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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Richter - Kapitel 7

1 Am frühen Morgen brach Jerub-Baal, also Gideon, mit seinem ganzen Heer auf. Ihr Lager errichteten sie bei der Harod-Quelle. Das Lager der Midianiter befand sich nördlich davon, in der Ebene am Hügel More. (Richter 6.32) 2 Aber Jahwe sagte zu Gideon: "Dein Heer ist zu groß! So kann ich euch den Sieg über die Midianiter nicht geben. Die Israeliten sollen sich nicht vor mir rühmen können und sagen: 'Wir haben uns aus eigener Kraft befreit!' 3 Lass daher im ganzen Lager ausrufen, dass alle, die Angst haben, nach Hause gehen sollen." Da machten 22.000 Mann kehrt, und nur 10.000 blieben zurück. (5. Mose 20.8) 4 Doch Jahwe sagte zu Gideon: "Dein Heer ist immer noch zu groß. Führe die Männer ans Wasser hinunter, dort will ich sie für dich mustern. Ich werde dir sagen, wer mit dir gehen soll und wer nicht." 5 Gideon führte die Leute ans Wasser. Dann sagte Jahwe: "Alle, die das Wasser mit der Zunge aufschlürfen wie ein Hund, stell auf die eine Seite, und alle, die sich zum Trinken hinknien, auf die andere." 6 Dreihundert Männer schlürften das Wasser aus der hohlen Hand, die anderen knieten sich zum Trinken hin. 7 Da sagte Jahwe zu Gideon: "Durch die 300 Mann, die das Wasser geschlürft haben, will ich Israel retten und die Midianiter in deine Hand geben. Die anderen sollen nach Hause gehen." (1. Samuel 14.6) 8 Gideon entließ die Israeliten und behielt nur die 300 Männer bei sich. Diese übernahmen den Proviant und die Hörner von den anderen. Das geschah oberhalb der Ebene, in der sich das Lager der Midianiter befand. 9 In der Nacht sagte Jahwe zu Gideon: "Greif das Lager dort unten an! Ich gebe es in deine Hand. 10 Wenn du aber Angst hast, schleich dich vorher mit deinem Burschen Pura hinunter 11 und hör dir an, was sie miteinander reden. Das wird dir Mut machen, sie anzugreifen." Da schlich sich Gideon mit seinem Burschen bis an die bewaffneten Vorposten heran. 12 Die Midianiter, die Amalekiter und die Nomaden aus dem Osten waren wie Heuschrecken in die Talebene eingefallen. Ihre Kamele waren zahllos wie der Sand am Meeresstrand. 13 Als Gideon sich angeschlichen hatte, erzählte gerade einer seinem Kameraden einen Traum. "Hör zu", sagte er, "ich habe geträumt, dass ein Laib Gerstenbrot sich in unser Lager herunterwälzte und das Zelt umriss, sodass alles durcheinander flog und zu Boden stürzte." (1. Mose 40.9) (1. Mose 40.16) 14 Sein Kamerad erwiderte: "Das kann nur eins bedeuten: Das Schwert von Gideon Ben-Joasch aus Israel. Gott hat die Midianiter und das ganze Lager in seine Hand gegeben." 15 Als Gideon den Traum und seine Deutung gehört hatte, warf er sich nieder und betete Gott an. Dann kehrte er ins Lager Israels zurück und rief: "Steht auf! Jahwe hat das Lager der Midianiter in eure Hand gegeben." (Jesaja 9.3) 16 Gideon teilte die 300 Mann in drei Gruppen auf. Jeder Kämpfer bekam ein Horn, eine Fackel und einen leeren Krug, um die brennende Fackel zu verbergen. 17 "Achtet genau auf das, was ich tue, wenn ich mit meinen Leuten an den Rand des feindlichen Lagers komme", sagte Gideon, "und macht es uns genau nach. 18 Und wenn ich dann ins Horn stoße, sollt auch ihr rings um das Lager das Horn blasen und rufen: 'Für Jahwe und Gideon!'" 19 Zu Beginn der mittleren Nachtwache erreichte Gideon mit seinen 100 Mann das Lager. Die Posten waren gerade abgelöst worden. Da stießen sie in die Hörner und zerschlugen die Krüge, die sie mitgebracht hatten. 20 Alle drei Gruppen bliesen die Hörner und zerschlugen ihre Krüge. Dann packten sie mit der linken Hand die Fackel. Mit der rechten hielten sie die Hörner zum Blasen an den Mund und zwischendurch riefen sie: "Schwert Jahwes und Gideons!" 21 Dabei blieben sie um das Lager herum stehen. Da rannte das ganze feindliche Lager durcheinander. Alle schrien laut und flohen. 22 Denn als die 300 Mann in die Hörner stießen, ließ Jahwe eine Panik im ganzen Lager entstehen. Jeder ging mit seinem Schwert auf den anderen los. So floh das ganze Heer auf Bet-Schitta zu, um nach Zereda zu entkommen und den Jordanübergang von Abel-Mehola bei Tabbat zu erreichen. 23 Nun wurden Israels Mannschaften aus den Stämmen Naftali, Ascher und ganz Manasse aufgeboten, um die Midianiter zu verfolgen. 24 Gideon hatte auch Boten im Bergland von Efraïm umhergeschickt und sagen lassen: "Kommt herab und stellt euch den Midianitern entgegen! Besetzt die Wasserstellen bis nach Bet-Bara und die Übergänge des Jordan!" Die Männer von Efraïm waren der Aufforderung gefolgt und hatten die Wasserstellen und Jordanfurten abgeriegelt. 25 Dabei konnten sie zwei midianitische Fürsten, Oreb und Seeb, gefangen nehmen. Oreb töteten sie am Rabenfelsen und Seeb an der Wolfskelter. Dann verfolgten sie die Midianiter. Die abgeschlagenen Köpfe der beiden Fürsten brachten sie zu Gideon auf die andere Jordanseite.