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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Jesaja - Kapitel 7

1 Als Ahas Ben-Jotam, der Enkel von Usija, König über Juda war, zogen die Könige Rezin von Syrien und Pekach Ben-Remalja von Israel gegen Jerusalem. Sie griffen die Stadt an, konnten sie aber nicht erobern. (2. Könige 15.37) (2. Könige 16.5) 2 Schon als dem Königshaus gemeldet wurde, dass die syrischen Truppen im Gebiet von Efraïm stünden, fürchteten sich der König und sein ganzes Volk. Sie zitterten wie vom Sturm geschüttelte Bäume im Wald. 3 Da sagte Jahwe zu Jesaja: "Geh mit deinem Sohn Schear-Jaschub hinaus auf die Straße, die zu dem Feld führt, wo die Tuchmacher ihre Stoffe bleichen, an das Ende der Wasserleitung beim oberen Teich. Dort wirst du König Ahas treffen. 4 Sag zu ihm: 'Bleib ruhig und handle nicht unüberlegt. Hab keine Angst vor Rezin und Ben-Remalja und ihrem Zorn. Es sind nur qualmende Brennholzstummel. (Jesaja 30.15) 5 Weil die Syrer unter Rezin und die Efraïmiten unter Ben-Remalja den bösen Plan geschmiedet haben, 6 nach Juda zu ziehen, den Leuten dort Angst einzujagen, ihr Land in Besitz zu nehmen und den Sohn von Tabeal als König einzusetzen, 7 sagt Jahwe, der Herr: Das wird nicht zustande kommen, / das wird nicht geschehen. 8 Damaskus wird nur Syriens Hauptstadt bleiben, / und Rezin nur dort König sein. Es dauert nur noch 65 Jahre, / dann wird auch Efraïm zerschlagen sein / und als Volk nicht mehr bestehen. 9 Bis dahin ist Samaria nur noch Hauptstadt von Efraïm, / und Ben-Remalja muss mit Samaria zufrieden sein. / Hat euer Glaube keinen Bestand, werdet auch ihr nicht bestehen!'" (2. Chronik 20.20) 10 Jahwe sprach weiter zu Ahas und ließ ihm sagen: 11 "Fordere dir ein Zeichen zur Bestätigung von Jahwe, deinem Gott, ganz gleich, ob aus der Höhe des Himmels oder der Tiefe der Totenwelt." 12 Doch Ahas erwiderte: "Nein, ich will kein Zeichen verlangen, ich will Jahwe nicht auf die Probe stellen." 13 Da sagte Jesaja: "Hört zu, ihr vom Königshaus! Reicht es euch nicht, dass ihr den Menschen zur Last fallt? Müsst ihr auch noch die Geduld meines Gottes strapazieren? 14 Deshalb wird euch der Herr selbst ein Zeichen geben. Seht, die unberührte junge Frau wird schwanger werden und einen Sohn zur Welt bringen, den sie Immanuël (Gott mit uns) nennt. (Jesaja 8.8) (Jesaja 8.10) (Jesaja 9.5) (Micha 5.2) (Matthäus 1.23) 15 Er wird Dickmilch und Honig essen, bis er versteht, das Böse zu verwerfen und das Gute zu erwählen. (Jesaja 7.21-22) 16 Und bevor er alt genug ist, Gut und Böse zu unterscheiden, wird das Land der beiden Könige verwüstet sein, vor denen dir jetzt graut. (Jesaja 8.4) 17 Aber Jahwe wird über dich, dein Volk und deine Familie eine Unglückszeit kommen lassen, wie es sie seit der Trennung Efraïms von Juda nicht gegeben hat. Das Unglück wird der König von Assyrien sein. 18 An dem Tag wird Jahwe sowohl den Fliegenschwarm aus dem Nildelta von Ägypten, als auch den Bienenschwarm aus Assyrien herbeipfeifen. 19 Sie werden kommen und sich überall niederlassen: in Talschluchten und Felsspalten, in Dornenhecken und an jeder Wasserstelle. 20 Dann wird der Herr das Schermesser kommen lassen, das er auf der anderen Seite des Euphrat in Dienst genommen hat, nämlich den König von Assyrien, und euch den Kopf, die Schamhaare und den Bart abscheren. 21 Wenn diese Zeit kommt, wird jeder nur noch eine Kuh und zwei Ziegen haben. 22 Aber die werden so viel Milch geben, dass jeder Dickmilch essen muss. Denn von Dickmilch und Honig muss jeder leben, der im Land übrig geblieben ist. 23 Dann wird jeder Weinberg den Dornen und Disteln gehören, selbst solche, die 1000 Weinstöcke haben, von denen jeder ein Silberstück wert war. 24 Nur mit Pfeil und Bogen wird man noch dorthin gehen, denn all das Land wird voller Dornen und Disteln sein. 25 Und die Berghänge, die man jetzt noch mit der Hacke bestellt, wird niemand mehr betreten, weil sie sich in Dornengestrüpp und Disteln verwandelt haben. Nur Rinder und Kleinvieh treibt man noch dorthin."