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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. 1, 2, 3 
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. 4, 5, 6 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. 7 
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. 8, 9, 10 
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. 11, 12 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. 13, 14 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. 15, 16 
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. 17, 18, 19 
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, 20, 21, 22 
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. 23 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. 24 

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Josua - Kapitel 19

1 Das zweite Los fiel auf den Stamm Simeon mit seinen Sippen. Sein Erbbesitz befand sich mitten im Stammesgebiet von Juda. 2 Ihm gehörten die Städte Beerscheba oder Scheba, Molada 3 Hazar-Schual, Baala, Ezem, 4 Eltolad, Betul, Horma, 5 Ziklag, Bet-Markabot, Hazar-Susa, 6 Bet-Lebaot und Scharuhen. Das waren 13 Städte mit ihren Dörfern. 7 Dazu kamen noch weitere vier Städte mit ihren Dörfern: Ajin, Rimmon, Eter und Aschan 8 und die Dörfer, die in dem ganzen Gebiet um diese Städte herum bis nach Baalat-Beer und Ramat-Negev liegen. Das war der Erbbesitz der Sippen des Stammes Simeon. 9 Sein Anteil wurde also vom Land des Stammes Juda genommen, weil Judas Anteil zu groß für ihn allein war. Deswegen lag das Gebiet Simeons mitten in Juda. 10 Das dritte Los fiel auf den Stamm Sebulon mit seinen Sippen. Sein Gebiet reichte bis nach Sarid. 11 Von dort aus stieg die Grenze westwärts nach Marala, stieß an Dabbeschet und folgte dem Bach, der vor Jokneam fließt. 12 Nach Osten zu lief die Grenze von Sarid am Gebiet von Kislot-Tabor vorbei nach Daberat und hinauf nach Jafia. 13 Von dort aus führte sie nach Osten über Gat-Hefer, Et-Kazin und Rimmon bis nach Nea. 14 Von dort verlief die Nordgrenze über Hannaton zum Tal von Jiftach-El. 15 Außerdem gehören noch die Städte Kattat, Nahalal, Schimron, Jidala und Bethlehem dazu. Das waren insgesamt zwölf Städte mit ihren Dörfern. 25 16 Diese Städte und Dörfer waren der Erbbesitz der Sippen des Stammes Sebulon. 17 Das vierte Los fiel auf den Stamm Issachar mit seinen Sippen. 18 Sein Gebiet umfasste folgende Städte: Jesreel, Kesulot, Schunem, 26 19 Hafarajim, Schion, Anaharat, 20 Daberat, Kischjon, Ebez, 21 Remet, En-Gannim, En-Hadda und Bet-Pazzez. 22 Die Grenze führte über Tabor, Schahazajim, Bet-Schemesch und endete am Jordan. Das waren 16 Städte mit ihren Dörfern. 23 Diese Städte und Dörfer waren der Erbbesitz der Sippen des Stammes Issachar. 24 Das fünfte Los fiel auf den Stamm Ascher mit seinen Sippen. 25 Sein Gebiet umfasste die Städte Helkat, Hali, Beten, Achschaf, 26 Alammelech, Amat und Mischal. Seine Grenze führte um das Karmelgebirge bis zum Fluss Libnat. 27 Dort wandte sie sich ostwärts nach Bet-Dagon, erreichte das Gebiet Sebulons und folgte dessen Grenze bis zum Tal Jiftach-El im Norden. Sie lief links weiter nach Kabul, 28 Abdon, Rehob, Hammon und Kana bis zum Gebiet der großen Stadt Sidon. 29 Dort bog die Grenze nach Rama ab und erreichte die befestigte Stadt Tyrus. Hier machte sie einen Bogen in Richtung Hosa und endete am Meer. Auch die Städte Mahaleb, Achsib, 27, 28 30 Umma, Afek und Rehob gehörten dazu. Das waren 22 Städte mit ihren Dörfern. 31 Diese Städte und Dörfer waren der Erbbesitz der Sippen des Stammes Ascher. 32 Das sechste Los fiel auf den Stamm Naftali mit seinen Sippen. 33 Seine Grenze ging von Helef aus ostwärts nach der Terebinthe bei Zaanajim über den Adami-Pass und Jabneel bis Lakkum und endete am Jordan. 34 In westlicher Richtung führte die Grenze über Asnot-Tabor nach Hukkok. Im Süden grenzte das Gebiet Naftalis an Sebulon, im Westen an Ascher und am Jordan an das Land, das von Juda erobert worden war. 35 Die befestigten Städte in diesem Gebiet waren Ziddim, Zer, Hammat, Rakkat, Kinneret, 36 Adama, Rama, Hazor, 37 Kedesch, Edreï, En-Hazor, 38 Jiron, Migdal-El, Horem, Bet-Anat und Bet-Schemesch. Das waren 19 Städte mit ihren Dörfern. 29 39 Diese Städte und Dörfer waren der Erbbesitz der Sippen des Stammes Naftali. 40 Das siebte Los fiel auf den Stamm Dan mit seinen Sippen. 41 Zu seinem Gebiet gehörten die Städte Zora, Eschtaol, Ir-Schemesch, 42 Schaalbim, Ajalon, Jitla, 30 43 Elon, Timna, Ekron, 44 Elteke, Gibbeton, Baalat, 45 Jehud, Bene-Berak, Gat-Rimmon, 46 Me-Jarkon mit dem Gebiet gegenüber von Jafo. 31 47 Aber dieses Gebiet ging ihnen verloren. So zogen die Daniten nach Norden gegen Leschem. Sie eroberten die Stadt, erschlugen deren Bewohner mit dem Schwert und nahmen sie in Besitz. Dann benannten sie Leschem in Dan um - nach dem Namen ihres Stammvaters. 32, 33 48 Diese Städte und Dörfer waren der Erbbesitz der Sippen des Stammes Dan. 49 Als das ganze Land verteilt war, gaben die Israeliten auch Josua Ben-Nun einen Erbbesitz in ihrer Mitte. 50 Auf Anweisung Jahwes gaben sie ihm die Stadt, die er wollte. Es war Timnat-Serach im Gebirge Efraïm. Er baute die Stadt aus und ließ sich dort nieder. 34 51 Das sind die erblichen Anteile, die der Priester Eleasar und Josua Ben-Nun zusammen mit den Stammesoberhäuptern den Israeliten durch Losentscheid zuwiesen. Das geschah in der Gegenwart Jahwes in Schilo vor dem Eingang vom Zelt der Gottesbegegnung. So wurde die Verteilung des Landes abgeschlossen. 35, 36 

