismaels, davon ihre Geschlechter genannt sind: Der erstgeborne Sohn Ismaels, Nebajoth, dann Kedar, Abdeel, Mibsam, 14 Misma, Duma, Massa, 15 Hadad, Tema, Jethur, Naphis und Kedma. 16 Das sind die Kinder Ismaels mit ihren Namen, in ihren Höfen und Zeltlagern, zwölf Fürsten in ihren Geschlechtern. (1. Mose 17.20) 17 Und Ismael ward hundertsiebenunddreißig Jahre alt, und er nahm ab und starb und ward zu seinem Volk gesammelt. 18 Sie wohnten aber von Chavila an bis gen Schur, das vor Ägypten liegt; und bis man nach Assyrien kommt; gegenüber von allen seinen Brüdern ließ er sich nieder. (1. Mose 16.12)

Die beiden Söhne Isaaks: Esau und Jakob

19 Dies ist die Geschichte Isaaks, des Sohnes Abrahams. Abraham zeugte Isaak. 20 Isaak aber war vierzig Jahre alt, da er die Tochter Bethuels, des Syrers von Mesopotamien, die Schwester des Syrers Laban, zum Weibe nahm. 21 Isaak aber bat den HERRN für sein Weib, denn sie war unfruchtbar; und der HERR ließ sich von ihm erbitten, und sein Weib Rebekka ward guter Hoffnung. 22 Und die Kinder stießen sich in ihrem Schoß. Da sprach sie: Wenn es so gehen soll, warum bin ich denn in diesen Zustand gekommen? Und sie ging hin, den HERRN zu fragen. 23 Und der HERR sprach zu ihr: Zwei Völker sind in deinem Schoß, und zwei Stämme werden sich aus deinen Eingeweiden scheiden, und ein Volk wird dem andern überlegen sein, und der Ältere wird dem Jüngeren dienen. (1. Mose 27.29) (Maleachi 1.2) (Römer 9.10-12) 24 Da nun die Zeit kam, daß sie gebären sollte, siehe, da waren Zwillinge in ihrem Leibe. 25 Der erste, der herauskam, war rothaarig, ganz wie ein härenes Kleid, und sie nannte ihn Esau. 26 Darnach kam sein Bruder heraus, und seine Hand hielt die Ferse Esaus; da nannte sie ihn Jakob. Und Isaak war sechzig Jahre alt, da sie geboren wurden.

Esau verkauft sein Erstgeburtsrecht

27 Und als die Knaben groß wurden, ward Esau ein Waidmann, der sich auf die Jagd verstand; Jakob aber war ein sittsamer Mann, der bei den Zelten blieb. 28 Und Isaak hatte Esau lieb, weil ihm das Wildbret mundete; Rebekka aber hatte Jakob lieb. 29 Und Jakob kochte ein Gericht. Da kam Esau vom Feld und war müde. 30 Und Esau sprach zu Jakob: Laß mich das rote Gericht versuchen, denn ich bin müde! Daher heißt er Edom. 31 Aber Jakob sprach: Verkaufe mir heute deine Erstgeburt! 32 Und Esau sprach zu Jakob: Siehe, ich muß doch sterben; was soll mir die Erstgeburt? 33 Jakob sprach: So schwöre mir heute! Und er schwur ihm und verkaufte also dem Jakob seine Erstgeburt. (1. Mose 27.36) (Hebräer 12.16) 34 Da gab Jakob dem Esau Brot und das Linsengericht. Und er aß und trank und stand auf und ging davon. Also verachtete Esau die Erstgeburt.