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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. 1, 2, 3 
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. 4, 5, 6 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. 7 
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. 8, 9, 10 
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. 11, 12 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. 13, 14 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. 15, 16 
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. 17, 18, 19 
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, 20, 21, 22 
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. 23 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. 24 

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Sprüche - Kapitel 11

1 Falsche Waage ist Jahwe ein Gräuel, / nur volles Gewicht gefällt ihm gut. 25, 26, 27 2 Kommt Übermut, dann kommt auch Schande, / doch Weisheit ist mit Demut verknüpft. 28, 29 3 Aufrichtige werden von Redlichkeit geführt; / Treulose zerfrisst ihre Falschheit. 30 4 Reichtum nützt nichts, wenn Gott zornig ist, / ein gottgefälliges Leben rettet vom Tod. 31 5 Dem Aufrichtigen ebnet sein Gehorsam den Weg, / doch Gottlose kommen durch ihre Bosheit zu Fall. 6 Die Aufrichtigen rettet ihre Treue, / die Treulosen fängt die eigene Gier. 7 Wenn der Gottlose stirbt, vergeht seine Hoffnung, / und seine Erwartungen verlieren sich. 32 8 Der Gerechte wird aus Bedrängnis befreit, / der Gottlose kommt stattdessen hinein. 33, 34 9 Wer Gott verachtet, verdirbt auch seinen Nächsten, / wer lebt, wie es Gott gefällt, wird durch Erkenntnis befreit. 10 Geht es den Gerechten wohl, freut sich die Stadt, / kommen die Gottlosen um, jubelt sie auf. 11 Durch den Segen der Frommen kommt eine Stadt hoch, / doch das Reden der Gottlosen reißt sie herab. 35, 36 12 Wer über andere lästert, hat keinen Verstand, / doch ein Verständiger hält seinen Mund. 13 Wer als Verleumder umherzieht, gibt Anvertrautes preis, / doch ein Zuverlässiger hält die Sache geheim. 14 Ohne Führungskunst zerfällt ein Volk, / Rettung kommt durch viele Berater. 15 Wer für einen Fremden bürgt, ist übel dran, / doch wer den Handschlag hasst, ist sicher. 37 16 Durch Liebenswürdigkeit kommt eine Frau zu Ehren, / durch Tatkraft Männer zu Vermögen. 17 Wer zu anderen gütig ist, tut sich selber wohl, / doch ein Grausamer schneidet sich ins eigene Fleisch. 18 Unsicher ist der Gewinn des Gottlosen; / wer lebt, wie es Gott gefällt, erhält sicheren Lohn. 19 So gewiss die Gottgerechtigkeit zum Leben führt, / so sicher führt die Jagd nach dem Bösen zum Tod. 38 20 Verschlagene Menschen verabscheut Jahwe, / doch die, die geradlinig leben, gefallen ihm gut. 21 Die Hand darauf: Der Böse bleibt nicht ungestraft! / Aber die Nachkommen des Gerechten bleiben verschont. 22 Wie ein goldener Ring im Rüssel einer Sau / ist eine schöne Frau, die keinen Anstand hat. 39 23 Wer lebt, wie es Gott gefällt, darf lauter Gutes erwarten; / doch wer Gott missachtet, hofft nur auf Zorn. 40 24 Mancher teilt mit vollen Händen aus und bekommt doch immer mehr, / ein anderer spart über Gebühr und wird doch arm dabei. 25 Wer andern Gutes tut, dem geht es selber gut, / wer anderen Erfrischung gibt, wird selbst erfrischt. 41 26 Wer in Notzeiten Getreide hortet, wird von den Leuten verwünscht, / wer es aber verkauft, den segnen sie. 27 Wer auf das Gute aus ist, findet Gefallen bei Gott; / wer Böses ausheckt, zieht es sich auf den Hals. 28 Wer auf sein Geld vertraut, kommt zu Fall; / doch wer lebt, wie es Gott gefällt, wird sprossen wie das frische Grün. 42 29 Wer seine Familie zerrüttet, steht am Schluss vor dem Nichts, / und der Dumme wird ein Sklave des Weisen. 30 Der Gerechte ist ein Baum des Lebens; / und der Weise gewinnt Menschen für sich. 43, 44 31 Wer gottgefällig lebt, bekommt den Lohn schon auf der Erde, / wer Gott verachtet und in Sünde lebt, erst recht. 45 

Querverweise

1 3. Mose 25.39-40: Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen;

2 5. Mose 15.12: Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben.

3 Jeremia 34.14: Im siebenten Jahr soll ein jeglicher seinen Bruder, der ein Hebräer ist und sich ihm verkauft und sechs Jahre gedient hat, frei von sich lassen. Aber eure Väter gehorchten mir nicht und neigten ihre Ohren nicht.

4 2. Mose 22.7-8: findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt.

5 2. Mose 22.27: Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern.

6 5. Mose 1.17: Keine Person sollt ihr im Gericht ansehen, sondern sollt den Kleinen hören wie den Großen, und vor niemandes Person euch scheuen; denn das Gerichtamt ist Gottes. Wird aber euch eine Sache zu hart sein, die lasset an mich gelangen, daß ich sie höre.

7 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst.

8 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.

9 2. Mose 20.13: Du sollst nicht töten.

10 Matthäus 5.21-22: Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: "Du sollst nicht töten; wer aber tötet, der soll des Gerichts schuldig sein."

