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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. 1, 2, 3 
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. 4, 5, 6 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. 7 
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. 8, 9, 10 
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. 11, 12 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. 13, 14 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. 15, 16 
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. 17, 18, 19 
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, 20, 21, 22 
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. 23 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. 24 

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Sprüche - Kapitel 6

1 Mein Sohn, hast du für deinen Nächsten gebürgt, / dich einem Fremden mit Handschlag verpflichtet, 25, 26, 27 2 hast du dich durch deine Worte gebunden, / dich gefesselt durch das, was du sagtest? 3 Dann tue dies, mein Sohn: Reiß dich los! / Denn ein andrer hat dich in seiner Gewalt. / Geh unverzüglich hin und bestürme ihn mit Bitten! 4 Gönn deinen Augen keinen Schlaf / und deinen Lidern keine Ruhe - 5 bis du ihm entkommen bist wie die Gazelle dem Jäger, / wie der Vogel dem Zugriff des Fängers. 6 Geh zur Ameise, du Fauler, / sieh, was sie tut und lerne von ihr! 28, 29 7 Kein Vorgesetzter treibt sie an, 8 und doch sorgt sie im Sommer für Nahrung, / sammelt ihre Vorräte zur Erntezeit. 9 Wie lange willst du noch liegen, du Fauler? / Wann stehst du endlich auf? 10 Nur noch ein wenig Schlaf, nur noch ein bisschen Schlummer, / nur noch ein wenig liegen, die Hände gefaltet, 30 11 und schon kommt dir die Armut ins Haus, wie ein Landstreicher, / ja, wie ein Räuber überfällt dich die Not. 12 Ein Schuft, ein Bösewicht ist, / wer Lügen verbreitet, 31 13 wer mit den Augen zwinkert, / mit den Füßen Zeichen gibt, / mit Fingern Andeutungen macht, 32 14 wer ein Herz voller Falschheit hat, / mit bösen Plänen darin, / und jederzeit Zank anzettelt. 15 Darum nimmt er ein schreckliches Ende, / plötzlich wird er zerschmettert / und nichts kann ihn retten. 16 Sechs Dinge sind Jahwe verhasst, / und sieben sind ihm ein Gräuel: 17 stolze Augen, falsche Zunge / und Hände, die Unschuldige töten, 18 ein Herz, das böse Gedanken durchpflügt, / Füße, die dem Verbrechen nachlaufen, 19 ein falscher Zeuge, der Lügen in die Ohren bläst, / und einer, der Zank zwischen Brüdern entfacht. 20 Bewahre, mein Sohn, das Gebot deines Vaters, / verwirf die Weisung deiner Mutter nicht! 33 21 Nimm sie dir zu Herzen, / winde sie um deinen Hals. 34 22 Beim Gehen soll es dich leiten, / beim Liegen dich behüten / und beim Wachwerden dir raten. 35 23 Denn das Gebot ist wie eine Leuchte, / die Weisung wie ein Licht, / und die ermahnende Erziehung ist ein Weg zum Leben, 24 um dich zu schützen vor der schlechten Frau, / der glatten Zunge der Fremden. 36 25 Begehre nicht ihre Schönheit / und falle nicht herein, wenn sie dir schöne Augen macht. 26 Denn eine Hure bringt dich nur ums Brot, / doch eines anderen Ehefrau um dein kostbares Leben. 27 Kann man Feuer im Gewandbausch tragen / ohne dass die Kleider verbrennen? 28 Kann man über Kohlenglut laufen, / und versengt sich nicht die Füße dabei? 29 So geht es dem, der zur Frau eines anderen geht. / Wer mit ihr schläft, der bleibt nicht ungestraft. 37 30 Man verachtet den Dieb nicht, wenn er stiehlt, / um sein Verlangen zu stillen, weil der Hunger ihn treibt. 31 Wird er ertappt, muss er es ersetzen, / siebenfach, mit der ganzen Habe seines Hauses. 32 Doch wer mit der Frau eines anderen Ehebruch treibt, / muss den Verstand verloren haben. / Nur wer sich selbst vernichten will, / lässt sich auf so etwas ein. 38 33 Schläge und Schande bringt es ihm ein / und unauslöschbare Schmach. 34 Denn Eifersucht weckt die Wut des Ehemanns; / hat er zur Rache Gelegenheit, verschont er dich nicht. 35 Er lässt sich auf keine Entschädigung ein, / bleibt unerbittlich, selbst wenn du ihn mit Geld überhäufst.

Querverweise

1 3. Mose 25.39-40: Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen;

2 5. Mose 15.12: Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben.

3 Jeremia 34.14: Im siebenten Jahr soll ein jeglicher seinen Bruder, der ein Hebräer ist und sich ihm verkauft und sechs Jahre gedient hat, frei von sich lassen. Aber eure Väter gehorchten mir nicht und neigten ihre Ohren nicht.

