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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)

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Jesaja - Kapitel 11

1 Aus Isais Stumpf wächst ein Spross, / aus seinen Wurzeln schießt ein neuer Trieb. (Jesaja 4.2) (Jesaja 53.2) 2 Auf ihm wird ruhen der Geist Jahwes, / der Geist der Weisheit und des Verstands, / der Geist des Rates und der Kraft, / der Erkenntnis und der Ehrfurcht vor Jahwe. (Jesaja 42.1) (Matthäus 12.18) 3 Jahwe zu fürchten ist ihm eine Lust. Er urteilt nicht nach Augenschein, / verlässt sich nicht auf das, was er hört, 4 sondern richtet auch die Geringen gerecht / und hilft den Gebeugten zu ihrem Recht. / Seine Befehle halten das Land in Zucht, / der Hauch seines Mundes bringt den Gesetzlosen um. (Psalm 72.4) (Psalm 72.12-14) (2. Thessalonicher 2.8) 5 Sein Hüftschurz heißt Gerechtigkeit. / Und Wahrheit ist der Gurt, der seine Lenden umschließt. 6 Dann ist der Wolf beim Lamm zu Gast, / und neben dem Böckchen liegt ein Leopard. / Kalb und Löwenjunges wachsen miteinander auf; / ein kleiner Junge hütet sie. (Jesaja 65.25) 7 Kuh und Bärin teilen eine Weide, / und ihre Jungen legen sich zusammen hin. / Und der Löwe frisst Stroh wie das Rind. 8 Der Säugling spielt am Schlupfloch der Schlange, / in die Höhle der Otter steckt das Kleinkind die Hand. 9 Auf dem ganzen heiligen Berg wird niemand Böses tun, / niemand stiftet Unheil, richtet Schaden an. / Und wie das Wasser den Meeresgrund bedeckt, / so ist das Land von der Erkenntnis Jahwes erfüllt. (Habakuk 2.14) 10 An dem Tag wird es Isais Wurzelspross sein, / der als Zeichen für alle Völker dasteht; / dann kommen sie und suchen Rat bei ihm. / Sein Palast ist voller Herrlichkeit. (Römer 15.12) 11 Wenn diese Zeit gekommen ist, / erhebt der Herr noch einmal die Hand. / Dann wird er den Rest seines Volkes befreien, von Assyrien und Ägypten, / von Nubien und vom Oberlauf des Nil, / von Elam, Schinar und Hamat / und von jedem Küstenland. 12 Er stellt diesen Völkern ein Feldzeichen auf / und sammelt Israels Verstoßene ein. Die Versprengten Judas holt er vom Ende der Welt. 13 Dann verfliegt die Eifersucht auf Efraïm, / dann ist die Feindschaft Judas vorbei. / Efraïm wird gegen Juda nicht mehr eifersüchtig sein, / und auch Juda bedrängt Efraïm nicht mehr. (Hesekiel 37.22) 14 Gemeinsam stürmen sie die Hänge hinab / nach Westen gegen die Philister. / Und im Osten plündern sie die Wüstenstämme aus. / Edom und Moab sind in ihrer Hand, / und die Ammoniter werden ihnen hörig sein. 15 Jahwe teilte den Golf am ägyptischen Meer / und droht nun dem Euphrat mit seiner Hand. / Er zerreißt ihn in sieben Rinnsale durch seine Glut, / dass man zu Fuß hindurchgehen kann. 16 So entsteht eine Straße für den Rest seines Volkes, / der in Assyrien überlebt hat, / wie es damals eine Straße gab, / als Israel Ägypten verließ. (2. Mose 14.29)