2. Mose - Kapitel 21
Rechte hebräischer Sklaven
1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. 1, 2, 33 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. 4, 5, 6 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. 7
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.
Vergehen gegen Leib und Leben
12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. 8, 9, 1013 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. 11, 12 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. 13, 14 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. 15, 16
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. 17, 18, 19
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, 20, 21, 22
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.
Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren
28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. 23 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.
Schutz des Eigentums
33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. 24
Hiob - Kapitel 34
1 Elihu fuhr fort und sagte: 2 "Hört, ihr Weisen, meine Worte, / ihr Kundigen, gebt mir Gehör! 3 Denn das Ohr prüft die Worte, / der Gaumen kostet die Speise. 25 4 Lasst uns prüfen, was recht ist, / was gut ist, zusammen erforschen!" 5 "Denn Hiob hat gesagt: 'Ich bin gerecht, / und Gott verweigert mir mein Recht. 26, 27 6 Sollte ich lügen über mein Recht? / Tödlich traf mich der Pfeil, obwohl ich ohne Schuld bin.' 28, 29, 30 7 Wo ist ein Mann wie Hiob, / der Hohn wie Wasser trinkt, 31 8 der sich mit üblem Gesindel abgibt, / der Umgang mit Gottlosen hat? 32 9 Denn er hat gesagt: 'Es nützt einem nichts, wenn man Gott gefallen will.'" 33 10 "Darum hört mir zu, / ihr verständigen Männer! / Niemals wird Gott gottlos handeln, / der Allmächtige Unrecht tun. 11 Nein, was der Mensch tut, das vergilt er ihm; / er bekommt, was er verdient. 34 12 Es ist gewiss: Gott handelt nicht gottlos, / der Allmächtige verdreht nicht das Recht." 35 13 "Wer hat ihm die Erde anvertraut, / wer den ganzen Erdkreis hingestellt? 14 Wenn er nur an sich denken würde / und hielte seinen Lebenshauch zurück, 15 dann käme alles Fleisch auf einen Schlag um, / und der Mensch würde wieder zu Staub." 36, 37 16 "Hast du Verstand, dann höre dies, / achte genau auf meine Worte! 17 Kann denn herrschen, wer das Recht hasst? / Oder willst du den Gerechten und Mächtigen verdammen? 18 Darf man einen König Nichtsnutz nennen, / ist es recht, Edle gottlos zu heißen? 19 Er ergreift nicht für die Oberen Partei; / der Reiche gilt ihm nicht mehr als der Arme, / denn sie alle sind das Werk seiner Hände. 20 Sie sterben plötzlich, mitten in der Nacht, / sie werden erschüttert und vergehen. / Mächtige entfernt er ohne Menschenhand. 21 Seine Augen sind auf die Wege jedes Menschen gerichtet, / er sieht jeden Schritt, den sie tun. 38, 39 22 Da ist kein Dunkel und kein Schatten, / der die Bösen verbirgt. 40 23 Er muss den Menschen nicht lang untersuchen, / bevor er vor Gott ins Gericht kommt. 24 Gewaltige knickt er ohne Verhör / und stellt andere an ihren Platz. 25 Weil er ihre Taten kennt, / stürzt er sie über Nacht um, / und sie werden zermalmt. 26 Als Gottlose schlägt er sie nieder / am Ort, wo alle sie sehn, 27 weil sie ihm nicht mehr folgten / und keinen seiner Wege bedachten. 28 So dringt auch der Schrei der Armen zu ihm, / er hört das Geschrei der Gebeugten. 41 29 Schafft er Ruhe, / wer will es verdammen? / Verbirgt er das Gesicht, / wer kann ihn schauen? / Doch er wacht über Völker und Menschen, 30 dass kein Gewissenloser König wird / und dem Volk ein Fallstrick ist." 31 "Hat Hiob denn zu Gott gesagt: / 'Ich trage es, ich will ja nichts Böses tun? 32 Zeig du mir, was ich nicht sehe! / Habe ich Unrecht getan, ich tu es nicht wieder.' 42 33 Soll Gott nach deinem Sinn vergelten, / weil du es verwirfst? / Du musst wählen und nicht ich. / Weißt du etwas, sag es an! 34 Verständige Leute werden mir sagen / und jeder Weise, der mir zuhört: 35 'Hiob redet nicht mit Verstand, / seine Worte waren unbedacht. 43 36 Soll Hiob doch immer weiter geprüft werden, / weil er wie ein Gottloser spricht. 37 Denn zu seiner Sünde fügt er Treubruch hinzu, / klatscht vor Hohn in die Hände, / führt viele Reden gegen Gott.'" 44Querverweise
1 3. Mose 25.39-40: Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen;
2 5. Mose 15.12: Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben.
3 Jeremia 34.14: Im siebenten Jahr soll ein jeglicher seinen Bruder, der ein Hebräer ist und sich ihm verkauft und sechs Jahre gedient hat, frei von sich lassen. Aber eure Väter gehorchten mir nicht und neigten ihre Ohren nicht.
4 2. Mose 22.7-8: findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt.
5 2. Mose 22.27: Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern.
6 5. Mose 1.17: Keine Person sollt ihr im Gericht ansehen, sondern sollt den Kleinen hören wie den Großen, und vor niemandes Person euch scheuen; denn das Gerichtamt ist Gottes. Wird aber euch eine Sache zu hart sein, die lasset an mich gelangen, daß ich sie höre.
