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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. 1, 2, 3 
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. 4, 5, 6 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. 7 
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. 8, 9, 10 
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. 11, 12 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. 13, 14 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. 15, 16 
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. 17, 18, 19 
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, 20, 21, 22 
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. 23 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. 24 

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Richter - Kapitel 4

1 Nach dem Tod Ehuds taten die Israeliten weiter, was Jahwe als böse ansah. 2 Da lieferte er sie dem Kanaaniterkönig Jabin aus, der in Hazor regierte. Dessen Heerführer Sisera hatte sein Hauptquartier in Haroschet-Gojim. 3 Jabin besaß nämlich 900 eiserne Streitwagen und hatte die Israeliten 20 Jahre lang grausam unterdrückt. Da schrien sie zu Jahwe um Hilfe. 4 Damals war Debora Richterin in Israel. Sie war die Frau Lappidots und eine Prophetin. 5 Ihren Sitz hatte sie unter der Debora-Palme zwischen Rama und Bet-El im Gebirge Efraïm. Die Israeliten kamen zu ihr hinauf, um sich von ihr Recht sprechen zu lassen. 6 Eines Tages ließ sie Barak Ben-Abinoam aus Kedesch in Naftali zu sich holen und sagte zu ihm: "Jahwe, der Gott Israels, befiehlt: 'Nimm 10.000 Mann aus den Stämmen Naftali und Sebulon und zieh mit ihnen auf den Berg Tabor! 7 Ich werde Sisera, den Heerführer Jabins, mit seinen Wagen und seiner Streitmacht an den Bach Kischon locken und ihn dort in deine Hand geben.'" 8 "Wenn du mitgehst", erwiderte Barak, "will ich gehen, sonst gehe ich nicht!" 9 "Gut, ich gehe mit", erwiderte Debora, "doch der Ruhm für den Sieg wird dann nicht dir gehören, denn Jahwe wird Sisera in die Hände einer Frau fallen lassen." Debora machte sich fertig und ging mit Barak nach Kedesch. 10 Dort rief Barak die Männer von Sebulon und Naftali zusammen. 10.000 Mann folgten seinem Ruf und zogen mit ihm auf den Tabor. Auch Debora kam mit. 11 Einige Zeit vorher hatte sich der Keniter Heber von seinem Stamm getrennt, den Nachkommen von Moses Schwager Hobab. Er hatte sein Zelt bei der Terebinthe von Zaanajim aufgeschlagen, das in der Nähe von Kedesch liegt. 25, 26 12 Nun berichtete man Sisera, dass Barak Ben-Abinoam eine Armee auf den Berg Tabor geführt hatte. 13 Da beorderte er seine 900 Streitwagen und seine ganze Heeresmacht, die sich in Haroschet-Gojim befand, an den Bach Kischon. 14 Als sie eingetroffen waren, sagte Debora zu Barak: "Los, greif an! Heute hat Jahwe dir den Sieg über Sisera in die Hand gegeben. Er selbst zieht vor dir her." Da stürmte Barak vom Berg Tabor hinunter, und die Zehntausend folgten ihm. 15 Als sie mit gezücktem Schwert auf ihre Feinde zukamen, ließ Jahwe das ganze feindliche Heer samt ihrem Anführer und den Streitwagen in Panik geraten. Sisera selbst sprang von seinem Wagen und floh zu Fuß. 16 Barak verfolgte die Wagen und das Heer bis nach Haroschet-Gojim. So wurde die ganze Armee Siseras vernichtet. Kein einziger entkam. 17 Sisera war auf seiner Flucht zu Fuß inzwischen bis zum Zelt Jaels gekommen, das war die Frau des Keniters Heber. Die Sippe Hebers unterhielt freundschaftliche Beziehungen zu Jabin, dem König von Hazor. 18 Jael trat aus dem Zelt, ging Sisera entgegen und sagte: "Kehr ruhig bei mir ein, mein Herr! Komm herein! Hab keine Angst!" So ging er mit ihr ins Zelt, und sie deckte ihn mit einem Vorhang zu. 19 "Gib mir ein wenig Wasser!", sagte er zu ihr. "Ich habe Durst." Da holte sie einen Schlauch mit Milch und gab ihm zu trinken. Dann deckte sie ihn wieder zu. 20 "Stell dich doch an den Zelteingang!", sagte er noch zu ihr. "Wenn jemand kommt und dich fragt, ob jemand hier ist, dann sag: 'Nein!'" 21 Doch Jael, die Frau Hebers, holte einen Zeltpflock, nahm einen Hammer in die Hand und ging leise zu Sisera hin, der vor Erschöpfung in tiefen Schlaf gefallen war. Sie trieb ihm den Zeltpflock so durch die Schläfen, dass er noch in die Erde drang. Auf diese Weise starb Sisera. 22 Da kam auch schon Barak, der Sisera verfolgt hatte. Jael trat aus dem Zelt, ging ihm entgegen und sagte: "Komm mit, ich zeige dir den Mann, den du suchst!" Barak ging mit ihr ins Zelt und fand Sisera mit einem Zeltpflock im Kopf tot auf der Erde liegen. 23 So zwang Gott an jenem Tag den Kanaaniterkönig Jabin in die Knie. 24 Und in der Folgezeit lag die Faust Israels immer härter auf seinem Stamm, bis er ganz vernichtet war.