Querverweise

1 3. Mose 25.39-40: Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen;

2 5. Mose 15.12: Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben.

3 Jeremia 34.14: Im siebenten Jahr soll ein jeglicher seinen Bruder, der ein Hebräer ist und sich ihm verkauft und sechs Jahre gedient hat, frei von sich lassen. Aber eure Väter gehorchten mir nicht und neigten ihre Ohren nicht.

4 2. Mose 22.7-8: findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt.

5 2. Mose 22.27: Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern.

6 5. Mose 1.17: Keine Person sollt ihr im Gericht ansehen, sondern sollt den Kleinen hören wie den Großen, und vor niemandes Person euch scheuen; denn das Gerichtamt ist Gottes. Wird aber euch eine Sache zu hart sein, die lasset an mich gelangen, daß ich sie höre.

7 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst.

8 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.

9 2. Mose 20.13: Du sollst nicht töten.

10 Matthäus 5.21-22: Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: "Du sollst nicht töten; wer aber tötet, der soll des Gerichts schuldig sein."

11 4. Mose 35.6: Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben,

12 5. Mose 19.4: Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,

13 1. Könige 2.29: Und es ward dem König Salomo angesagt, daß Joab zur Hütte des HERRN geflohen wäre, und siehe, er steht am Altar. Da sandte Salomo hin Benaja, den Sohn Jojadas, und sprach: Gehe, schlage ihn!

14 1. Könige 2.31: Der König sprach zu ihm: Tue, wie er geredet hat, und schlage ihn und begrabe ihn, daß du das Blut, das Joab ohne Ursache vergossen hat, von mir tust und von meines Vaters Hause;

15 5. Mose 24.7: Wenn jemand gefunden wird, der aus seinen Brüdern, aus den Kindern Israel, eine Seele stiehlt, und versetzt oder verkauft sie: solcher Dieb soll sterben, daß du das Böse von dir tust.

