2. Mose - Kapitel 21
Rechte hebräischer Sklaven
1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. 1, 2, 33 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. 4, 5, 6 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. 7
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.
Vergehen gegen Leib und Leben
12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. 8, 9, 1013 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. 11, 12 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. 13, 14 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. 15, 16
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. 17, 18, 19
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, 20, 21, 22
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.
Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren
28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. 23 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.
Schutz des Eigentums
33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. 24
Josua - Kapitel 15
1 Den Sippen des Stammes Juda wurde durch Losentscheid folgendes Gebiet zugewiesen: Im Süden grenzte es an die Wüste Zin, die zu Edom gehört. 25 2 Ihre südliche Grenze begann an der Südspitze des Salzmeeres 3 und lief in südlicher Richtung am Fuß der Skorpionensteige vorüber nach Zin. Sie führte dann weiter südlich an Kadesch-Barnea vorbei über Hezron hinauf nach Addar, wo sie einen Bogen nach Karka machte. 4 Sie ging weiter durch Azmon und lief am Bach Ägyptens aus, dem sie bis zum Meer folgte. Das soll eure Südgrenze sein! 5 Die Ostgrenze bildete das Salzmeer bis zur Einmündung des Jordan. Von dieser Stelle führte die Nordgrenze 6 nach Bet Hogla hinauf, lief nördlich an Bet-Araba vorbei bis zum Stein Bohans, des Rubeniten. 26 7 Vom Tal Achor führte sie nach Debir hinauf, wandte sich nordwärts zu den Steinmalen gegenüber dem Pass von Adummim, der südlich des Baches verläuft. Dann erreichte die Grenze En-Schemesch, die Sonnenquelle, und dann En-Rogel, die Bleicherquelle. 27 8 Sie führte durchs Ben-Hinnom-Tal, südlich um den Abhang herum, auf dem die Jebusiterstadt, das heutige Jerusalem, liegt, bis zum Gipfel des Berges, der sich westlich des Hinnom-Tals am Nordrand der Refaïm-Ebene erhebt. 28 9 Von dort zog sie sich herum auf die Quelle Neftoach zu und lief dann in Richtung der Städte des Berglandes von Efron und weiter nach Baala, dem heutigen Kirjat-Jearim. 29 10 Von Baala aus ging sie in westliche Richtung zum Gebirge Seïr, lief den Nordhang des Berges Jearim - das ist Kesalon - hinab nach Bet-Schemesch und hinüber nach Timna. 11 Dann verlief sie an der Nordflanke von Ekron in einem Bogen nach Schikkaron hinüber zum Berg Baala und lief bei Jabneel an der Küste des Meeres aus. 12 Das große Meer bildete die Westgrenze. Dies war das Gebiet, das der Stamm Juda mit seinen Sippen erhielt. 13 Nach Befehl Jahwes überließ Josua Kaleb Ben-Jefunne einen Teil des Stammesgebietes von Juda, nämlich Hebron. Damals hieß es noch Kirjat-Arba, die Stadt des Arba, nach dem Stammvater der Anakiter. 30, 31 14 Kaleb vertrieb die drei Sippen der Anakiter von dort: Scheschai, Ahiman und Talmai. 15 Dann zog er vor die Stadt Debir, die früher noch Kirjat-Sefer hieß. 16 "Wer Kirjat-Sefer erobert", versprach er seinen Männern, "bekommt meine Tochter Achsa zur Frau!" 17 Es war Otniel Ben-Kenas, der Sohn von Kalebs Bruder, der die Stadt einnahm und Achsa zur Frau nehmen durfte. 18 Als sie ihm zugeführt wurde, rang sie ihm die Erlaubnis ab, gleich noch ein Stück Land von ihrem Vater fordern zu dürfen. Dann glitt sie von ihrem Esel, und Kaleb fragte: "Was hast du?" 19 Sie erwiderte: "Wenn du mich schon in den heißen Negev verheiratet hast, dann gib mir auch ein paar Wasserbecken als Segensgeschenk dazu!" Da schenkte ihr Kaleb die oberen und die unteren Teichanlagen bei Hebron. 20 Zu dem Land, das dem Stamm Juda und seinen Sippen als Erbbesitz zugeteilt wurde, 21 gehörten auch die folgenden Städte: Im Negev an der Grenze von Edom waren es Kabzeel, Eder, Jagur, 22 Kina, Dimona, Adada, 23 Kedesch, Hazor, Jitnan, 24 Sif, Telma, Bealot, 25 Hazor-Haddata, Kirjat-Hezron - das ist Hazor -, 26 Amam, Schema, Molada, 27 Hazar-Gadda, Heschmon, Bet-Pelet, 28 Hazar-Schual, Beerscheba und Bisjotja. 