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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Jesaja - Kapitel 8

1 Jahwe sagte zu mir: "Nimm dir eine große Tafel und schreibe darauf mit deutlich lesbarer Schrift: 'Für Schnell-Raub Rasch-Beute' 2 und lass dies von zwei vertrauenswürdigen Zeugen bestätigen, dem Priester Urija und Secharja Ben-Jeberechja." 3 Als ich dann mit meiner Frau, der Prophetin, schlief, wurde sie schwanger und brachte einen Sohn zur Welt. Da sagte Jahwe zu mir: "Nenne ihn 'Schnell-Raub Rasch-Beute'! 4 Denn ehe der Junge 'Vater' und 'Mutter' sagen kann, werden die Reichtümer von Damaskus und die Schätze Samarias dem König von Assyrien vorangetragen." (2. Könige 15.29) (2. Könige 16.9) (Jesaja 7.16) 5 Weiter sagte Jahwe zu mir: 6 "Weil dieses Volk das ruhig dahinfließende Wasser im Kanal von Schiloach verachtet und sich über Rezin und Ben-Remalja freut, (Jesaja 30.15) 7 wird der Herr die große und reißende Flut des Euphrat über sie kommen lassen, nämlich den König von Assyrien mit all seiner Heeresmacht. Wie ein Strom, der anschwillt und über alle Ufer tritt, 8 wird er sich bis nach Juda hin wälzen und alles überfluten, sodass den Bewohnern das Wasser bis zum Hals steht. Die Ausläufer dieser Flut bedecken dein Land weit und breit, Immanuël." (Jesaja 7.14) 9 Tobt ihr Völker und erschreckt! / Hört zu, Nationen in der Ferne! / Rüstet nur! Ihr werdet doch zerschmettert. / Rüstet nur - und resigniert! (Psalm 2.1) 10 Schmiedet ruhig Pläne! / Sie werden in die Brüche gehen. / Beratet euch, so viel ihr wollt! / Es kommt doch nichts dabei heraus. / Denn Gott steht uns bei. (Jesaja 8.8) 11 Denn so sprach Jahwe zu mir, als seine Hand mich packte und er mich davor warnte, den Weg dieses Volkes mitzugehen: 12 "Ihr sollt nicht alles Verschwörung nennen, / was dieses Volk Verschwörung nennt! / Ihr müsst nicht fürchten, was sie erschreckt! 13 Doch Jahwe, den allmächtigen Gott, / den sollt ihr heilig halten! / Vor ihm sollt ihr euch fürchten. / Er flöße euch den Schrecken ein! (Jesaja 29.23) (Matthäus 10.28) (1. Petrus 3.15) 14 Für die einen wird er das Heiligtum sein, / doch für die anderen aus ganz Israel: / der Stein, an dem man sich stößt, / der Fels, an dem man fällt. / Für die Bewohner von Jerusalem wird er Netz und Schlinge sein. (Jesaja 28.16) (Römer 9.33) (1. Petrus 2.7-8) 15 Viele von ihnen stolpern und kommen zu Fall, / verstricken und verfangen sich." 16 Gottes Warnungen will ich gut verschnüren / und seine Weisungen meinen Schülern in Verwahrung geben. 17 Und ich will warten auf Jahwe, / will hoffen auf ihn, / der sich den Nachkommen Jakobs nicht zeigt. 18 Seht, ich und die Kinder, die Jahwe mir gab, / ein Wahrzeichen für Israel, / ein Zeichen von Jahwe, dem allmächtigen Gott, / der auf dem Zionsberg wohnt. (Jesaja 7.3) (Jesaja 8.3) (Hebräer 2.13) 19 Und wenn sie euch auffordern, von den Totengeistern Auskunft zu holen, von den Wispernden und Murmelnden, dann erwidert: "Soll ein Volk denn nicht seinen Gott befragen? Sollen die Lebenden sich von den Toten helfen lassen? (2. Könige 1.3) 20 Zurück zur Weisung Jahwes und zu seinen Warnungen!" Wer nicht so denkt, für den gibt es kein Morgenrot. 21 Verdrossen und hungrig streift er durchs Land. Der Hunger macht ihn rasend und er verflucht seinen König und seinen Gott. Er blickt nach oben (Offenbarung 16.9) (Offenbarung 16.11) 22 und starrt auf die Erde und sieht nur bedrückende Finsternis, Not und Verzweiflung. Er ist hineingestoßen in lichtlose Nacht. (Jesaja 5.30) 23 Doch es bleibt nicht dunkel über dem, der von Finsternis bedrängt ist. Hat die frühere Zeit dem Land der Stämme Sebulon und Naftali auch Schande gebracht, so bringt die spätere den Weg am Meer wieder zu Ehren, auch das Gebiet östlich des Jordan, wo die Fremden wohnen. (Matthäus 4.12-16)