zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

zurückEinzelansichtvor

Jesaja - Kapitel 60

1 Steh auf, Jerusalem, und werde Licht! / Denn dein Licht ist gekommen, / und die Herrlichkeit Jahwes strahlt über dir! 2 Noch hüllt Finsternis die Erde ein, / tiefes Dunkel alle Völker. / Doch über dir strahlt Jahwe auf, / seine Herrlichkeit erscheint über dir. 3 Ganze Völker ziehen zu deinem Licht hin, / Könige zu deinem strahlenden Glanz. (Offenbarung 21.24) 4 Schau dich um und sieh es dir an! / Sie strömen von allen Seiten zu dir. / Deine Söhne kommen von fern, / deine Töchter trägt man auf den Armen herbei. (Jesaja 49.18) (Jesaja 66.12) 5 Du wirst es sehen und strahlen vor Glück, / dein Herz bebt vor Freude und öffnet sich weit. / Die Schätze der Völker werden zu dir gebracht, / der Reichtum des Meeres strömt dir zu. 6 Kamelkarawanen bedecken dein Land, / junge Dromedare von Efa und Midian. / Von Saba kommen sie mit Weihrauch und Gold / und verkündigen mit Freude das Lob Jahwes. (Psalm 72.10) (Matthäus 2.1) 7 Alle Schafherden Kedars sammeln sich bei dir, / die Schafböcke von Nebajot stehen in deinem Dienst. / Als angenehme Opfer kommen sie auf meinen Altar. / So ehre ich mein herrliches Haus. 8 Was kommt da wie eine Wolke geflogen, / wie Tauben zu ihren Löchern in der steilen Wand? 9 Ja, die Meeresländer hoffen auf mich, / die Hochseeschiffe fahren voran / und bringen deine Kinder von ferne herbei, / und mit ihnen ihr Silber und Gold. / Das alles geschieht zur Ehre Jahwes / und weil der heilige Gott Israels dich herrlich gemacht hat. 10 Fremde werden deine Mauern wieder bauen, / und ihre Könige werden dir dienstbar sein. / In meinem Zorn habe ich dich zwar gestraft, / doch in Gnade erbarme ich mich über dich. (Jesaja 54.7-8) 11 Stets hält man deine Tore offen, / Tag und Nacht sind sie nicht zu. / Den Reichtum der Völker bringt man zu dir, / und ihre Könige treibt man voran. (Offenbarung 21.25-26) 12 Denn jedes Volk und jedes Reich, das dir nicht dient, wird bald zugrundegehen. / Diese Stämme werden völlig verheert. 13 Die Pracht des Libanon wird zu dir gebracht, / Zypressen, Platanen und Wacholderbäume. / Den Ort meines Heiligtums sollen sie schmücken, / sollen den Platz für meine Füße zieren. 14 Die Söhne derer, die dich beugten, / kommen nun gebückt zu dir. / Die dich verspottet haben, / bücken sich nun zu deinen Fußsohlen hin. / Sie nennen dich "Zion Jahwes", / Stadt, die dem heiligen Gott Israels gehört! (Jesaja 14.2) (Jesaja 49.23) 15 Du bist nicht mehr verlassen und verhasst, / eine Stadt, die von allen gemieden wird. / Ich mache dich zu einer ewigen Pracht, / zur Freude kommender Generationen. 16 Du wirst die Milch der Völker saugen, / wirst trinken an der Brust von Königen. / Du wirst erkennen, dass ich, Jahwe, dein Retter bin, / dass der starke Gott Jakobs dein Befreier ist. (Jesaja 49.23) 17 Anstelle von Bronze bring ich dir Gold, / statt des Eisens bringe ich Silber herbei, / statt der Hölzer Erz, / und Eisen anstelle der Steine. / Deine Verwaltung wird Frieden sein / und deine Regierung Gerechtigkeit. (Jesaja 52.7) 18 Man hört nichts mehr von Gewalt in deinem Land, / von Verwüstung und Zerstörung in deinem Gebiet. / Du wirst deine Mauern "Rettung" nennen / und deine Tore "Lob". (Jesaja 26.1) 19 Das Licht der Sonne wirst du künftig nicht mehr brauchen, / auch nicht mehr den Mondschein in der Nacht, / denn dein ewiges Licht wird Jahwe sein, / dein Gott leuchtet dir in herrlichem Glanz. (Jesaja 24.23) (Jesaja 30.26) (Offenbarung 21.23) 20 Darum wird deine Sonne niemals mehr untergehen, / dein Mond nimmt niemals ab, / denn Jahwe ist dann dein ewiges Licht. / Und deine Trauerzeit ist für immer vorbei. 21 Dein Volk wird nur aus Gerechten bestehen, / und das Land wird für immer ihr Eigentum sein; / ein blühender Garten, von Jahwe angelegt, / ein Werk seiner Hände zu seinem Ruhm. 22 Die kleinste Sippe wird eine Tausendschaft sein, / der geringste ein gewaltiger Stamm. / Wenn die Zeit dafür gekommen ist, / führe ich, Jahwe, es ganz schnell herbei.