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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Josua - Kapitel 5

1 Alle Amoriterkönige westlich des Jordan und alle Kanaaniterkönige an der Küste des Mittelmeers hörten, dass Jahwe das Wasser des Jordan vor den Israeliten hatte vertrocknen lassen, bis sie durchgezogen waren. Da wurden sie von Angst gepackt und verloren allen Mut vor Israel. (Josua 2.24) (Josua 3.16) 2 In dieser Zeit sagte Jahwe zu Josua: "Mach dir Steinmesser und wiederhole die Beschneidung an allen männlichen Israeliten!" (2. Mose 4.25) 3 Da fertigte sich Josua Steinmesser an und beschnitt alle männlichen Israeliten an einem Platz, der seitdem "Hügel der Vorhäute" heißt. 4 Das geschah aus folgendem Grund: Alle männlichen Israeliten, die Ägypten im wehrfähigen Alter verließen, waren in der Wüste gestorben. 5 Sie waren beschnitten gewesen. Während der Wüstenwanderung aber waren die Neugeborenen nicht beschnitten worden. 6 Das Volk Israel musste ja vierzig Jahre in der Wüste umherziehen, bis alle Männer, die Ägypten im wehrfähigen Alter verlassen hatten, umgekommen waren. Sie waren Jahwe ungehorsam gewesen, und er hatte ihnen geschworen: "Sie sollen das Land nicht sehen, das ich ihren Vätern versprochen habe, das Land, das von Milch und Honig überfließt!" (4. Mose 14.22-23) 7 Jahwe hatte ihre Söhne an ihre Stelle treten lassen. Diese beschnitt Josua jetzt, denn sie waren unterwegs nicht beschnitten worden. 8 Nachdem nun alle beschnitten waren, blieben sie im Lager, bis ihre Wunden wieder heilten. 9 Jahwe sagte zu Josua: "Heute habe ich die ägyptische Schmach von euch abgewälzt." Deshalb wird der Ort bis heute Gilgal, Abwälzung, genannt. 10 Während die Israeliten noch in der Ebene von Jericho bei Gilgal lagerten, feierten sie das Passafest. Das war am Abend des 14. April. (2. Mose 12.6) (3. Mose 23.5) 11 Und am Tag nach dem Passa aßen sie vom Ertrag des Landes: ungesäuertes Fladenbrot und geröstete Getreidekörner. 12 Von diesem Tag an blieb das Manna aus. Die Israeliten fanden keins mehr und aßen schon in diesem Jahr das, was in Kanaan gewachsen war. (2. Mose 16.35) 13 In der Nähe von Jericho sah Josua sich plötzlich einem Mann gegenüberstehen, der ein gezogenes Schwert in der Hand hatte. Josua ging auf ihn zu und fragte: "Gehörst du zu uns oder zu unseren Feinden?" (4. Mose 22.23) (4. Mose 22.31) 14 "Zu keinem von beiden", sagte der Fremde, "ich bin der Befehlshaber des Heeres Jahwes und bin gerade angekommen." Da warf sich Josua voller Ehrfurcht vor ihm auf den Boden und sagte: "Ich bin dein Sklave. Was befiehlst du mir, Herr?" (2. Mose 14.19) 15 "Zieh deine Schuhe aus", erwiderte der Befehlshaber des Heeres Gottes, "du stehst auf heiligem Boden!" Josua gehorchte. (2. Mose 3.5)