16 1. Timotheus 1.10: den Hurern, den Knabenschändern, den Menschendieben, den Lügnern, den Meineidigen und so etwas mehr der heilsamen Lehre zuwider ist,

17 5. Mose 27.16: Verflucht sei, wer seinen Vater oder seine Mutter unehrt! Und alles Volk soll sagen: Amen.

18 Sprüche 20.20: Wer seinem Vater und seiner Mutter flucht, des Leuchte wird verlöschen mitten in der Finsternis.

19 Matthäus 15.4: Gott hat geboten: "Du sollst Vater und Mutter ehren; wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben."

20 3. Mose 24.19-20: Und wer seinen Nächsten verletzt, dem soll man tun, wie er getan hat,

21 5. Mose 19.21: Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.

22 Matthäus 5.38: Ihr habt gehört, daß da gesagt ist: "Auge um Auge, Zahn um Zahn."

23 1. Mose 9.5: Auch will ich eures Leibes Blut rächen und will's an allen Tieren rächen und will des Menschen Leben rächen an einem jeglichen Menschen als dem, der sein Bruder ist.

24 Lukas 19.8: Zachäus aber trat dar und sprach zu dem HERRN: Siehe, HERR, die Hälfte meiner Güter gebe ich den Armen, und so ich jemand betrogen habe, das gebe ich vierfältig wieder.

25 Richter 1.30: Sebulon vertrieb auch nicht die Einwohner von Kitron und Nahalol; sondern die Kanaaniter wohnten unter ihnen und waren zinsbar.

26 2. Könige 4.8: Und es begab sich zu der Zeit, daß Elisa ging gen Sunem. Daselbst war eine reiche Frau; die hielt ihn, daß er bei ihr aß. Und so oft er daselbst durchzog, kehrte er zu ihr ein und aß bei ihr.

27 Josua 15.44: Kegila, Achsib, Maresa. Das sind neun Städte und ihre Dörfer.

28 Richter 1.31: Asser vertrieb die Einwohner zu Akko nicht noch die Einwohner zu Sidon, zu Ahelab, zu Achsib, zu Helba, zu Aphik und zu Rehob;

29 Richter 1.33: Naphthali vertrieb die Einwohner nicht zu Beth-Semes noch zu Beth-Anath, sondern wohnte unter den Kanaanitern, die im Lande wohnten. Aber die zu Beth-Semes und zu Beth-Anath wurden zinsbar.

30 Richter 1.35: Und die Amoriter blieben wohnen auf dem Gebirge Heres, zu Ajalon und Saalbim. Doch ward ihnen die Hand des Hauses Joseph zu schwer, und wurden zinsbar.

31 Jona 1.3: Aber Jona machte sich auf und floh vor dem HERRN und wollte gen Tharsis und kam hinab gen Japho. Und da er ein Schiff fand, das gen Tharsis wollte fahren, gab er Fährgeld und trat hinein, daß er mit ihnen gen Tharsis führe vor dem HERRN.

32 Richter 18.27: Sie aber nahmen, was Micha gemacht hatte, und den Priester, den er hatte, und kamen an Lais, an ein stilles, sicheres Volk, und schlugen es mit der Schärfe des Schwerts und verbrannten die Stadt mit Feuer.

33 Richter 18.29: und nannten sie Dan nach dem Namen ihres Vaters Dan, der Israel geboren war. (Und die Stadt hieß vorzeiten Lais.)

34 Josua 24.30: Und man begrub ihn in der Grenze seines Erbteils zu Thimnath-Serah, das auf dem Gebirge Ephraim liegt mitternachtwärts vom Berge Gaas.

35 Josua 14.1: Dies ist es aber, was die Kinder Israel eingenommen haben im Lande Kanaan, das unter sie ausgeteilt haben der Priester Eleasar und Josua, der Sohn Nuns, und die obersten Väter unter den Stämmen der Kinder Israel.

36 Josua 18.1: Und es versammelte sich die ganze Gemeinde der Kinder Israel gen Silo und richteten daselbst auf die Hütte des Stifts, und das Land war ihnen unterworfen.