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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. 1, 2, 3 
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. 4, 5, 6 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. 7 
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. 8, 9, 10 
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. 11, 12 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. 13, 14 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. 15, 16 
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. 17, 18, 19 
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, 20, 21, 22 
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. 23 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. 24 

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Sprüche - Kapitel 28

1 Der Schuldige flieht, auch wenn ihn keiner verfolgt; / der Gerechte tritt sicher auf wie ein Löwe. 2 Ist Aufruhr im Land, mehren sich die Herrscher; / durch einen klugen und einsichtigen Mann hat das Recht lange Bestand. 3 Ein Armer, der seinesgleichen unterdrückt, / ist wie ein Wolkenbruch, der die Ernte wegschwemmt. 4 Wer die Weisung preisgibt, rühmt den Frevler, / wer die Lehre beachtet, bekämpft ihn. 25 5 Böse Menschen verstehen die Wahrheit nicht; / wer nach Jahwe sucht, versteht alles. 6 Besser arm und untadelig sein, / als ein Reicher, der krumme Wege geht. 26 7 Der verständige Sohn befolgt das Gesetz, / doch wer mit Verschwendern Umgang hat, macht seinem Vater Schande. 8 Wer seinen Besitz durch Zins und Wucher mehrt, / sammelt es für einen, der sich über Arme erbarmt. 27 9 Wer Gottes Weisung nicht mehr hört - selbst dessen Gebet ist ein Gräuel. 28 10 Wer redliche Menschen auf böse Wege verführt, fällt in die eigene Grube; / doch die Aufrichtigen nehmen Gutes in Besitz. 11 Der Reiche hält sich selbst für klug, / doch ein verständiger Armer durchschaut ihn. 12 Wenn Gerechte triumphieren, ist die Herrlichkeit groß; / sind Verbrecher obenauf, versteckt sich der Mensch. 29 13 Wer seine Sünden verheimlicht, dem geht es nicht gut. / Doch wer sie bekennt und sie lässt, über den erbarmt sich Gott. 30, 31, 32 14 Wie glücklich ist der, der ehrfürchtig lebt! / Ins Unglück stürzt, wer starrsinnig bleibt. 15 Wie ein brüllender Löwe und ein gieriger Bär, / so ist ein gottloser Herrscher für ein armes Volk. 16 Mancher Fürst ist arm an Verstand aber reich an Erpressung. / Wer Ausbeutung hasst, bleibt lange im Amt. 17 Wer einen Mord auf dem Gewissen hat, / flieht oft bis in den Abgrund. / Man halte ihn nicht auf. 33 18 Wer redlich lebt, wird Hilfe finden; / wer krumme Wege geht, / kommt plötzlich zu Fall. 19 Wer seinen Acker bebaut, hat reichlich Brot; / wer windigen Geschäften nachgeht, hat reichlich Not. 34, 35, 36 20 Ein treuer Mann wird reich gesegnet; / doch wer schnell reich werden will, bleibt nicht ohne Schuld. 37, 38 21 Parteilichkeit ist gar nicht gut. / Mancher wird zum Verbrecher schon für ein Stück Brot. 22 Nach Reichtum hastet der habgierige Mann; / er weiß nicht, dass Mangel über ihn kommt. 39, 40, 41 23 Wer einen Menschen zurechtweist, erntet mehr Dank / als einer, der immer nur schmeichelt. 24 Wer Vater oder Mutter beraubt und meint, das sei kein Unrecht, / der macht sich zum Freund des Verbrechers. 42 25 Wer breit sich brüstet, erregt nur Streit; / wer auf Jahwe vertraut, hat immer genug. 26 Wer auf sich selbst vertraut, ist ein Narr; / wer der Weisheit folgt, ist in Sicherheit. 43 27 Wer dem Armen hilft, hat keinen Mangel, / doch wer die Augen vor ihnen verschließt, / dem mangelt es nicht an Flüchen. 44, 45 28 Sind die Gottlosen obenauf, versteckt sich der Mensch; / doch wenn sie verschwinden, bekommen Gerechte die Macht. 46 

Querverweise

1 3. Mose 25.39-40: Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen;

2 5. Mose 15.12: Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben.

3 Jeremia 34.14: Im siebenten Jahr soll ein jeglicher seinen Bruder, der ein Hebräer ist und sich ihm verkauft und sechs Jahre gedient hat, frei von sich lassen. Aber eure Väter gehorchten mir nicht und neigten ihre Ohren nicht.

4 2. Mose 22.7-8: findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt.

5 2. Mose 22.27: Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern.

6 5. Mose 1.17: Keine Person sollt ihr im Gericht ansehen, sondern sollt den Kleinen hören wie den Großen, und vor niemandes Person euch scheuen; denn das Gerichtamt ist Gottes. Wird aber euch eine Sache zu hart sein, die lasset an mich gelangen, daß ich sie höre.

7 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst.

8 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.

9 2. Mose 20.13: Du sollst nicht töten.

10 Matthäus 5.21-22: Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: "Du sollst nicht töten; wer aber tötet, der soll des Gerichts schuldig sein."

11 4. Mose 35.6: Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben,

12 5. Mose 19.4: Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,

13 1. Könige 2.29: Und es ward dem König Salomo angesagt, daß Joab zur Hütte des HERRN geflohen wäre, und siehe, er steht am Altar. Da sandte Salomo hin Benaja, den Sohn Jojadas, und sprach: Gehe, schlage ihn!

