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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Sprüche - Kapitel 31

1 Die folgenden Sprüche stammen von König Lemuel aus Massa. Es sind Ratschläge, die er von seiner Mutter erhielt: 2 Was soll ich dir sagen, mein Sohn, / du Sohn meines Leibes, den ich von Gott erbat? 3 Gib nicht den Frauen deine Kraft, / geh nicht die Wege, die Könige verderben. (5. Mose 17.17) (1. Könige 11.1) 4 Wein ist nichts für Könige, Lemuel, / Könige dürfen sich nicht betrinken! / Auch Bier ist nichts für einen Herrscher! (Sprüche 20.1) 5 Sonst betrinkt er sich, / vergisst seine Pflicht / und verdreht dem Armen das Recht. 6 Gib das Bier dem, der zugrunde geht, / den Wein den Verbitterten. 7 Solch einer trinkt und vergisst seine Armut, / und an die Mühsal denkt er nicht mehr. 8 Sprich du für die Sprachlosen! / Tritt du für die Schwachen und ihren Rechtsanspruch ein! (Hiob 29.12) (Hiob 29.15) 9 Richte gerecht und schaffe das Recht / für den, der sich nicht helfen kann! 10 Das kostbarste Juwel, das einer finden kann, / ist eine tüchtige Frau. (Sprüche 12.4) (Sprüche 18.22) 11 Ihr Mann verlässt sich auf sie, / und ihm fehlt es nie an Gewinn. 12 Sie tut ihm Liebes und kein Leid / ihr ganzes Leben lang. 13 Sie sorgt für Wolle und Flachs / und verarbeitet es mit fleißiger Hand. 14 Sie gleicht den Handelsschiffen, / denn von weit her holt sie Nahrung herbei. 15 Vor Tagesanbruch steht sie auf, / bereitet die Mahlzeiten vor / und gibt auch den Mägden ihr Teil. 16 Sie überlegt es und kauft ein Stück Feld, / vom Ertrag ihrer Arbeit bepflanzt sie den Weinberg. 17 Sie packt ihre Arbeit energisch an, / ist voller Tatkraft am Werk. 18 Sie merkt, dass ihr Fleiß etwas bringt, / und arbeitet bei Licht bis spät in die Nacht. 19 Nach der Spinnrolle greift ihre Hand, / ihre Finger fassen die Spindel. 20 Für Notleidende hat sie eine offene Hand, / und den Armen gibt sie gern. 21 Sie macht sich keine Sorgen um den Schnee, / denn für alle im Haus hat sie doppelte Kleidung. 22 Sie fertigt schöne Decken an / und kleidet sich in feines Leinen und purpurrotes Gewand. 23 Ihr Mann wird von allen geachtet, / sein Wort zählt im Rat der Gemeinde. 24 Sie fertigt Hemden und verkauft sie, / Gürtel liefert sie dem Händler. (Apostelgeschichte 9.39) 25 In Kraft und Würde ist sie gekleidet / und lacht dem nächsten Tag zu. (Hiob 5.22) (Matthäus 6.34) 26 Was sie sagt, ist gut überlegt, / freundlich gibt sie ihre Weisungen. 27 Sie behält im Auge, was im Hause vor sich geht, / das Brot der Faulheit isst sie nicht. 28 Ihre Söhne stehen auf und preisen ihr Glück, / ihr Ehemann lobt sie und sagt: 29 "Es gibt viele tüchtige Frauen, / doch du übertriffst sie alle!" 30 Anmut täuscht und Schönheit vergeht, / doch eine Frau, die Jahwe ehrt, werde gelobt! (Sprüche 11.22) 31 Lasst sie den Lohn ihres Schaffens genießen, / ihre Taten rühmen sie im Rat der Gemeinde.