11 4. Mose 35.6: Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben,

12 5. Mose 19.4: Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,

13 1. Könige 2.29: Und es ward dem König Salomo angesagt, daß Joab zur Hütte des HERRN geflohen wäre, und siehe, er steht am Altar. Da sandte Salomo hin Benaja, den Sohn Jojadas, und sprach: Gehe, schlage ihn!

14 1. Könige 2.31: Der König sprach zu ihm: Tue, wie er geredet hat, und schlage ihn und begrabe ihn, daß du das Blut, das Joab ohne Ursache vergossen hat, von mir tust und von meines Vaters Hause;

15 5. Mose 24.7: Wenn jemand gefunden wird, der aus seinen Brüdern, aus den Kindern Israel, eine Seele stiehlt, und versetzt oder verkauft sie: solcher Dieb soll sterben, daß du das Böse von dir tust.

16 1. Timotheus 1.10: den Hurern, den Knabenschändern, den Menschendieben, den Lügnern, den Meineidigen und so etwas mehr der heilsamen Lehre zuwider ist,

17 5. Mose 27.16: Verflucht sei, wer seinen Vater oder seine Mutter unehrt! Und alles Volk soll sagen: Amen.

18 Sprüche 20.20: Wer seinem Vater und seiner Mutter flucht, des Leuchte wird verlöschen mitten in der Finsternis.

19 Matthäus 15.4: Gott hat geboten: "Du sollst Vater und Mutter ehren; wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben."

20 3. Mose 24.19-20: Und wer seinen Nächsten verletzt, dem soll man tun, wie er getan hat,

21 5. Mose 19.21: Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.

22 Matthäus 5.38: Ihr habt gehört, daß da gesagt ist: "Auge um Auge, Zahn um Zahn."

23 1. Mose 9.5: Auch will ich eures Leibes Blut rächen und will's an allen Tieren rächen und will des Menschen Leben rächen an einem jeglichen Menschen als dem, der sein Bruder ist.

24 Lukas 19.8: Zachäus aber trat dar und sprach zu dem HERRN: Siehe, HERR, die Hälfte meiner Güter gebe ich den Armen, und so ich jemand betrogen habe, das gebe ich vierfältig wieder.

25 3. Mose 19.35: Ihr sollt nicht unrecht handeln im Gericht mit der Elle, mit Gewicht, mit Maß.

26 Sprüche 16.11: Rechte Waage und Gewicht ist vom HERRN; und alle Pfunde im Sack sind seine Werke.

27 Sprüche 20.10: Mancherlei Gewicht und Maß ist beides Greuel dem HERRN.

28 Sprüche 16.18: Wer zu Grunde gehen soll, der wird zuvor stolz; und Hochmut kommt vor dem Fall.

29 Sprüche 18.12: Wenn einer zu Grunde gehen soll, wird sein Herz zuvor stolz; und ehe man zu Ehren kommt, muß man zuvor leiden.

30 Psalm 52.7: Darum wird dich Gott auch ganz und gar zerstören und zerschlagen und aus deiner Hütte reißen und aus dem Lande der Lebendigen ausrotten. (Sela.)

31 Sprüche 10.2: Unrecht Gut hilft nicht; aber Gerechtigkeit errettet vor dem Tode.

32 Sprüche 10.28: Das Warten der Gerechten wird Freude werden; aber der Gottlosen Hoffnung wird verloren sein.

33 Jesaja 43.3: Denn ich bin der HERR, dein Gott, der Heilige in Israel, dein Heiland. Ich habe Ägypten für dich als Lösegeld gegeben, Mohren und Seba an deine Statt.

34 Sprüche 21.18: Der Gottlose muß für den Gerechten gegeben werden und der Verächter für die Frommen.

35 Sprüche 28.12: Wenn die Gerechten Oberhand haben, so geht's sehr fein zu; wenn aber Gottlose aufkommen, wendet sich's unter den Leuten.

36 Sprüche 29.2: Wenn der Gerechten viel sind, freut sich das Volk; wenn aber der Gottlose herrscht, seufzt das Volk.

37 Sprüche 6.1-2: Mein Kind, wirst du Bürge für deinen Nächsten und hast deine Hand bei einem Fremden verhaftet,

38 Sprüche 19.23: Die Furcht des HERRN fördert zum Leben, und wird satt bleiben, daß kein Übel sie heimsuchen wird.

39 Sprüche 31.30: Lieblich und schön sein ist nichts; ein Weib, das den HERRN fürchtet, soll man loben.

40 Sprüche 11.7: Wenn der gottlose Mensch stirbt, ist seine Hoffnung verloren und das Harren des Ungerechten wird zunichte.

41 Sprüche 19.17: Wer sich des Armen erbarmt, der leihet dem HERRN; der wird ihm wieder Gutes vergelten.

42 Psalm 52.9-10: "Siehe, das ist der Mann, der Gott nicht für seinen Trost hielt, sondern verließ sich auf seinen großen Reichtum und war mächtig, Schaden zu tun."

43 Sprüche 3.18: Sie ist ein Baum des Lebens allen, die sie ergreifen; und selig sind, die sie halten.

44 Sprüche 15.4: Ein heilsame Zunge ist ein Baum des Lebens; aber eine lügenhafte macht Herzeleid.

45 1. Petrus 4.17-18: Denn es ist Zeit, daß anfange das Gericht an dem Hause Gottes. So aber zuerst an uns, was will's für ein Ende werden mit denen, die dem Evangelium nicht glauben?