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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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1. Mose - Kapitel 20

Abraham und Sarah bei Abimelech

1 Abraham aber zog von dannen in den südlichen Landesteil und wohnte zwischen Kadesch und Schur und war ein Fremdling zu Gerar. (1. Mose 12.9-10) (1. Mose 26.1) 2 Und Abraham sprach von seinem Weibe Sarah: Sie ist meine Schwester. Da ließ Abimelech, der König zu Gerar, Sarah holen. 3 Aber Gott kam des Nachts im Traum zu Abimelech und sprach zu ihm: Siehe da, du bist des Todes um des Weibes willen, das du genommen hast; denn sie ist eines Mannes Eheweib! 4 Abimelech aber hatte sie noch nicht berührt und sprach: Herr, willst du denn auch ein gerechtes Volk umbringen? 5 Hat er nicht zu mir gesagt: «Sie ist meine Schwester?» Und sie hat auch gesagt: «Er ist mein Bruder!» Habe ich doch das mit einfältigem Herzen und unschuldigen Händen getan! 6 Und Gott sprach zu ihm im Traum: Ich weiß, daß du solches mit einfältigem Herzen getan hast; darum habe ich dich auch behütet, daß du nicht wider mich sündigtest, und darum habe ich es dir nicht gestattet, daß du sie berührtest. 7 So gib nun dem Manne sein Weib wieder, denn er ist ein Prophet; und er soll für dich bitten, so wirst du am Leben bleiben; wenn du sie aber nicht zurückgibst, so wisse, daß du gewiß sterben mußt samt allem, was dein ist! (Psalm 105.15) 8 Da stand Abimelech am Morgen frühe auf und rief allen seinen Knechten und sagte ihnen dieses alles vor ihren Ohren; und die Leute fürchteten sich sehr. 9 Und Abimelech rief Abraham und sprach zu ihm: Warum hast du uns das getan, und was habe ich an dir gesündigt, daß du eine so große Sünde auf mich und mein Reich bringen wolltest? Du hast nicht mit mir gehandelt, wie man handeln soll. 10 Und Abimelech fragte Abraham: In welcher Absicht hast du solches getan? 11 Abraham sprach: Weil ich dachte: Es ist gar keine Gottesfurcht an diesem Ort, darum werden sie mich um meines Weibes willen erwürgen. 12 Auch ist sie wahrhaftig meine Schwester; denn sie ist meines Vaters Tochter, aber nicht meiner Mutter Tochter, und sie ist mein Weib geworden. 13 Da mich aber Gott aus meines Vaters Haus führte, sprach ich zu ihr: Das mußt du mir zuliebe tun, daß du überall, wo wir hinkommen, von mir sagest: Er ist mein Bruder! 14 Da nahm Abimelech Schafe und Rinder, Knechte und Mägde und schenkte sie Abraham und gab ihm sein Weib Sarah zurück. 15 Und Abimelech sprach: Siehe da, mein Land steht dir offen; wo es dir gefällt, da laß dich nieder! 16 Aber zu Sarah sprach er: Siehe da, ich gebe deinem Bruder tausend Silberlinge; siehe da, das soll dir eine Decke der Augen sein für alles, was mit dir vorgegangen ist, und damit du in jeder Weise gerechtfertigst seist! 17 Abraham aber legte Fürbitte ein bei Gott. Da heilte Gott Abimelech und sein Weib und seine Mägde, daß sie gebaren. 18 Denn der HERR hatte zuvor jeden Mutterleib im Hause Abimelechs fest verschlossen, um Sarahs, des Weibes Abrahams willen.