14 1. Könige 2.31: Der König sprach zu ihm: Tue, wie er geredet hat, und schlage ihn und begrabe ihn, daß du das Blut, das Joab ohne Ursache vergossen hat, von mir tust und von meines Vaters Hause;

15 5. Mose 24.7: Wenn jemand gefunden wird, der aus seinen Brüdern, aus den Kindern Israel, eine Seele stiehlt, und versetzt oder verkauft sie: solcher Dieb soll sterben, daß du das Böse von dir tust.

16 1. Timotheus 1.10: den Hurern, den Knabenschändern, den Menschendieben, den Lügnern, den Meineidigen und so etwas mehr der heilsamen Lehre zuwider ist,

17 5. Mose 27.16: Verflucht sei, wer seinen Vater oder seine Mutter unehrt! Und alles Volk soll sagen: Amen.

18 Sprüche 20.20: Wer seinem Vater und seiner Mutter flucht, des Leuchte wird verlöschen mitten in der Finsternis.

19 Matthäus 15.4: Gott hat geboten: "Du sollst Vater und Mutter ehren; wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben."

20 3. Mose 24.19-20: Und wer seinen Nächsten verletzt, dem soll man tun, wie er getan hat,

21 5. Mose 19.21: Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.

22 Matthäus 5.38: Ihr habt gehört, daß da gesagt ist: "Auge um Auge, Zahn um Zahn."

23 1. Mose 9.5: Auch will ich eures Leibes Blut rächen und will's an allen Tieren rächen und will des Menschen Leben rächen an einem jeglichen Menschen als dem, der sein Bruder ist.

24 Lukas 19.8: Zachäus aber trat dar und sprach zu dem HERRN: Siehe, HERR, die Hälfte meiner Güter gebe ich den Armen, und so ich jemand betrogen habe, das gebe ich vierfältig wieder.

25 Psalm 49.14: Dies ihr Tun ist eitel Torheit; doch loben's ihre Nachkommen mit ihrem Munde. (Sela.)

26 Sprüche 19.1: Ein Armer, der in seiner Frömmigkeit wandelt, ist besser denn ein Verkehrter mit seinen Lippen, der doch ein Narr ist.

27 Sprüche 13.22: Der Gute wird vererben auf Kindeskind; aber des Sünders Gut wird für den Gerechten gespart.

28 Sprüche 21.27: Der Gottlosen Opfer ist ein Greuel; denn es wird in Sünden geopfert.

29 Sprüche 11.10-11: Eine Stadt freut sich, wenn's den Gerechten wohl geht; und wenn die Gottlosen umkommen, wird man froh.

30 Psalm 32.3-5: Denn da ich's wollte verschweigen, verschmachteten meine Gebeine durch mein täglich Heulen.

31 1. Johannes 1.1: Das da von Anfang war, das wir gehört haben, das wir gesehen haben mit unsern Augen, das wir beschaut haben und unsre Hände betastet haben, vom Wort des Lebens

32 1. Johannes 1.8: So wir sagen, wir haben keine Sünde, so verführen wir uns selbst, und die Wahrheit ist nicht in uns.

33 1. Mose 4.14: Siehe, du treibst mich heute aus dem Lande, und ich muß mich vor deinem Angesicht verbergen und muß unstet und flüchtig sein auf Erden. So wird mir's gehen, daß mich totschlage, wer mich findet.

34 Sprüche 6.6: Gehe hin zur Ameise, du Fauler; siehe ihre Weise an und lerne!

35 Sprüche 10.4: Lässige Hand macht arm; aber der Fleißigen Hand macht reich.

36 Sprüche 12.11: Wer seinen Acker baut, der wird Brot die Fülle haben; wer aber unnötigen Sachen nachgeht, der ist ein Narr.

37 Sprüche 20.21: Das Erbe, darnach man zuerst sehr eilt, wird zuletzt nicht gesegnet sein.

38 Sprüche 28.22: Wer eilt zum Reichtum und ist neidisch, der weiß nicht, daß Mangel ihm begegnen wird.

39 Sprüche 23.4: Bemühe dich nicht reich zu werden und laß ab von deinen Fündlein.

40 Sprüche 28.20: Ein treuer Mann wird viel gesegnet; wer aber eilt, reich zu werden, wird nicht unschuldig bleiben.

41 1. Timotheus 6.9: Denn die da reich werden wollen, die fallen in Versuchung und Stricke und viel törichte und schädliche Lüste, welche versenken die Menschen ins Verderben und Verdammnis.

42 Matthäus 15.5: Ihr aber lehret: Wer zum Vater oder Mutter spricht: "Es ist Gott gegeben, was dir sollte von mir zu Nutze kommen", der tut wohl.

43 Sprüche 3.5: Verlaß dich auf den HERRN von ganzem Herzen und verlaß dich nicht auf deinen Verstand;

44 2. Korinther 9.6: Ich meine aber das: Wer da kärglich sät, der wird auch kärglich ernten; und wer da sät im Segen, der wird auch ernten im Segen.

45 2. Korinther 9.9: wie geschrieben steht: "Er hat ausgestreut und gegeben den Armen; seine Gerechtigkeit bleibt in Ewigkeit."

46 Sprüche 29.2: Wenn der Gerechten viel sind, freut sich das Volk; wenn aber der Gottlose herrscht, seufzt das Volk.