4 2. Mose 22.7-8: findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt.

5 2. Mose 22.27: Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern.

6 5. Mose 1.17: Keine Person sollt ihr im Gericht ansehen, sondern sollt den Kleinen hören wie den Großen, und vor niemandes Person euch scheuen; denn das Gerichtamt ist Gottes. Wird aber euch eine Sache zu hart sein, die lasset an mich gelangen, daß ich sie höre.

7 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst.

8 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.

9 2. Mose 20.13: Du sollst nicht töten.

10 Matthäus 5.21-22: Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: "Du sollst nicht töten; wer aber tötet, der soll des Gerichts schuldig sein."

11 4. Mose 35.6: Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben,

12 5. Mose 19.4: Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,

13 1. Könige 2.29: Und es ward dem König Salomo angesagt, daß Joab zur Hütte des HERRN geflohen wäre, und siehe, er steht am Altar. Da sandte Salomo hin Benaja, den Sohn Jojadas, und sprach: Gehe, schlage ihn!

14 1. Könige 2.31: Der König sprach zu ihm: Tue, wie er geredet hat, und schlage ihn und begrabe ihn, daß du das Blut, das Joab ohne Ursache vergossen hat, von mir tust und von meines Vaters Hause;

15 5. Mose 24.7: Wenn jemand gefunden wird, der aus seinen Brüdern, aus den Kindern Israel, eine Seele stiehlt, und versetzt oder verkauft sie: solcher Dieb soll sterben, daß du das Böse von dir tust.

16 1. Timotheus 1.10: den Hurern, den Knabenschändern, den Menschendieben, den Lügnern, den Meineidigen und so etwas mehr der heilsamen Lehre zuwider ist,

17 5. Mose 27.16: Verflucht sei, wer seinen Vater oder seine Mutter unehrt! Und alles Volk soll sagen: Amen.

18 Sprüche 20.20: Wer seinem Vater und seiner Mutter flucht, des Leuchte wird verlöschen mitten in der Finsternis.

19 Matthäus 15.4: Gott hat geboten: "Du sollst Vater und Mutter ehren; wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben."

20 3. Mose 24.19-20: Und wer seinen Nächsten verletzt, dem soll man tun, wie er getan hat,

21 5. Mose 19.21: Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.

22 Matthäus 5.38: Ihr habt gehört, daß da gesagt ist: "Auge um Auge, Zahn um Zahn."

23 1. Mose 9.5: Auch will ich eures Leibes Blut rächen und will's an allen Tieren rächen und will des Menschen Leben rächen an einem jeglichen Menschen als dem, der sein Bruder ist.

24 Lukas 19.8: Zachäus aber trat dar und sprach zu dem HERRN: Siehe, HERR, die Hälfte meiner Güter gebe ich den Armen, und so ich jemand betrogen habe, das gebe ich vierfältig wieder.

25 Sprüche 11.15: Wer für einen andern Bürge wird, der wird Schaden haben; wer aber sich vor Geloben hütet, ist sicher.

26 Sprüche 17.8: Wer zu schenken hat, dem ist's ein Edelstein; wo er sich hin kehrt, ist er klug geachtet.

27 Sprüche 20.16: Nimm dem sein Kleid, der für einen andern Bürge wird, und pfände ihn um des Fremden willen.

28 Sprüche 10.4: Lässige Hand macht arm; aber der Fleißigen Hand macht reich.

29 Sprüche 20.4: Um der Kälte willen will der Faule nicht pflügen; so muß er in der Ernte betteln und nichts kriegen.

30 Sprüche 24.33-34: Du willst ein wenig schlafen und ein wenig schlummern und ein wenig deine Hände zusammentun, daß du ruhest:

31 Sprüche 10.31-32: Der Mund des Gerechten bringt Weisheit; aber die Zunge der Verkehrten wird ausgerottet.

32 Sprüche 10.10: Wer mit Augen winkt, wird Mühsal anrichten; und der ein Narrenmaul hat, wird geschlagen.

33 Sprüche 1.8: Mein Kind, gehorche der Zucht deines Vaters und verlaß nicht das Gebot deiner Mutter.

34 Sprüche 3.3: Gnade und Treue werden dich nicht lassen. Hänge sie an deinen Hals und schreibe sie auf die Tafel deines Herzens,

35 Psalm 119.172: Meine Zunge soll ihr Gespräch haben von deinem Wort; denn alle deine Gebote sind recht.

36 Sprüche 2.16: daß du nicht geratest an eines andern Weib, an eine Fremde, die glatte Worte gibt

37 Sprüche 5.10-14: daß sich nicht Fremde von deinem Vermögen sättigen und deine Arbeit nicht sei in eines andern Haus,

38 1. Korinther 6.18: Fliehet der Hurerei! Alle Sünden, die der Mensch tut, sind außer seinem Leibe; wer aber hurt, der sündigt an seinem eigenen Leibe.