7 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst.
8 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.
9 2. Mose 20.13: Du sollst nicht töten.
10 Matthäus 5.21-22: Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: "Du sollst nicht töten; wer aber tötet, der soll des Gerichts schuldig sein."
11 4. Mose 35.6: Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben,
12 5. Mose 19.4: Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
13 1. Könige 2.29: Und es ward dem König Salomo angesagt, daß Joab zur Hütte des HERRN geflohen wäre, und siehe, er steht am Altar. Da sandte Salomo hin Benaja, den Sohn Jojadas, und sprach: Gehe, schlage ihn!
14 1. Könige 2.31: Der König sprach zu ihm: Tue, wie er geredet hat, und schlage ihn und begrabe ihn, daß du das Blut, das Joab ohne Ursache vergossen hat, von mir tust und von meines Vaters Hause;
15 5. Mose 24.7: Wenn jemand gefunden wird, der aus seinen Brüdern, aus den Kindern Israel, eine Seele stiehlt, und versetzt oder verkauft sie: solcher Dieb soll sterben, daß du das Böse von dir tust.
16 1. Timotheus 1.10: den Hurern, den Knabenschändern, den Menschendieben, den Lügnern, den Meineidigen und so etwas mehr der heilsamen Lehre zuwider ist,
17 5. Mose 27.16: Verflucht sei, wer seinen Vater oder seine Mutter unehrt! Und alles Volk soll sagen: Amen.
18 Sprüche 20.20: Wer seinem Vater und seiner Mutter flucht, des Leuchte wird verlöschen mitten in der Finsternis.
19 Matthäus 15.4: Gott hat geboten: "Du sollst Vater und Mutter ehren; wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben."
20 3. Mose 24.19-20: Und wer seinen Nächsten verletzt, dem soll man tun, wie er getan hat,
21 5. Mose 19.21: Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.
22 Matthäus 5.38: Ihr habt gehört, daß da gesagt ist: "Auge um Auge, Zahn um Zahn."
23 1. Mose 9.5: Auch will ich eures Leibes Blut rächen und will's an allen Tieren rächen und will des Menschen Leben rächen an einem jeglichen Menschen als dem, der sein Bruder ist.
24 Lukas 19.8: Zachäus aber trat dar und sprach zu dem HERRN: Siehe, HERR, die Hälfte meiner Güter gebe ich den Armen, und so ich jemand betrogen habe, das gebe ich vierfältig wieder.
25 Hiob 12.11: Prüft nicht das Ohr die Rede? und der Mund schmeckt die Speise?
26 Hiob 27.2: So wahr Gott lebt, der mir mein Recht weigert, und der Allmächtige, der meine Seele betrübt;
27 Hiob 33.9: "Ich bin rein, ohne Missetat, unschuldig und habe keine Sünde;
28 Hiob 6.4: Denn die Pfeile des Allmächtigen stecken in mir: derselben Gift muß mein Geist trinken, und die Schrecknisse Gottes sind auf mich gerichtet.
29 Hiob 9.15: Wenn ich auch recht habe, kann ich ihm dennoch nicht antworten, sondern ich müßte um mein Recht flehen.
30 Hiob 9.20: Sage ich, daß ich gerecht bin, so verdammt er mich doch; bin ich unschuldig, so macht er mich doch zu Unrecht.
31 Hiob 15.16: Wie viel weniger ein Mensch, der ein Greuel und schnöde ist, der Unrecht säuft wie Wasser.
32 Psalm 1.1: Wohl dem, der nicht wandelt im Rat der Gottlosen noch tritt auf den Weg der Sünder noch sitzt, da die Spötter sitzen,
33 Hiob 9.22: Es ist eins, darum sage ich: Er bringt um beide, den Frommen und den Gottlosen.
34 Römer 2.6: welcher geben wird einem jeglichen nach seinen Werken:
35 Hiob 19.6: so merkt doch nun einmal, daß mir Gott Unrecht tut und hat mich mit seinem Jagdstrick umgeben.
36 1. Mose 3.19: Im Schweiße deines Angesichts sollst du dein Brot essen, bis daß du wieder zu Erde werdest, davon du genommen bist. Denn du bist Erde und sollst zu Erde werden.
37 Psalm 104.29: Verbirgst du dein Angesicht, so erschrecken sie; du nimmst weg ihren Odem, so vergehen sie und werden wieder zu Staub.
38 Hiob 31.4: Sieht er nicht meine Wege und zählt alle meine Gänge?
39 Sprüche 5.21: Denn jedermanns Wege sind offen vor dem HERRN, und er mißt alle ihre Gänge.
40 Psalm 139.11-12: Spräche ich: Finsternis möge mich decken! so muß die Nacht auch Licht um mich sein.
41 2. Mose 22.22: Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören;
42 Hiob 40.5: Ich habe einmal geredet, und will nicht antworten; zum andernmal will ich's nicht mehr tun.
43 Hiob 38.2: Wer ist der, der den Ratschluß verdunkelt mit Worten ohne Verstand?
44 Hiob 34.5: Denn Hiob hat gesagt: "Ich bin gerecht, und Gott weigert mir mein Recht;