29 Baala, Ijim, Ezem, 30 Eltolad, Kesil, Horma, 31 Ziklag, Mandmanna, Sansanna, 32 Lebaot, Schilhim, Ajin und Rimmon. Das sind 29 Städte mit Dörfern. 33 In der Schefela Eschtaol, Zora, Aschna, 32, 33 34 Sanoach, En-Gannim, Tappuach, Enam, 35 Jarmut, Addulam, Socho, Aseka, 36 Schaarajim, Aditajim, Gedera und Gederotajim - 14 Städte mit ihren Dörfern. 37 Außerdem: Zenan, Hadascha, Migdal-Gad, 38 Dilan, Mizpe, Jokteel, 39 Lachisch, Bozkat, Eglon, 40 Kabbon, Lachmas, Kitlisch, 41 Gederot, Bet-Dagon, Naama und Makkeda - 16 Städte mit ihren Dörfern. 42 Weiter: Libna, Eter, Aschan, 43 Jiftach, Aschna, Nezib, 44 Keila, Achsib und Marescha - neun Städte mit ihren Dörfern. 34 45 Dann: Ekron mit seinen Tochterstädten und Dörfern 35 46 und die Ortschaften westlich davon, die auf der Seite von Aschdod liegen, 47 dann Aschdod mit seinen Tochterstädten und Dörfern, Gaza mit seinen Tochterstädten und Dörfern bis zum großen Meer und nach Süden bis zum Bach Ägyptens. 36, 37, 38 48 Im Gebirge: Schamir, Jattir, Socho, 49 Danna, Kirjat-Sefer - das heutige Debir -, 50 Anab, Eschtemoa, Anim, 51 Goschen, Holon, Gilo - elf Städte mit ihren Dörfern. 52 Außerdem: Arab, Duma, Eschan, 53 Janum, Bet-Tappuach, Afeka, 54 Humta, Kirjat-Arba - das heutige Hebron - und Zior: neun Städte mit ihren Dörfern. 55 Dann: Maon, Karmel, Sif, Jutta, 56 Jesreel, Jokdeam, Sanoach, 57 Kain, Gibea, und Timna - zehn Städte mit ihren Dörfern. 58 Weiter: Halhul, Bet-Zur, Gedor, 59 Maarat, Bet-Anot und Eltekon - sechs Städte mit ihren Dörfern. Außerdem: Tekoa, Efrata - das ist Bethlehem -, Peor, Etam, Kulon, Tatam, Schoresch, Kerem, Gallim, Bet-Ter und Manocho - elf Städte mit ihren Dörfern. 60 Weiter: Kirjat-Baal - das ist Kirjat-Jearim - und Rabba - zwei Städte mit ihren Dörfern. 39, 40 61 In der Wüste: Bet-Araba, Middin, Sechacha, 62 Nibschan und Ir-Melach, die Salzstadt, und En-Gedi - sechs Städte mit ihren Dörfern. 63 Nur die Jebusiter, die in Jerusalem wohnten, konnten die Männer des Stammes Juda nicht vertreiben. Bis heute wohnen sie mit den Judäern zusammen. 41, 42Querverweise
1 3. Mose 25.39-40: Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen;
2 5. Mose 15.12: Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben.
3 Jeremia 34.14: Im siebenten Jahr soll ein jeglicher seinen Bruder, der ein Hebräer ist und sich ihm verkauft und sechs Jahre gedient hat, frei von sich lassen. Aber eure Väter gehorchten mir nicht und neigten ihre Ohren nicht.
4 2. Mose 22.7-8: findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt.
5 2. Mose 22.27: Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern.
6 5. Mose 1.17: Keine Person sollt ihr im Gericht ansehen, sondern sollt den Kleinen hören wie den Großen, und vor niemandes Person euch scheuen; denn das Gerichtamt ist Gottes. Wird aber euch eine Sache zu hart sein, die lasset an mich gelangen, daß ich sie höre.
7 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst.
8 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.
9 2. Mose 20.13: Du sollst nicht töten.
10 Matthäus 5.21-22: Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: "Du sollst nicht töten; wer aber tötet, der soll des Gerichts schuldig sein."
11 4. Mose 35.6: Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben,
12 5. Mose 19.4: Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
13 1. Könige 2.29: Und es ward dem König Salomo angesagt, daß Joab zur Hütte des HERRN geflohen wäre, und siehe, er steht am Altar. Da sandte Salomo hin Benaja, den Sohn Jojadas, und sprach: Gehe, schlage ihn!
14 1. Könige 2.31: Der König sprach zu ihm: Tue, wie er geredet hat, und schlage ihn und begrabe ihn, daß du das Blut, das Joab ohne Ursache vergossen hat, von mir tust und von meines Vaters Hause;
15 5. Mose 24.7: Wenn jemand gefunden wird, der aus seinen Brüdern, aus den Kindern Israel, eine Seele stiehlt, und versetzt oder verkauft sie: solcher Dieb soll sterben, daß du das Böse von dir tust.
16 1. Timotheus 1.10: den Hurern, den Knabenschändern, den Menschendieben, den Lügnern, den Meineidigen und so etwas mehr der heilsamen Lehre zuwider ist,
17 5. Mose 27.16: Verflucht sei, wer seinen Vater oder seine Mutter unehrt! Und alles Volk soll sagen: Amen.
