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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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1. Korinther - Kapitel 14

Die Geisteswirkungen sollen zur Erbauung der Gemeinde dienen

1 Strebet nach der Liebe; doch eifert auch nach den Geistesgaben, am meisten aber, daß ihr weissagen könnet! 2 Denn wer in Zungen redet, der redet nicht für Menschen, sondern für Gott; denn niemand vernimmt es, im Geiste aber redet er Geheimnisse. (Apostelgeschichte 2.4) (Apostelgeschichte 10.46) 3 Wer aber weissagt, der redet für Menschen zur Erbauung, zur Ermahnung und zum Trost. 4 Wer in Zungen redet, erbaut sich selbst; wer aber weissagt, erbaut die Gemeinde. 5 Ich wünschte, daß ihr alle in Zungen redetet, noch viel mehr aber, daß ihr weissagen könntet. Denn wer weissagt, ist größer, als wer in Zungen redet; es sei denn, daß er es auslege, damit die Gemeinde Erbauung empfange. (4. Mose 11.29) (1. Korinther 12.10) 6 Nun aber, ihr Brüder, wenn ich zu euch käme und in Zungen redete, was würde ich euch nützen, wenn ich nicht zu euch redete, sei es durch Offenbarung oder durch Erkenntnis oder durch Weissagung oder durch Lehre? (1. Korinther 12.8) 7 Ist es doch ebenso mit den leblosen Instrumenten, die einen Laut von sich geben, sei es eine Flöte oder eine Harfe; wenn sie nicht bestimmte Töne geben, wie kann man erkennen, was auf der Flöte oder auf der Harfe gespielt wird? 8 Ebenso auch, wenn die Posaune einen undeutlichen Ton gibt, wer wird sich zum Kampfe rüsten? 9 Also auch ihr, wenn ihr durch die Zunge nicht eine verständliche Rede gebet, wie kann man verstehen, was geredet wird? Denn ihr werdet in den Wind reden. 10 So viele Arten von Sprachen mögen wohl in der Welt sein, und keine ist ohne Laut. 11 Wenn ich nun den Sinn des Lautes nicht kenne, so werde ich dem Redenden ein Fremder sein und der Redende für mich ein Fremder. 12 Also auch ihr, da ihr eifrig nach Geistesgaben trachtet, suchet, zur Erbauung der Gemeinde daran Überfluß zu haben! 13 Darum: wer in Zungen redet, der bete, daß er es auch auslegen kann. (1. Korinther 12.10) 14 Denn wenn ich in Zungen bete, so betet zwar mein Geist, aber mein Verstand ist ohne Frucht. 15 Wie soll es nun sein? Ich will im Geiste beten, ich will aber auch mit dem Verstande beten; ich will im Geiste lobsingen, ich will aber auch mit dem Verstande lobsingen. (Epheser 5.19) 16 Sonst, wenn du im Geiste lobpreisest, wie soll der, welcher die Stelle des Unkundigen einnimmt, das Amen sprechen zu deiner Danksagung, da er nicht weiß, was du sagst? 17 Du magst wohl schön danksagen, aber der andere wird nicht erbaut. 18 Ich danke Gott, daß ich mehr als ihr alle in Zungen rede. 19 Aber in der Gemeinde will ich lieber fünf Worte mit meinem Verstande reden, damit ich auch andere unterrichte, als zehntausend Worte in Zungen. 20 Ihr Brüder, werdet nicht Kinder im Verständnis, sondern an Bosheit seid Kinder, am Verständnis aber werdet vollkommen. (Epheser 4.14) 21 Im Gesetz steht geschrieben: «Ich will mit fremden Zungen und mit fremden Lippen zu diesem Volke reden, aber auch so werden sie mich nicht hören, spricht der Herr.» 22 Darum sind die Zungen zum Zeichen nicht für die Gläubigen, sondern für die Ungläubigen; die Weissagung aber ist nicht für die Ungläubigen, sondern für die Gläubigen. 23 Wenn nun die ganze Gemeinde am selben Ort zusammenkäme, und alle würden in Zungen reden, und es kämen Unkundige oder Ungläubige herein, würden sie nicht sagen, ihr wäret von Sinnen? 24 Wenn aber alle weissagten, und es käme ein Ungläubiger oder Unkundiger herein, so würde er von allen überführt, von allen erforscht; 25 das Verborgene seines Herzens würde offenbar, und so würde er auf sein Angesicht fallen und Gott anbeten und bekennen, daß Gott wahrhaftig in euch sei. (Johannes 16.8)

Geistliche Ordnung in den Gemeindezusammenkünften

26 Wie ist es nun, ihr Brüder? Wenn ihr zusammenkommt, so hat jeder von euch etwas: einen Psalm, eine Lehre, eine Offenbarung, eine Zungenrede, eine Auslegung; alles geschehe zur Erbauung! (1. Korinther 12.8-10) (Epheser 4.12) 27 Will jemand in Zungen reden, so seien es je zwei, höchstens drei, und der Reihe nach, und einer lege es aus. 28 Ist aber kein Ausleger da, so schweige er in der Gemeinde; er rede aber für sich selbst und zu Gott. 29 Propheten aber sollen zwei oder drei reden, und die andern sollen es beurteilen. (Apostelgeschichte 17.11) (1. Thessalonicher 5.21) 30 Wenn aber einem andern, der dasitzt, eine Offenbarung zuteil wird, so soll der erste schweigen. 31 Denn ihr könnet einer nach dem andern alle weissagen, damit alle lernen und alle getröstet werden. 32 Und die Geister der Propheten sind den Propheten untertan. 33 Denn Gott ist nicht ein Gott der Unordnung, sondern des Friedens. (1. Korinther 14.40) 34 Wie in allen Gemeinden der Heiligen, so sollen die Frauen in den Gemeinden schweigen; denn es ist ihnen nicht gestattet zu reden, sondern sie sollen untertan sein, wie auch das Gesetz sagt. (1. Mose 3.16) (1. Timotheus 2.11-12) 35 Wollen sie aber etwas lernen, so mögen sie daheim ihre Männer fragen; denn es steht einem Weibe übel an, in der Gemeinde zu reden. 36 Oder ist von euch das Wort Gottes ausgegangen? Oder ist es zu euch allein gekommen? 37 Glaubt jemand ein Prophet oder ein Geistbegabter zu sein, der erkenne, daß das, was ich euch schreibe, des Herrn Gebot ist. (1. Johannes 4.6) 38 Will es aber jemand mißachten, der mißachte es! 39 Also, meine Brüder, strebet nach der Weissagung, und das Reden in Zungen wehret nicht; 40 alles aber geschehe mit Anstand und in Ordnung! (1. Korinther 14.33) (Kolosser 2.5)