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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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1. Mose - Kapitel 11

Der Turmbau von Babel

1 Es hatte aber die ganze Welt einerlei Sprache und einerlei Rede. 2 Da sie nun gen Osten zogen, fanden sie eine Ebene im Lande Sinear, und sie ließen sich daselbst nieder. 3 Und sie sprachen zueinander: Wohlan, laßt uns Ziegel streichen und sie feuerfest brennen! Und sie brauchten Ziegel für Steine und Asphalt für Kalk. 4 Und sie sprachen: Wohlan, laßt uns eine Stadt und einen Turm bauen, dessen Spitze bis an den Himmel reicht, daß wir uns einen Namen machen, damit wir ja nicht über die ganze Erde zerstreuet werden! 5 Da fuhr der HERR herab, daß er die Stadt und den Turm sähe, den die Menschenkinder bauten. (1. Mose 18.21) (Psalm 14.2) (Psalm 18.10) 6 Und der HERR sprach: Siehe, es ist nur ein einziges Volk, und sie sprechen alle nur eine Sprache, und dies ist der Anfang ihres Unternehmens! Nun wird es ihnen nicht unmöglich sein, alles auszuführen, was sie sich vorgenommen haben. 7 Wohlan, laßt uns hinabfahren und daselbst ihre Sprache verwirren, daß keiner des andern Sprache verstehe! 8 Also zerstreute sie der HERR von dannen über die ganze Erde, daß sie aufhörten die Stadt zu bauen. (Lukas 1.51) 9 Daher gab man ihr den Namen Babel, weil der HERR daselbst die Sprache der ganzen Welt verwirrte und sie von dannen über die ganze Erde zerstreute.

Die Vorfahren Abrams

10 Dies ist das Geschlechtsregister Sems: Als Sem hundert Jahre alt war, zeugte er den Arpakschad, zwei Jahre nach der Flut; (1. Mose 10.22) (Lukas 3.36) 11 und nachdem Sem den Arpakschad gezeugt, lebte er noch fünfhundert Jahre und zeugte Söhne und Töchter. 12 Arpakschad war fünfunddreißig Jahre alt, als er den Schelach zeugte; 13 und nachdem Arpakschad den Schelach gezeugt hatte, lebte er noch 403 Jahre und zeugte Söhne und Töchter. 14 Schelach war dreißig Jahre alt, da er den Eber zeugte; 15 und nachdem Schelach den Eber gezeugt hatte, lebte er noch 403 Jahre und zeugte Söhne und Töchter. 16 Eber war vierunddreißig Jahre alt, da er den Peleg zeugte; 17 und nachdem Eber den Peleg gezeugt, lebte er noch 430 Jahre und zeugte Söhne und Töchter. 18 Peleg war dreißig Jahre alt, da er den Regu zeugte; 19 und nachdem Peleg den Regu gezeugt, lebte er noch 207 Jahre und zeugte Söhne und Töchter. 20 Regu war zweiunddreißig Jahre alt, da er den Serug zeugte; 21 und nachdem Regu den Serug gezeugt, lebte er noch 207 Jahre und zeugte Söhne und Töchter. 22 Serug war dreißig Jahre alt, da er den Nahor zeugte; 23 und nachdem Serug den Nahor gezeugt, lebte er noch 200 Jahre und zeugte Söhne und Töchter. 24 Nahor war neunundzwanzig Jahre alt, da er den Terach zeugte; 25 und nachdem Nahor den Terach gezeugt, lebte er noch 119 Jahre und zeugte Söhne und Töchter. 26 Terach war siebzig Jahre alt, da er den Abram, Nahor und Haran zeugte. 27 Und dies ist Terachs Geschlechtsregister: Terach zeugte den Abram, Nahor und Haran; Haran aber zeugte den Lot. 28 Und Haran starb vor seinem Vater Terach im Lande seiner Geburt zu Ur in Chaldäa. 29 Abram aber und Nahor nahmen Weiber; Abrams Weib hieß Sarai, Nahors Weib hieß Milka, eine Tochter Harans, des Vaters der Milka und der Jisla. (1. Mose 22.20) 30 Sarai aber war unfruchtbar; sie hatte kein Kind. (Josua 24.2) (Nehemia 9.7) 31 Und Terach nahm seinen Sohn Abram, dazu den Lot, Harans Sohn, seinen Enkel, auch Sarai, seine Schwiegertochter, das Weib seines Sohnes Abram, und sie zogen miteinander aus von Ur in Chaldäa, um ins Land Kanaan zu gehen. Als sie aber nach Haran kamen, blieben sie daselbst. 32 Und Terach ward 205 Jahre alt und starb in Haran.