18 Sprüche 20.20: Wer seinem Vater und seiner Mutter flucht, des Leuchte wird verlöschen mitten in der Finsternis.
19 Matthäus 15.4: Gott hat geboten: "Du sollst Vater und Mutter ehren; wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben."
20 3. Mose 24.19-20: Und wer seinen Nächsten verletzt, dem soll man tun, wie er getan hat,
21 5. Mose 19.21: Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.
22 Matthäus 5.38: Ihr habt gehört, daß da gesagt ist: "Auge um Auge, Zahn um Zahn."
23 1. Mose 9.5: Auch will ich eures Leibes Blut rächen und will's an allen Tieren rächen und will des Menschen Leben rächen an einem jeglichen Menschen als dem, der sein Bruder ist.
24 Lukas 19.8: Zachäus aber trat dar und sprach zu dem HERRN: Siehe, HERR, die Hälfte meiner Güter gebe ich den Armen, und so ich jemand betrogen habe, das gebe ich vierfältig wieder.
25 4. Mose 34.3-5: Die Ecke gegen Mittag soll anfangen an der Wüste Zin bei Edom, daß eure Grenze gegen Mittag sei vom Ende des Salzmeeres, das gegen Morgen liegt,
26 Josua 18.17: und zieht sich mitternachtwärts und kommt hinaus gen En-Semes und kommt hinaus gen Geliloth, das gegenüber der Steige Adummim liegt, und kommt herab zum Stein Bohans, des Sohnes Rubens,
27 2. Samuel 17.17: Jonathan aber und Ahimaaz standen bei dem Brunnen Rogel, und eine Magd ging hin und sagte es ihnen an. Sie aber gingen hin und sagten es dem König David an; denn sie durften sich nicht sehen lassen, daß sie in die Stadt kämen.
28 2. Chronik 28.3: und räucherte im Tal der Kinder Hinnom und verbrannte seine Söhne mit Feuer nach den Greuel der Heiden, die der HERR vor den Kindern Israel vertrieben hatte,
29 Josua 15.60: Kirjath-Baal, das ist Kirjath-Jearim, Harabba; zwei Städte und ihre Dörfer.
30 Josua 14.6: Da traten herzu die Kinder Juda zu Josua zu Gilgal, und Kaleb, der Sohn Jephunnes, der Kenisiter, sprach zu ihm: Du weißt, was der HERR zu Mose, dem Manne Gottes, sagte meinet- und deinetwegen in Kades-Barnea.
31 Richter 1.10: Und Juda zog hin wider die Kanaaniter, die zu Hebron wohnten (Hebron aber hieß vorzeiten Kirjath-Arba), und sie schlugen den Sesai und Ahiman und Thalmai.
32 Richter 13.25: Und der Geist des HERRN fing an, ihn zu treiben im Lager Dan zwischen Zora und Esthaol.
33 Richter 16.31: Da kamen sein Brüder hernieder und seines Vaters ganzes Haus und hoben ihn auf und trugen ihn hinauf und begruben ihn in seines Vaters Manoahs Grab, zwischen Zora und Esthaol. Er richtete aber Israel zwanzig Jahre.
34 Josua 19.29: und wendet sich gen Rama bis zu der festen Stadt Tyrus und wendet sich gen Hosa und endet am Meer in der Gegend von Achsib
35 1. Samuel 5.10: Da sandten sie die Lade des HERRN gen Ekron. Da aber die Lade Gottes gen Ekron kam, schrieen die von Ekron: Sie haben die Lade Gottes hergetragen zu mir, daß sie mich töte und mein Volk.
36 4. Mose 34.6: Aber die Grenze gegen Abend soll diese sein, nämlich das große Meer. Das sei eure Grenze gegen Abend.
37 Richter 1.18: Dazu gewann Juda Gaza mit seinem Zugehör und Askalon mit seinem Zugehör und Ekron mit seinem Zugehör.
38 1. Samuel 5.1: Die Philister aber nahmen die Lade Gottes und brachten sie von Eben-Ezer gen Asdod
39 Josua 9.17: Denn da die Kinder Israel fortzogen, kamen sie des dritten Tages zu ihren Städten, die hießen Gibeon, Kaphira, Beeroth und Kirjath-Jearim,
40 Josua 18.14: Darnach neigt sie sich und lenkt sich um zur Seite des Abends gegen Mittag von dem Berge an, der vor Beth-Horon mittagswärts liegt, und endet an Kirjath-Baal, das ist Kirjath-Jearim, die Stadt der Kinder Juda. Das ist die Seite gegen Abend.
41 Josua 18.18: und geht zur Seite hin neben dem Gefilde, das gegen Mitternacht liegt, und kommt hinab aufs Gefilde
42 2. Samuel 5.6: Und der König zog hin mit seinen Männern gen Jerusalem wider die Jebusiter, die im Lande wohnten. Sie aber sprachen zu David: Du wirst nicht hier hereinkommen, sondern Blinde und Lahme werden dich abtreiben. Damit meinten sie aber, daß David nicht würde dahinein kommen.