Querverweise

1 3. Mose 25.39-40: Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen;

2 5. Mose 15.12: Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben.

3 Jeremia 34.14: Im siebenten Jahr soll ein jeglicher seinen Bruder, der ein Hebräer ist und sich ihm verkauft und sechs Jahre gedient hat, frei von sich lassen. Aber eure Väter gehorchten mir nicht und neigten ihre Ohren nicht.

4 2. Mose 22.7-8: findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt.

5 2. Mose 22.27: Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern.

6 5. Mose 1.17: Keine Person sollt ihr im Gericht ansehen, sondern sollt den Kleinen hören wie den Großen, und vor niemandes Person euch scheuen; denn das Gerichtamt ist Gottes. Wird aber euch eine Sache zu hart sein, die lasset an mich gelangen, daß ich sie höre.

7 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst.

8 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.

9 2. Mose 20.13: Du sollst nicht töten.

10 Matthäus 5.21-22: Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: "Du sollst nicht töten; wer aber tötet, der soll des Gerichts schuldig sein."

11 4. Mose 35.6: Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben,

12 5. Mose 19.4: Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,

13 1. Könige 2.29: Und es ward dem König Salomo angesagt, daß Joab zur Hütte des HERRN geflohen wäre, und siehe, er steht am Altar. Da sandte Salomo hin Benaja, den Sohn Jojadas, und sprach: Gehe, schlage ihn!

14 1. Könige 2.31: Der König sprach zu ihm: Tue, wie er geredet hat, und schlage ihn und begrabe ihn, daß du das Blut, das Joab ohne Ursache vergossen hat, von mir tust und von meines Vaters Hause;

15 5. Mose 24.7: Wenn jemand gefunden wird, der aus seinen Brüdern, aus den Kindern Israel, eine Seele stiehlt, und versetzt oder verkauft sie: solcher Dieb soll sterben, daß du das Böse von dir tust.

16 1. Timotheus 1.10: den Hurern, den Knabenschändern, den Menschendieben, den Lügnern, den Meineidigen und so etwas mehr der heilsamen Lehre zuwider ist,

17 5. Mose 27.16: Verflucht sei, wer seinen Vater oder seine Mutter unehrt! Und alles Volk soll sagen: Amen.

18 Sprüche 20.20: Wer seinem Vater und seiner Mutter flucht, des Leuchte wird verlöschen mitten in der Finsternis.

19 Matthäus 15.4: Gott hat geboten: "Du sollst Vater und Mutter ehren; wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben."

20 3. Mose 24.19-20: Und wer seinen Nächsten verletzt, dem soll man tun, wie er getan hat,

21 5. Mose 19.21: Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.

22 Matthäus 5.38: Ihr habt gehört, daß da gesagt ist: "Auge um Auge, Zahn um Zahn."

23 1. Mose 9.5: Auch will ich eures Leibes Blut rächen und will's an allen Tieren rächen und will des Menschen Leben rächen an einem jeglichen Menschen als dem, der sein Bruder ist.

24 Lukas 19.8: Zachäus aber trat dar und sprach zu dem HERRN: Siehe, HERR, die Hälfte meiner Güter gebe ich den Armen, und so ich jemand betrogen habe, das gebe ich vierfältig wieder.

25 4. Mose 10.29: Und Mose sprach zu seinem Schwager Hobab, dem Sohn Reguels, aus Midian: Wir ziehen dahin an die Stätte, davon der HERR gesagt hat: Ich will sie euch geben; so komm nun mit uns, so wollen wir das Beste an dir tun; denn der HERR hat Israel Gutes zugesagt.

26 Richter 1.16: Und die Kinder des Keniters, Mose's Schwagers, zogen herauf aus der Palmenstadt mit den Kindern Juda in die Wüste Juda, die da liegt gegen Mittag der Stadt Arad, und gingen hin und wohnten unter dem Volk.