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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Jesaja - Kapitel 22

1 Das Wort, das auf dem Tal der Offenbarung lasten wird: / Was ist mit dir, dass du auf den Dachterrassen stehst, (Jesaja 15.3) 2 du lärmerfüllte tosende Stadt, / du fröhliche Burg? / Deine Toten fielen nicht durchs Schwert und nicht im Kampf. 3 Alle deine Führer sind geflohen, / und alle sind gefangen - ohne einen Bogenschuss. So weit sie auch gelaufen waren, / nun sind sie gefesselt - allesamt. 4 Darum sage ich: "Lasst mich allein mit meinem Schmerz! / Lasst meine Tränen laufen! / Tröstet mich nicht wegen der Gewalt an meinem Volk! 5 Denn der Herr hat Verwirrung, Verheerung, Verstörung in das Tal der Offenbarung gebracht - Jahwe, der allmächtige Gott. / Die Mauer wird bestürmt - und bricht. / Hilfegeschrei hört man am Hang. 6 Elam hat den Köcher umgehängt, / die Streitwagen sind bespannt und bemannt, / und Kir hat seinen Schild enthüllt. 7 Deine herrlichen Täler sind mit Wagen gefüllt, / und Reiter nehmen Stellung gegen das Tor. 8 So nimmt man Juda jeden Schutz. / An dem Tag habt ihr im Waldhaus nach Waffen gesucht (1. Könige 7.2) 9 und habt die Risse in der Mauer gesehen, / viele Risse in der Davidsstadt. / Im unteren Teich habt ihr das Wasser gestaut. (Jesaja 7.3) 10 Dann habt ihr Jerusalems Häuser gezählt, / ganze Gebäude niedergerissen / und die Mauer der Stadt damit fester gemacht. (Jeremia 33.4) 11 Zwischen den beiden Mauern habt ihr ein Sammelbecken angelegt - für das Wasser des alten Teichs. Doch habt ihr nicht auf den geblickt, der alles bewirkt; / ihr habt nicht an den gedacht, der solche Unglücke plant. 12 Wohl rief der Herr an jenem Tag. / Jahwe, der allmächtige Gott, rief euch zum Weinen und zur Wehklage auf, / zum Glatzescheren und zum Trauersack. 13 Doch er fand Jubel und Vergnügen bei euch, / Ochsenschlachten und Schafeschächten, / Fleischessen und Weintrinken. / "Lasst uns essen und trinken", habt ihr gesagt, / "denn morgen sind wir tot!" (1. Korinther 15.32) 14 Doch Jahwe, der allmächtige Gott, hat sich mir offenbart: / "Diese Schuld vergebe ich euch nicht, bis ihr sterbt!, / schwört Jahwe, der allmächtige Gott." 15 So sprach der Herr, Jahwe, der allmächtige Gott: Geh zu diesem Verwalter da, zu Schebna, dem Palastvorsteher, und sage ihm: (Jesaja 36.3) 16 "Was machst du hier eigentlich? Wer gab dir die Erlaubnis, hier oben eine Grabkammer aushauen zu lassen? Was fällt dir ein, deine letzte Wohnung in den Fels zu meißeln? 17 Pass auf, Mann! Jahwe wird dich im Wind herumwirbeln und dich zusammenkneten, 18 er wird dich zu einem Knäuel zusammenwickeln und wie einen Ball wegschleudern in ein Land mit großen weiten Ebenen. Dort wirst du sterben, und dorthin kommen auch die Wagen deiner Ehrsucht, du Schandfleck für das Königshaus! 19 Ich werde dich aus deinem Amt verjagen und dafür sorgen, dass man dich von deinem hohen Posten holt. 20 An dem Tag werde ich Eljakim Ben-Hiskija berufen, meinen Diener. (Jesaja 36.3) 21 Ich ziehe ihm dein Amtsgewand an und lege ihm deinen Gürtel um. Ich übertrage ihm alle Vollmachten, die du jetzt hast. Er wird wie ein Vater für die Bewohner Jerusalems und das Volk von Juda sein. 22 Ich vertraue ihm die Schlüssel zum Palast der Nachkommen Davids an. Was er öffnet, wird kein anderer verschließen, und was er verschließt, wird keiner mehr öffnen. (Offenbarung 3.7) 23 Ich werde ihn wie einen Pflock fest in die Wand einschlagen. Seine ganze Verwandtschaft wird durch ihn zu Ehren kommen. 24 Doch die ganze Sippe wird sich mit Kind und Kegel an ihn hängen, wie an einen Pflock, an dem das ganze Tongeschirr mit Schüsseln und Krügen hängt. 25 Dann wird der Pflock, der so fest in der Wand sitzt, abbrechen, und die Last, die er trug, geht zu Bruch, sagt Jahwe, der allmächtige Gott."